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Your search criteria Doctoral studies offered: Besondere Prom.-Ordnung Bremen U Fachbereich 01 Physik und Elektrotechnik

Deutsche Sporthochschule Köln

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Quick Overview

  • University Deutsche Sporthochschule Köln
  • Faculty / department Sportwissenschaften
  • Degree Sports Science
  • Subjects Sport, general
  • Academic degrees Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Dr. Sportwiss.; Ph.D. Exercise Science; Ph.D. Natural Science; Ph.D. Social Science
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Bewerber*innen müssen einen Abschluss entweder eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder eines einschlägigen Masterstudiums nachweisen.

      (2) Der Doktorgrad Doktorin oder Doktor der Sportwissenschaft (Dr. Sportwiss.) / Naturwissenschaft (Dr. rer. nat.) / Philosophie (Dr. phil.) / Ph.D. Exercise Science/Natural Science/S...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Bewerber*innen müssen einen Abschluss entweder eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder eines einschlägigen Masterstudiums nachweisen.

      (2) Der Doktorgrad Doktorin oder Doktor der Sportwissenschaft (Dr. Sportwiss.) / Naturwissenschaft (Dr. rer. nat.) / Philosophie (Dr. phil.) / Ph.D. Exercise Science/Natural Science/Social Science) wird bei Vorliegen eines diesen Titeln entsprechenden Studiums sowie einer in diesem Fach oder Fachgebiet entsprechenden abgeschlossenen Promotion verliehen, sofern im Anschluss an den absolvierten Studiengang noch keine auf diesen Studiengang bezogene Promotion erfolgt ist. Der angestrebte Doktorgrad muss bei Antrag auf Zulassung zur Promotion angegeben werden.

      (3) Bei einem Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern muss zusätzlich vor Zulassung zur Promotion ein aufbauendes, promotionsvorbereitendes Studium erfolgreich abgeschlossen sein. Das promotionsvorbereitende Studium an der Deutschen Sporthochschule Köln umfasst zwei Semester sowie angemessene Leistungsnachweise, die von der oder dem Betreuer*in der Dissertation festgelegt werden.

      (4) Promotionsstudium und/oder Dissertation und/oder Disputation können entweder in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden. In Abhängigkeit von der ausgewählten Sprache des Promotionsstudiums müssen Bewerber*innen entsprechende Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nachweisen. Für das englische Promotionsstudium muss ein Sprachnachweis aus einem der Testverfahren TOEFL, IELTS und Cambridge mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erbracht werden. Für das deutsche Promotionsstudium muss ein Sprach- nachweis durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mind. DSH-2) erbracht werden.
      Der Testnachweis ist bei Antrag auf Zulassung zur Promotion vorzulegen. Ein Sprachnachweis für Deutsch bzw. Englisch ist nicht erforderlich bei englischen bzw. deutschen Muttersprachler*innen sowie Absolvent*innen komplett englisch- bzw. deutschsprachiger Studiengänge, die an der Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch bzw. Deutsch ist.

      (5) Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn ein anderes Studium an einer Universität im Ausland erfolgreich abgeschlossen worden ist. Dieses Studium muss jedoch gleichwertig mit den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Studien sein. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der bzw. die Vorsitzende des Promotionsausschusses nach Prüfung durch das International Office der DSHS. Die Gleichwertigkeit ist in der Regel zu bejahen, wenn der Studienabschluss an der Heimatuniversität die Zulassung zur Promotion eröffnet.

      (6) Alle Bewerber*innen müssen sowohl ihr Studium insgesamt als auch die schriftliche wissenschaftliche Abschlussarbeit in der Regel mindestens mit der Note „gut“ (bis einschließlich 2,5) abgeschlossen haben. Der Promotionsausschuss kann Ausnahmen zulassen, wenn die Bewerbung von zwei promotionsberechtigten Mitgliedern der Sporthochschule befürwortet wird. Haben Bewerber*innen in der Abschlussprüfung keine schriftliche wissenschaftliche Arbeit anfertigen müssen, ist innerhalb von zwei Semestern in der üblichen Bearbeitungszeit eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen; die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge über die Masterarbeit finden Anwendung. Als Gutachter*in setzt der Promotionsausschuss ein promotionsberechtigtes Mitglied ein; die Arbeit muss mit mindestens „gut“ (bis einschließlich 2,5) bewertet sein, die Wiederholungsmöglichkeit entfällt.

      (7) Wer ein vorhergegangenes Promotionsverfahren nicht bestanden hat, wird nicht zugelassen.

      (8) Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist schriftlich unter Nennung des Arbeitstitels der Dissertation und der Betreuerin oder des Betreuers sowie des Fachgebiets oder der Fachgebiete der Dissertation an den Promotionsausschuss zu richten. Der angestrebte Doktorgrad ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten im Benehmen mit der oder dem Betreuer*in zu benennen.

      (9) Bewerber*innen sollen würdig sein im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Führung der akademischen Grade.

      § 4 Promotionsstudium

      (1) Alle zugelassenen Promotionsstudierenden nehmen an einem Promotionsstudium der Deutschen Sporthochschule Köln teil. Inhalte und Anforderungen des Promotionsstudiums regelt die Studienordnung des Promotionsstudiums. Studienzeiten und -leistungen, die an universitären Einrichtungen außerhalb der Deutschen Sporthochschule Köln erbracht wurden, sowie andere promotionsäquivalente Leistungen können angerechnet werden.

      (2) Beim Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7) müssen Bewerber*innen den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstudiums nachweisen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine von der Bewerberin oder dem Bewerber verfasste, wissenschaftlich beachtliche Abhandlung sein. Sie muss die Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und einen Fortschritt auf dem Gebiet der Sportwissenschaft bedeuten. Die Dissertation kann als Monographie oder als kumulative Dissertation vorgelegt werden.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie ist in deutscher oder englischer Sprache abzufas...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine von der Bewerberin oder dem Bewerber verfasste, wissenschaftlich beachtliche Abhandlung sein. Sie muss die Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und einen Fortschritt auf dem Gebiet der Sportwissenschaft bedeuten. Die Dissertation kann als Monographie oder als kumulative Dissertation vorgelegt werden.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Kurzzusammenfassung (Abstract) der Dissertation in deutscher und englischer Sprache ist zusätzlich anzufertigen.

      (3) Die Dissertation in kumulativer Form wird verfasst unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung und besteht in der Regel aus einer entstandenen Mehrzahl von wissenschaftlichen Publikationen (Status: mindestens akzeptiert) mit Begutachtungsverfahren. Der Zusammenhang der Einzelarbeiten ergibt sich aus einer bestimmten wissenschaftlichen Frage und ist zusätzlich in einer wissenschaftlichen Abhandlung, die zugleich als Summarium dient, hinreichend zu begründen. Bei den Publikationen sollte die/der Doktorand*in Erstautor*in sein; ansonsten ist der Anteil der Urheberschaft nachzuweisen. Eine Abhandlung der Dissertation, deren Manteltext auf Deutsch bzw. Englisch verfasst ist, gilt als deutsche bzw. englische Dissertation.

      (4) Eine intra- oder interdisziplinäre Teamarbeit sollte den nachfolgenden Anforderungen genügen:
      a) der wissenschaftliche Gehalt einer Teamarbeit sowie die tatsächlich investierte wissenschaftliche Arbeit müssen wesentlich über eine Einzelarbeit hinausgehen; dabei muss der Beitrag jeder Kandidatin und jedes Kandidaten der wissenschaftlichen Qualität einer Einzelarbeit entsprechen;
      b) die Kandidat*innen müssen die individuelle Urheberschaft an der Arbeit kennzeichnen;
      c) die Kandidat*innen fügen einen gemeinsamen Bericht über den Verlauf der Zusammenarbeit bei, der den wesentlichen Beitrag der einzelnen Person an der Arbeit erkennen lässt.

      (5) Die Dissertation darf nicht an anderer Stelle zum Zwecke der Promotion vorgelegt worden sein.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 16 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität
      Für ausländische Promotionen gilt darüber hinaus:

      (1) Die Deutsche Sporthochschule Köln verleiht die in § 1 aufgelisteten Grade auch im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität. Sie wirkt auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades der ausländischen Partneruniversität mit.

      (2) Der Nachweis der für die Promotion erforderlichen wissenschaftlichen Quali...
      § 16 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität
      Für ausländische Promotionen gilt darüber hinaus:

      (1) Die Deutsche Sporthochschule Köln verleiht die in § 1 aufgelisteten Grade auch im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität. Sie wirkt auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades der ausländischen Partneruniversität mit.

      (2) Der Nachweis der für die Promotion erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation ist von den Kandidat*innen durch die Promotionsleistungen zu erbringen. Diese bestehen aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung in Form einer Disputation.

      (3) Die Durchführung des Promotionsverfahrens nach § 16 Abs. 1 setzt ein Abkommen mit einer ausländischen Partneruniversität voraus, in dem beide Hochschulen sich verpflichten, eine gemeinsame Promotion zu ermöglichen und Einzelheiten des Zusammenwirkens regeln.

      (4) § 4 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass dem Antrag zusätzlich beizufügen sind:
      a) eine Erklärung der Partneruniversität darüber, dass die Eröffnung des Promotionsverfahrens befürwortet wird;
      b) eine Erklärung eines Mitglieds der Partneruniversität darüber, dass sie oder er bereit ist, die Dissertation zu begutachten.

      (5) Die Dissertation ist in deutscher oder in einer im Partnerschaftsabkommen genannten Sprache abzufassen. Es ist eine Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache anzufügen. Betreuer*in der Dissertation sind jeweils ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Deutschen Sporthochschule Köln und der Partneruniversität.

      (6) Die Dissertation wird von jeweils einem prüfungsberechtigten Mitglied der Deutschen Sporthochschule Köln und der Partneruniversität begutachtet. Der Promotionsausschuss bestimmt als erste Gutachterin oder ersten Gutachter der Dissertation in der Regel die oder den Betreuer*in. Für die Sprache der Gutachten gilt § 16 Abs. 5 entsprechend.

      (7) Die mündliche Prüfung erfolgt auf der Basis von § 11. Für die Sprache der Verteidigung gilt § 16 Abs. 5 entsprechend.

      (8) Die Prüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern. Zwei sollen Prüfungsberechtigte der Deutschen Sporthochschule Köln und zwei sollen Prüfungsberechtigte der Partneruniversität sein. Jede Hochschule muss wenigstens mit einem Mitglied vertreten sein.

      (9) Die Prüfung ist eine Einzelprüfung. Die Dauer der Prüfung richtet sich nach den in dem Abkommen gemäß § 16 Abs. 3 enthaltenen Regeln.

      (10) Es wird eine zweisprachige Urkunde verliehen. In der Urkunde wird auf das kooperierende Promotionsverfahren hingewiesen. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschusses der Deutschen Sporthochschule Köln unterzeichnet den deutschen Teil. Es wird darauf hingewiesen, dass der Titel nicht gleichzeitig in der deutschen und der anderssprachigen Fassung verwendet werden darf. Die Partneruniversität fertigt ihren Teil der Promotionsurkunde entsprechend den bei ihr geltenden Regularien aus.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Mitteilungen 10/2024

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