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Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

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Quick Overview

  • University Private Universität Witten/Herdecke gGmbH
  • Faculty / department Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft
  • Degree
    ... Philosophy; Political Science; Social Sciences; Sociology
    Philosophy; Political Science ...
  • Subjects Philosophy; Social sciences
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • 2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Zum Promotionsverfahren für die Promotion zum Dr. phil. kann zugelassen werden, wer

      1. einen Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als
      „Bachelor" verliehen wird, mit mindestens der Note „gut" (2,5 oder besser) oder

      2. einen Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von ...
      2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Zum Promotionsverfahren für die Promotion zum Dr. phil. kann zugelassen werden, wer

      1. einen Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als
      „Bachelor" verliehen wird, mit mindestens der Note „gut" (2,5 oder besser) oder

      2. einen Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern mit der Note „sehr gut" (1,5 oder besser) und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächem oder

      3. einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG mit mindestens der Note „gut" (2,5 oder besser) nachweist.

      Zu den einschlägigen Abschlüssen für den Dr. phil. zählen insbesondere Studiengänge aus den Bereichen Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie und Sozialwissenschaften.

      Zugelassen werden kann auch, wer bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen einen Studienabschluss in einem Bereich nachweist, bei dem ein hinreichender Zusammenhang zu den Themengebieten besteht, die in der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft vertreten werden. Über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses und die nach 2.1.1 Nr. 2 angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien entscheidet der Promotionsausschuss.
      Über begründete Ausnahmen der Notenerfordernisse entscheidet der Promotionsausschuss.
      Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Abschluss eines Fachhochschulstudiums einerseits und solchen mit dem Abschluss eines Universitätsstudiums andererseits beim Zugang zum Promotionsverfahren ist nicht zulässig.

    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      2.2 Erstellung der Dissertation

      2.2.1 Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in der Erstellung einer Dissertationsschrift und muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in einer an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft vertretenen Fachdisziplin liefern sowie den Nachweis erbringen, dass die Promovendin/der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher...
      2.2 Erstellung der Dissertation

      2.2.1 Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in der Erstellung einer Dissertationsschrift und muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in einer an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft vertretenen Fachdisziplin liefern sowie den Nachweis erbringen, dass die Promovendin/der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie wird von der Promovendin / dem Promovenden angefertigt und muss den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden.

      2.2.2 Die Dissertation muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. Teile der Dissertation dürfen bereits publiziert sein, sofern sie unter der Affiliation „Universität Witten/Herdecke" erscheinen.

      2.2.3 Die Möglichkeit zur kumulativen Dissertationsschrift ist gegeben. Als kumulative Dissertationsschrift wird die synoptische Zusammenführung von mindestens drei Aufsätzen unter Autorenschaft der Promovendin / des Promovenden verstanden. Einer davon muss bereits von Zeitschriften mit peer review-Verfahren zur Publikation angenommen sein. Näheres regeln die Ausführungsbestimmungen zu dieser Ordnung.

    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Internetseite der Hochschule

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