Berechtigung zum Hochschulzugang
Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung dazu berechtigt sind - also über die Hochschulreife verfügen. Wenn Sie über keine schulische Hochschulreife verfügen kann es sein, dass Sie aufgrund der Regelungen für beruflich Qualifizierte zum Studium zugelassen werden. Bei künstlerischen Studiengängen kann eine überragende künstlerische Befähigung an die Stelle der Hochschulreife treten, was bei der Eignungsfeststellung nachzuweisen ist.