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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Quick Overview

  • University Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Faculty / department Fachbereich 02 Wirtschaftswissenschaften
  • Degree Business Administration; Political Economics
  • Subjects Economics
  • Academic degrees Dr. rer. pol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller eine wirtschaftswissenschaftliche Diplomprüfung in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule oder eine wirtschaftswissenschaftliche Masterprüfung in einem konsekutiven Studiengangsystem mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindesten...
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller eine wirtschaftswissenschaftliche Diplomprüfung in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule oder eine wirtschaftswissenschaftliche Masterprüfung in einem konsekutiven Studiengangsystem mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern im Geltungsbereich des Grundgesetzes mindestens mit der Note gut bestanden hat. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Als gleichwertige wirtschaftswissenschaftliche Abschlussprüfung werden internationale akademische Abschlüsse auf Grundlage der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz anerkannt. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Promotionsausschuss. Bestehen Zweifel an der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlussprüfungen, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören.

      (3) Andere Antragstellerinnen oder Antragsteller mit wirtschaftswissenschaftlichen oder nichtwirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Master-Abschlussprüfungen oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung können zugelassen werden, wenn die folgenden Bedingungen einer Eignungsfeststellung erfüllt sind:
      a) Zwei Erfolgsnachweise aus dem Promotionsstudium in Kursen, die - sofern unbenotet - nicht vom vorläufigen Betreuer der Kandidatin oder des Kandidaten angeboten werden;
      b) erfolgreiche Vorstellung des Dissertationsvorhabens (§ 9).

      (4) Zu Beginn des Promotionsstudiums muss jede Doktorandin bzw. jeder Doktorand einen Antrag auf vorläufige Zulassung stellen. Dabei bestimmt der Promotionsausschuss über die vorläufige Zulassung und über die vorläufigen Betreuer, die im Falle der erbrachten Erfolgsnachweise in der Regel zu Betreuern der Doktorandin oder des Doktoranden werden. Die vorläufigen Betreuer können weitere Kolleginnen und Kollegen zur Begutachtung des Dissertationsvorhabens hinzuziehen.

      (5) Die der Zulassung zugrunde zu legende Abschlussprüfung (Abs. 2 und 3) soll mindestens mit der Note gut (2,5) oder einer gleichwertigen Note bestanden sein. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

      § 6 Arten des Promotionsverfahrens
      Doktorandinnen und Doktoranden, die zur Promotion zugelassen sind, können nach Absprache mit ihren beiden Betreuern zwischen den folgenden drei Varianten des Promotionsverfahrens wählen.
      A) Absolvieren eines Promotionsstudiums (§ 7) mit benoteten Prüfungsleistungen und zusätzlich Verteidigung der schriftlichen Dissertationsleistung im Rahmen einer Disputation (§ 16);
      b) Absolvieren eines Promotionsstudiums (§ 8) mit unbenoteten Prüfungsleistungen und zusätzlich Verteidigung der schriftlichen Dissertationsleistung im Rahmen einer Disputation (§ 16);
      c) Absolvieren einer mündlichen Prüfung in Form der Verteidigung der schriftlichen Dissertationsleistung im Rahmen einer Disputation (§ 16) inklusive Kolloquiums über zwei zusätzliche Thesen (§ 17).
      Bei dem vorläufigen und endgültigen Antrag auf Zulassung ist die Wahl des Promotionsverfahrens anzugeben. Ein Wechsel kann jederzeit in Absprache mit den Betreuern stattfinden und ist dem Promotionsausschuss schriftlich mitzuteilen. Mit dem Einreichen der Dissertation ist die Wahl des Promotionsverfahrens verbindlich zu treffen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Anfertigung der Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Fachgebiet haben, das im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen hinreichend vertreten ist. Die Dissertation muss folgenden Ansprüchen genügen:
      a) Sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Grund selbstständiger Forschung bringen.
      b) Sie muss den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden.
      c) Sie muss eine den wissenscha...
      § 10 Anfertigung der Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Fachgebiet haben, das im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen hinreichend vertreten ist. Die Dissertation muss folgenden Ansprüchen genügen:
      a) Sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Grund selbstständiger Forschung bringen.
      b) Sie muss den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden.
      c) Sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten.
      d) Sie muss ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen.

      (2) Teile einer Arbeit, die von mehreren Doktorandinnen und/oder Doktoranden stammen, können als Dissertation angenommen werden, wenn sie von der Doktorandin oder dem Doktoranden verfasst sind, zusammenhängende Sachkomplexe darstellen und als Einzelleistungen der Doktorandin oder des Doktoranden deutlich abgrenzbar und bewertbar sind sowie den Anforderungen des Abs. 1 entsprechen (Gruppendissertation). Für jede Doktorandin und jeden Doktoranden ist ein gesondertes Promotionsverfahren durchzuführen.

      (3) Als schriftliche Dissertationsleistung kann entweder eine Monographie oder eine Sammlung von mindestens drei Aufsätzen (kumulative Dissertation) eingereicht werden. Im Fall der kumulativen Dissertation sind zusätzlich folgende Kriterien zu beachten:
      a) Einer der eingereichten Aufsätze kann ein Literaturüberblick sein.
      b) Bei gemeinsam verfassten Beiträgen ist im Regelfall der relative Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden zu berücksichtigen, indem 1 durch die Anzahl der Autoren dividiert wird. Falls alle Verfasser in einer Selbsterklärung den eigenen Anteil an dem jeweiligen Beitrag abgrenzen und den relativen Anteil unterschiedlich zu genannter Regel bestimmen wollen, ist der relative Anteil gemäß der Selbsterklärung festzulegen.c) Die Summe der eigenen Anteile über alle Beiträge muss mindestens 2 betragen.
      d) Mindestens ein Beitrag muss zum Zeitpunkt der Einreichung der schriftlichen Promotionsleistung ein externes Begutachtungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, d.h. entweder bei einer Konferenz mit Auswahlverfahren akzeptiert sein oder sich mindestens in der zweiten Runde des Begutachtungsprozesses bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift (revise and resubmit) befinden. Die akzeptierten Konferenzen und Zeitschriften werden von den beiden Betreuern festgelegt.
      e) Bereits veröffentlichte Aufsätze können eingereicht werden, wenn seit ihrem Erscheinen nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind.

      (4) Die einzelnen Dissertationsleistungen können in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden. Jede weitere Sprache kann zugelassen werden, sofern die Promotionskommission über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, um die Dissertation beurteilen zu können.

      (5) Ein nach § 5 angenommenes Promotionsvorhaben ist von einer oder mehreren Personen gemäß § 2 Abs. 6 zu betreuen, von denen mindestens eine Person Mitglied des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sein muss.

      (6) Die Monographie ist von der Doktorandin oder dem Doktoranden in einer für druckreif erachteten, Maschinen geschriebenen und gebundenen Form in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Dissertation darf als Ganzes vorher noch nicht veröffentlicht worden sein.

      (7) Eine Erklärung mit folgendem Wortlaut ist in die Dissertation einzuheften:
      Ich erkläre hiermit, dass ich die vorgelegte Dissertation selbstständig und nur mit den Hilfen angefertigt, die ich in der Dissertation angegeben habe. Bei den von mir durchgeführten und in der Dissertation erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegt sind, eingehalten.
      Im Falle einer kumulativen Dissertation sind die Einzelaufsätze jeweils einzeln dreifach einzureichen. Bei bereits veröffentlichen Aufsätzen können Kopien der veröffentlichen Texte eingereicht werden. Den Aufsätzen ist die oben angegebene Erklärung in dreifacher Ausfertigung und in folgender Form anzufügen:
      Ich erkläre hiermit, dass ich die vorgelegten und nachfolgend aufgelisteten Aufsätze selbstständig und nur mit den Hilfen angefertigt habe, die im jeweiligen Aufsatz angegeben oder zusätzlich in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind. In der Zusammenarbeit mit den angeführten Koautoren war ich mindestens anteilig beteiligt. Bei den von mir durchgeführten und in den Aufsätzen erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegt sind, eingehalten.
      Sind alle eingereichten Aufsätze alleine verfasst, entfällt der zweite Satz der Erklärung. Der Erklärung ist eine Liste der eingereichten Aufsätze mit den üblichen bibliographischen Angaben anzufügen. Die Erklärung ist zu unterschreiben.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 2010

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