Die Hochschulen tragen örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in die Studienplatzbörse ein, wenn die zu Verfügung stehenden Studienplätze im regulären Vergabeverfahren nicht vollständig vergeben wurden und die Bewerbungsfrist für das sogenannte "Losverfahren" für diese noch freien Studienplätze läuft. Bis zum Ende der für das Losverfahren angegebenen Frist können Sie sich noch für einen Studienplatz in dem betreffenden Studiengang bewerben. Ob Sie einen Studienplatz erhalten, wird in diesen Fällen per Los entschieden.
In der Studienplatzbörse weisen Hochschulen darüber hinaus auf freie Studienplätze in Studiengängen hin, für die keine Zulassungsbeschränkung gilt. Für diese Studiengänge können Sie sich in der Regel direkt anmelden bzw. einschreiben.
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