Promovieren mit ausländischen Studienabschlüssen

Bewerberinnen und Bewerber, die ein universitäres Studium im Ausland absolviert haben, können zur Promotion an einer deutschen promotionsberechtigten Hochschule zugelassen werden. Ihre Studienabschlüsse bedürfen jedoch einer Anerkennung.

Student der Technischen Universität Clausthal (Foto: TU Clausthal)

„Regional verwurzelt, global geschätzt – das ist die TU Clausthal. Unsere Ausbildung steht national wie international hoch im Kurs. Junge Menschen genießen die persönliche Atmosphäre und das praxisnahe Studium.”

Prof. Dr. Heike Schenk-Mathes, Präsidentin der Technischen Universität Clausthal

Studierende der Universität Kassel (Foto: Paavo Blafield/Universität Kassel)

„Wir arbeiten fächerübergreifend, international und auf gesellschaftlich relevanten Feldern. Das heißt: Ein Studium bei uns befähigt Sie dazu, Zukunft aktiv mitzugestalten.”

Prof. Dr. Ute Clement, Präsidentin der Universität Kassel

Hauptgebäude der Universität Bonn (Foto: Universität Bonn)

„Die Universität Bonn bietet mit einem breiten Fächerspektrum und hervorragenden Lehrenden beste Voraussetzungen für Ihr Studium - und das alles in einer internationalen Stadt am Rhein. Wir freuen uns auf Sie!”

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch, Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Promovieren - Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Die ausländischen Studienabschlüsse werden auf Antrag anerkannt, wenn sie einer deutschen zur Promotion berechtigenden Abschlussprüfung gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen von der promotionsführenden Universität festgestellt. Darüber hinaus kann auch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZaB) zur Frage der Gleichwertigkeit gehört werden.

Der zuständige Promotionsausschuss kann auch bei einer Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses die Zulassung zur Promotion von weiteren Zulassungskriterien abhängig machen, wie z.B. von ergänzenden Bildungsauflagen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet der Dissertation stehen.

Es ist auch zu beachten, dass ausländische Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, häufig deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen haben, wenn die Dissertation in deutscher Sprache verfasst werden soll. Dieser Nachweis kann auch entfallen, wenn die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch angefertigt wird. Näheres können Sie der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen.

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