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Hochschule für Musik Freiburg im Breisgau

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist in der Regel der erfolgreiche Studienabschluss
      • in einem musikbezogenen Masterstudiengang,
      • in einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit,
      • in einem auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit Pro...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist in der Regel der erfolgreiche Studienabschluss
      • in einem musikbezogenen Masterstudiengang,
      • in einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit,
      • in einem auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit Promotionsrecht oder
      • einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemein‐ oder berufsbildenden Schulen.
      Der Abschluss muss mindestens mit der Gesamtnote »gut« bewertet worden sein. Ein besonderes Eignungsfeststellungsverfahren wird durchgeführt für besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie, sofern die Zulassung nicht durch die Studien‐ und Prüfungsordnung oder Kooperationsvereinbarung anderweitig geregelt ist.

      (2) Der Promotionsausschuss kann den Antragsteller mit der Auflage zulassen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungsnachweise im Promotionsfach und/oder in einem Nebenfach zu erbringen, die zur Ergänzung der von dem Antragsteller nachgewiesenen Kenntnisse für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit erforderlich sind.

      (3) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen. Dabei sind im Falle von kooperativen Promotionsstudiengängen die in den Kooperationsvereinbarungen und/oder Studien‐ und Prüfungsordnungen festgelegten Regelungen zu berücksichtigen.

      (4) Fremdsprachenkenntnisse, soweit für die Anfertigung der Dissertation notwendig, sind nachzuweisen bzw. zu erbringen.

      (5) Soll die Promotion in englischer Sprache erfolgen, ist der Nachweis einschlägiger Kenntnisse zu erbringen. Die Zulassung einer anderen Wissenschaftssprache als Englisch ist möglich, wenn Betreuung, Begutachtung und Bewertung gewährleistet sind. Wird die Promotionsleistung innerhalb eines kooperativen Promotionsstudiengangs erbracht, sind die in der jeweiligen Studien‐ und Prüfungsordnung niedergelegten Regelungen zu beachten.
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Mit der Promotion ist eine Befähigung zu selbstständiger, vertiefter, wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis anzustreben.

      (2) Als Dissertation ist eine neu verfasste wissenschaftliche Arbeit vorzulegen. Die Promotionskommission entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von bereits veröffentlichten Teilen.

      (3) Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissensc...
      § 7 Dissertation

      (1) Mit der Promotion ist eine Befähigung zu selbstständiger, vertiefter, wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis anzustreben.

      (2) Als Dissertation ist eine neu verfasste wissenschaftliche Arbeit vorzulegen. Die Promotionskommission entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von bereits veröffentlichten Teilen.

      (3) Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen und /oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Die Doktorandin / der Doktorand ist verpflichtet, den eigenen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.

      (4) Die Dissertation muss im Anhang eine eidesstattliche Versicherung enthalten, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und alle Hilfen und Hilfsmittel offengelegt sind.

      (5) Im Anhang sind ferner eine Zusammenfassung (in deutscher und englischer Sprache) sowie ein Lebenslauf beizufügen.

      (6) Die Arbeit darf nicht schon einmal in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder abgelehnt worden sein.

      (7) Das Titelblatt ist gemäß dem der Anlage beigefügten Muster anzufertigen (Anlage 1a).

      (8) Vorveröffentlichungen von Teilen der Arbeit sind als Sonderdrucke oder Kopien in vierfacher Ausfertigung mit einzureichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Doktorgrad und Zweck der Promotion
      ...
      (3) Erfolgt die künstlerisch‐wissenschaftliche Promotion im Rahmen eines kooperativen Promotionsstudiengangs (Doktorandenkolleg, Graduiertenkolleg) mit einer ausländischen Hochschule bzw. in einem Kooperationsverbund mit ausländischen Partnerinstitutionen, verleiht die Hochschule für Musik Freiburg den akademischen Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) aufgrund anerkannter Promotionsleistungen. Neben der Dissertation, der Disputation und der...
      § 1 Doktorgrad und Zweck der Promotion
      ...
      (3) Erfolgt die künstlerisch‐wissenschaftliche Promotion im Rahmen eines kooperativen Promotionsstudiengangs (Doktorandenkolleg, Graduiertenkolleg) mit einer ausländischen Hochschule bzw. in einem Kooperationsverbund mit ausländischen Partnerinstitutionen, verleiht die Hochschule für Musik Freiburg den akademischen Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) aufgrund anerkannter Promotionsleistungen. Neben der Dissertation, der Disputation und der künstlerischen Leistung bzw. den künstlerischen Leistungen sind innerhalb eines PhD Studienprogramms zusätzliche Leistungsnachweise zu erbringen. Dauer, Inhalt und Umfang der Studienleistungen sowie alles Weitere, was nicht durch diese Promotionsordnung geregelt ist, regeln die jeweiligen Studien‐ und Prüfungsordnungen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. der Bekanntgabung der Hochschule für Musik Freiburg
    • zuletzt geändert am 27.04.2022
  • Hochschulporträt
    „Die Hochschule für Musik Freiburg ist eine der führenden Musikhochschulen Europas. Sie bietet Studierenden eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Ausbildung.”
    Prof. Dr. Ludwig Holtmeier
    Rektor der Hochschule für Musik Freiburg
    Foto: Luftbild des Hauptgebäudes der Hochschule für Musik Freiburg
    Ausbildungsstätte, „Bauhaus der Musik“, Forschungszentrum: Die Hochschule für Musik Freiburg

    Die Hochschule für Musik Freiburg ist eine der führenden Musikhochschulen Europas. Sie bietet ihren Studierenden eine individuelle und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Ausbildung. Gegründet als Reformhochschule erhielt sie den Beinamen „Bauhaus der Musik“.

    Die Ausbildung junger Talente umfasst sämtliche Fächer der „klassischen Disziplinen“ und den Jazz/Pop-Bereich. Das Studienangebot reicht vom Vorstudium an der FAB über Bachelor- und Master-Abschlüsse bis zum „Konzertexamen“ oder einer Promotion.

    Seit 2019 betreibt die Hochschule für Musik Freiburg gemeinsam mit der Universität das „Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik“ (FZM), eines der größten Institute für Musikforschung in Europa. 2005 gründeten Hochschule für Musik Freiburg, Universität und Uniklinikum das „Freiburger Institut für Musikermedizin“ (FIM). Mit mehr als 600 Veranstaltungen pro Jahr ist die Hochschule die größte Konzertveranstalterin im Dreiländereck.

    Icon: uebersicht
    künstlerische Ausbildungsstätte für Studierende aus aller Welt
    Icon: uebersicht
    deckt als Vollhochschule das gesamze Spektrum der Musikberufe ab
    Individuelle Wege in die Musikwelt von morgen: breitgefächertes Studienangebot, namhafte Lehrende, internationale und lokale Kooperationen

    Unser dynamisches Team international namhafter Lehrender betreut ein breitgefächertes Studienangebot, das ein hohes Maß an individueller Profilierung ermöglicht – ob in künstlerischen, pädagogischen oder wissenschaftlichen Bereichen.

    Die Architektur des Hauptgebäudes spiegelt das offene Klima unseres Hauses gut wider: Im großen Foyer treffen sich alle Hochschulangehörigen, Wege zu Ansprechpersonen aus Lehre und Verwaltung sind kurz.

    Eine enge Zusammenarbeit pflegen wir mit Partnern wie Pädagogischer Hochschule und Universität Freiburg sowie mit Hochschulen in Straßburg, Bern, Luzern, Rochester (USA) oder Osaka (Japan).

    Besondere Ressourcen, Expertisen und Möglichkeiten der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Entwicklung bieten unter anderem das „Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik“, die „School of Education“ (FACE), unsere Institute für Historische Aufführungspraxis, Kirchenmusik, Musiktheater und Neue Musik sowie das „Freiburger Institut für Musikermedizin“.

    Icon: studium
    ermöglicht Studierenden ein hohes Maß an individueller Profilierung
    Icon: studium
    verfügt über breitgefächertes Studienangebot und namhafte Lehrende
    Ob Musikwissenschaft, Pädagogik oder Musikermedizin: hier kommen künstlerische und wissenschaftliche Exzellenz zusammen

    An der Hochschule für Musik Freiburg lehren und forschen 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Musikwissenschaft, Musiktheorie, Gehörbildung, Musikphysiologie und Musikermedizin und Musikpädagogik.

    Hochschulübergreifenden Kooperationen bestehen seit 2005 im „Freiburger Institut für Musikermedizin“ (FIM) mit der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg und dem Universitätsklinikum, seit 2019 im „Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik“ (FZM) mit der Universität Freiburg, seit 2019 in der „School of Education – FACE“ mit Pädagogischer Hochschule und Universität Freiburg, seit 2020 im „Europäischen Doktorandenkolleg für musikalische Interpretation und künstlerische Forschung“ mit der Universität Straßburg und der „Haute école des arts du Rhin“ (HEAR), seit 2022 in Graduiertenschulen für künstlerische Forschung mit der „Hochschule der Künste Bern“ und der „Hochschule Luzern – Musik“.

    An unserer Hochschule können Sie die Abschlüsse Dr. phil. und den PhD-Grad erwerben.

    „An unserer Hochschule kommen künstlerische und wissenschaftliche Exzellenz zusammen und bereichern sich. Studierende und Promovierende finden hier einmalige Themen und Angebote und können sie weiterentwickeln.”
    Prof. Dr. Dr. Claudia Spahn
    Prorektorin für Forschung der Hochschule für Musik Freiburg, Geschäftsführende Direktorin des FZM/FIM
    Icon: forschung
    Musikforschung ist ein Schwerpunkt seit der Hochschulgründung
    Icon: forschung
    unterhält Kooperationen mit vielen Forschungseinrichtungen
    Im Herzen Europas: eine der führenden Musikuniversitäten Europas mit internationaler Prägung und Ausrichtung

    Im Herzen Europas, im Dreiländereck Deutschland–Frankreich–Schweiz gelegen, ist die Hochschule für Musik Freiburg eine der führenden Musikuniversitäten Europas mit internationaler Prägung und Ausrichtung: mit gut 50 Prozent ausländischen Studierenden aus mehr als 50 Nationen und einem fast ebenso hohen Anteil an internationalen Lehrenden.

    Die Hochschule kooperiert im Rahmen des Erasmus-Programms mit über 40 europäischen und neun internationalen Partnerinstitutionen in Asien, Nordamerika und Australien. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Bereichen Studierenden- und Lehrendenaustausch, Realisation künstlerischer Projekte sowie Lehrentwicklung.

    Im Dreiländereck entsteht mit den Graduiertenkollegs Freiburg/Luzern und Freiburg/Bern sowie dem „Europäischen Doktorandenkolleg für musikalische Interpretation und künstlerische Forschung“ (mit Universität Straßburg und „Haute école des arts du Rhin“, HEAR) darüber hinaus ein künstlerisch-wissenschaftlicher Forschungsstandort im Bereich Musik.

    „Die Erfahrung zeigt, dass die Studienziele von Studierenden durch einen Auslandsaufenthalt sehr häufig noch klarer und das Studium noch zielgerichteter werden.”
    Jacqueline Pfann
    Erasmus-Koordinatorin der Hochschule für Musik Freiburg
    Icon: international
    Musikhochschule mit internationaler Prägung und Ausrichtung
    Icon: international
    kooperiert mit europäischen und internationalen Partnerinstitutionen
    Foto: Studierende der Hochschule für Musik Freiburg bei einer Orchesterprobe
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Hochschule für Musik Freiburg
    Foto: Studierende bei der Aufführung des Bühnenstücks Boccaccio
    Foto: Studierende der Hochschule für Musik Freiburg sitzen an einem Tisch und diskutieren über Musikstücke

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