Rechtswissenschaften studieren in Deutschland

Die Rechtswissenschaften beschäftigen sich mit den Regelungen des Zusammenlebens der Menschen in der Gesellschaft. Ganz allgemein ausgedrückt regelt das Recht menschliches Verhalten durch ein Gefüge von Normen. Aufgabe von Juristinnen und Juristen ist, diese Rechtsnormen mit dem Ziel der Konfliktlösung auf konkrete Sachverhalte anzuwenden, wobei bestimmte Regeln und Methoden eingehalten werden müssen. Die Rechtswissenschaften befassen sich demnach mit den Problemen von Gesetzgebung und Rechtsprechung, nehmen kritisch zu ihnen Stellung und erarbeiten Alternativlösungen, die wiederum Eingang in die Gesetzgebung und Rechtsprechung finden. Dabei gliedern sich die Rechtswissenschaften in die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.

Wenn Sie Rechtswissenschaften studieren möchten, sollten Sie Spaß am Umgang mit Texten haben und sich gut schriftlich und mündlich ausdrücken können. Grundlegende Interesse an Politik, Staat und Gesellschaft sollten Sie ebenfalls besitzen, denn gerade von diesen Bereichen wird das Recht bestimmt und beeinflusst. Außerdem setzt rechtswissenschaftliches Arbeit die Fähigkeit zu logischem und abstraktem Denken voraus. Gute Englischkenntnisse sind notwendig, damit Sie englische Texte erfassen und korrekt wieder geben können. Vertiefte Kenntnisse in den Schulfächern Deutsch, Politik bzw. Sozialkunde und mindestens einer Fremdsprache sind für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaften wichtige Voraussetzungen.

Rechtswissenschaften studieren: Studium und Praktika

Das Studium Rechtswissenschaften zielt weniger auf die Kenntnisse  einzelner Paragraphen ab als auf ein vertieftes Verstehen von Rechtstexten aller Art. Ziel des Studiums ist die Fähigkeit zu erlangen, das Recht mit Verständnis zu erfassen und anwenden zu können.

Die Ausbildung von Juristinnen und Juristen umfasst zwei Abschnitte: Das Studium der Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern erfolgt auf Basis landesgesetzlicher Verordnungen und schließt mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Diese besteht aus einer staatlichen Pflichtprüfung und einer universitären Schwerpunktprüfung. An das Studium schließt sich eine zweijährige Referendarszeit an, die mit dem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen wird. Erst wenn beide Abschnitte erfolgreich abgeschlossen worden sind, wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die nicht nur für das Richteramt, sondern auch für die anderen klassischen juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Notar Voraussetzung ist.

Neben Studiengängen, die Teil der staatlichen Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen sind, gibt es auch Studiengänge in den Rechtswissenschaften,  die mit einem Bachelor bzw. Master abschließen. Inhaltlich kombinieren Sie meist einen Teil der Rechtswissenschaften mit Inhalten anderer Fachgebiete, wie z.B. der Wirtschaftswissenschaften, Medizin oder Medienwissenschaften.

Rechtswissenschaften studieren: Perspektiven

Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich für Juristinnen und Juristen mit Erster und Zweiter Staatsprüfung vor allem als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Notarinnen und Notare, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder im höheren Verwaltungsdienst sowie in der Öffentlichen Verwaltung. Neben diesen klassischen juristischen Tätigkeitsfeldern in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung bieten sich vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten z.B. in der Wirtschaft, bei Kammern und Verbänden, der Politik oder internationalen Organisationen.

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Rechtswissenschaften studieren: Studiengänge nach Studienfeld