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Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg

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Quick Overview

  • University Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Faculty / department Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Degree
    ... Business Administration; Political Economics; Political Sciences
    Business Administration; Political Economics ...
  • Subjects Economics; Social sciences, general
  • Academic degrees Dr. iur.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
      1. mit fachlichem Bezug zu der Dissertation und dem angestrebten Doktorgrad
      a) einen universitären Diplom-, Magister-, Staatsexamen- oder akkreditierten Masterstudiengang im Umfang von i.d.R. 120 (unter Berücksichtigung des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses 300) ECTS-Leistungspunkten im Geltungsbereich des Grundgesetzes an einer wissenschaftlichen H...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
      1. mit fachlichem Bezug zu der Dissertation und dem angestrebten Doktorgrad
      a) einen universitären Diplom-, Magister-, Staatsexamen- oder akkreditierten Masterstudiengang im Umfang von i.d.R. 120 (unter Berücksichtigung des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses 300) ECTS-Leistungspunkten im Geltungsbereich des Grundgesetzes an einer wissenschaftlichen Hochschule mindestens mit der Note „gut“ oder eine Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ abgeschlossen hat, oder
      b) einen mit den Abschlüssen nach Ziff. 1a gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule besitzt, wobei für die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend sind, oder
      c) ein hinsichtlich der Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertiges Studium an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen hat, 2. nicht bereits um Zulassung zur Promotion mit derselben oder einer ähnlichen Schrift an einer Hochschule nachgesucht hat, wobei über Ausnahmen der Ständige Promotionsausschuss entscheidet.

      (2) Besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss oder mit einem an einer Fachhochschule erworbenen Diplomabschluss können abweichend von Absatz 1 Ziff. 1 zu einer Promotion zugelassen werden. Ihre Zulassung bedarf einer besonderen Genehmigung des Ständigen Promotionsausschusses, die vor Annahme als Doktorandin oder Doktorand einzuholen ist. Der Ausschuss entscheidet dabei über Bedingungen, deren Erfüllung die Äquivalenz mit den Bedingungen gemäß Abs. 1 Ziff. 1a sicherstellen können, insbesondere die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen.

      (3) Die Zulassung setzt auch voraus, dass kein Grund für die Entziehung des akademischen Grades wegen Unwürdigkeit vorliegt.

      (4) Abweichend von Abs. 1 Ziff. 1a und 1c kann eine Zulassung mit einer schlechteren als der genannten Abschlussnote erfolgen, wenn ungeachtet der Vornote eine erfolgreiche Promotion zu erwarten ist. In diesen Fällen kann die Zulassung an Bedingungen geknüpft werden.

      (5) Abweichend von Abs. 1 Ziff. 1a können auch Abschlüsse nichtakkreditierter Studiengänge anerkannt werden, wenn sie mit akkreditierten Studiengängen vergleichbar sind.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein in die Fachgebiete/Fächer der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften fallendes Problem behandeln und kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Sie muss die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und eine wissenschaftlich beachtenswerte Leistung sein. Die Dissertation kann sowohl eine Monographie als auch eine Sammlung von Fachaufsätzen (kumulative Disse...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein in die Fachgebiete/Fächer der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften fallendes Problem behandeln und kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Sie muss die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und eine wissenschaftlich beachtenswerte Leistung sein. Die Dissertation kann sowohl eine Monographie als auch eine Sammlung von Fachaufsätzen (kumulative Dissertation) sein.

      (2) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Dissertation auch in einer anderen Fremdsprache verfasst sein; für eine kumulative Dissertation können auch Fachaufsätze in anderen Fremdsprachen berücksichtigt werden. Hierüber entscheidet auf begründeten Antrag der Fakultätsrat.

      (3) Eine Monographie, die aus gemeinschaftlicher Forschung entstanden ist, kann als Dissertation anerkannt werden, wenn der individuelle Beitrag der einzelnen Bewerberin oder des einzelnen
      Bewerbers deutlich unterscheidbar ist und den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. In diesem Fall ist die Doktorandin oder der Doktorand verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen, so dass der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig abgrenzbar und bewertbar ist.

      (4) Die bei der Anfertigung der Dissertation benutzten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig anzugeben.

      (5) Monographien müssen in druckreifer Fassung, maschinengeschrieben und gebunden in drei Exemplaren eingereicht werden. Bei kumulativen Dissertationen sind die Texte zu bündeln und zu
      binden. Von der gebundenen Fassung sind drei Exemplare einzureichen. Des Weiteren ist eine elektronisch verarbeitbare identische Fassung der Arbeit zum Zwecke des Einsatzes von Plagiatserkennungssoftware einzureichen.

      (6) Näheres zu den formalen Anforderungen an die Dissertation regeln Ausführungsbestimmungen, die der Fakultätsrat beschließt.

      Aus: Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (PromO WiSo) vom 03.05.2024

      Formale Anforderungen an die kumulative Dissertation nach § 5 Abs. 1 PromO WiSo
      Eine Gesamtheit von wissenschaftlichen Fachaufsätzen kann als kumulative Dissertation anerkannt werden,
      wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
      1. Eine kumulative Dissertation muss mindestens drei wissenschaftliche Fachaufsätze umfassen.
      2. Die Bewerberin/der Bewerber muss in allen eingereichten Fachaufsätzen als Autorin/Autor genannt und als solche/solcher erkenntlich sein.
      3. Die Bewerberin/der Bewerber muss bei mindestens einem der eingereichten Fachaufsätze alleinige Autorin/alleiniger Autor sein. Bei allen übrigen Fachaufsätzen können Koautorinnen/Koautoren beteiligt sein.
      4. Alle Fachaufsätze, die Gegenstand einer kumulativen Dissertation werden sollen, müssen zum Zeitpunkt der Begutachtung der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zugänglich sein. Dies wird regelmäßig durch die Publikation in einem der folgenden wissenschaftlichen Organe gewährleistet:
      a. Wissenschaftliche Fachzeitschrift
      b. Jahrbuch (mit ISBN-Nummer)
      c. Sammelband (mit ISBN-Nummer)
      d. Wissenschaftliche Diskussionspapierreihe (mit ISSN- oder ISBN-Nummer)
      e. Einschlägiger Preprint-Server (open access mit doi)
      5. Mindestens einer der Fachaufsätze muss in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit externem Refereeverfahren zur Publikation angenommen sein.
      6. Maximal eine der eingereichten Arbeiten darf bereits Bestandteil anderer mit Erfolg abgeschlossenen
      oder laufenden Promotionsverfahrens sein.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • Ausführungsbestimmungen zur gemeinsamen Promotion mit ausländischen Universitäten oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtungen (cotutelle de thèse) nach § 1 Abs. 2 PromO (i.d.F. vom 14.5.2011)

      1. Das Promotionsverfahren (cotutelle de thèse) kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungs- und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn
      a. die Antragstellerin oder der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotio...
      Ausführungsbestimmungen zur gemeinsamen Promotion mit ausländischen Universitäten oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtungen (cotutelle de thèse) nach § 1 Abs. 2 PromO (i.d.F. vom 14.5.2011)

      1. Das Promotionsverfahren (cotutelle de thèse) kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungs- und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn
      a. die Antragstellerin oder der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universität / UniBwH gemäß § 3 der Promotionsordnung erfüllt
      und
      b. die ausländische Einrichtung nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von dieser Einrichtung zu verleihende Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre.
      2. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss an allen beteiligten Einrichtungen als Doktorand/Doktorandin angenommen sein oder in einem strukturierten Promotionsverfahren zu einem Promotionsstudium zugelassen sein.
      3. Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens muss vertraglich durch einen
      individuellen Kooperationsvertrag geregelt werden.
      4. Der individuelle Kooperationsvertrag soll von jener Universität oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtung aufgesetzt werden, welche bei dem gemeinsamen Promotionsverfahren federführend ist. Federführend ist jene Universität, die die Hauptbetreuerin oder den Hauptbetreuer stellt.
      5. Der Vertrag soll sich an dem jeweils aktuellen Mustervertrag der Hochschulrektorenkonferenz (www.hrk.de) für die cotutelle de thèse orientieren und die Rahmenverträge der Hochschulrektorenkonferenz zur gemeinsamen Promotion mit ausländischen Universitäten oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtungen berücksichtigen.
      6. Der sachliche Regelungsbereich des Mustervertrages der Hochschulrektorenkonferenz soll durch den individuellen Kooperationsvertrag nicht überschritten werden.
      7. Ist die Helmut-Schmidt-Universität / UniBwH federführend, so erfolgt die Anbahnung des Promotionsverhältnisses gemäß der Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universität / UniBwH.
      8. Ist die Helmut-Schmidt-Universität / UniBwH federführend, wird der Kooperationsvertrag durch die Hauptbetreuerin / den Hauptbetreuer im Benehmen mit der Promovendin / dem Promovenden aufgesetzt.9. Der Ständige Promotionsausschuss prüft jeden individuellen Kooperationsvertrag, unabhängig davon, ob die Helmut-Schmidt-Universität / UniBwH federführend ist, in sachlicher und rechtlicher Perspektive.
      10. Votiert der Ständige Promotionsausschuss für den Abschluss des individuellen
      Kooperationsvertrages, wird er an die Präsidentin / den Präsidenten der Helmut-Schmidt- Universität / UniBwH zur finalen Prüfung weitergeleitet.
      11. Der individuelle Kooperationsvertrag ist von der Präsidentin / dem Präsidenten und der Dekanin / dem Dekan beider Kooperationspartner sowie der Hauptbetreuerin / dem Hauptbetreuer, der Betreuerin / dem Betreuer und der Promovendin / dem Promovenden zu unterzeichnen.
      12. Votiert der Ständige Promotionsausschuss gegen den Abschluss des individuellen Kooperationsvertrages, so ist es die Aufgabe der Dekanin / des Dekans der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, im Einvernehmen mit der kooperierenden Universität oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtung eine Anpassung gemäß den Monita des Ständigen Promotionsausschusses zu erzielen. Die Dekanin /der Dekan kann diese Aufgabe an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Ständigen Prüfungsausschusses delegieren.
      13. Die Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universität / UniBwH gilt in allen rechtlichen Belangen, die nicht durch den individuellen Vertrag geregelt werden.
      14. In Konfliktfällen entscheidet der Ständige Promotionsausschuss der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Vertragspartnerin Helmut-Schmidt- Universität / UniBwH.
      15. Bei Scheitern einer Vereinbarung über eine cotutelle de thèse entscheidet der Ständige Promotionsausschuss darüber, ob das Verfahren in ein reguläres Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften überführt werden kann.
      16. Die Gestaltung der gemeinsamen Promotionsurkunde soll sich an der jeweils aktuellen Musterpromotionsurkunde der Hochschulrektorenkonferenz orientieren.
      17. Sind die Bewertungsskalen der beteiligten Universitäten oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtungen zur Beurteilung der gemeinsamen Promotion nicht kompatibel, so werden die Noten der kooperierenden Einrichtungen auf der Promotionsurkunde getrennt aufgeführt.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Hochschulanzeiger Nr. 05/2024 veröffentlicht am 02.05.2024
  • University Portrait
    The Helmut Schmidt University/University of the German Armed Forces – The place of science.

    We qualify our students through academic education for military and civilian management positions. For almost 50 years, we have been covering the holder's need for experts and specialists. On the basis of excellent basic research and forward-looking applied research, we are the pacemaker for the the German Armed Forces – the Bundeswehr. Involving the idea of lifelong learning, we develop high quality continuing education programs for the public sector. In networking with academic institutions in Germany and abroad, the university established itself as an internationally oriented science partner.

    The university provides its military and civilian students with technical expertise and a science-based ability to criticize and judge. Its degrees are equivalent to those of the civil universities, and thus it makes a significant contribution to the attractiveness of the Bundeswehr as an employer. 

    Icon: uebersicht
    established itself as an internationally oriented science partner
    Icon: uebersicht
    qualifies students for military and civilian management positions
    Studies at a Bundeswehr university - There are nonetheless a couple of features.

    One trimester lasts 12 weeks; the academic year is split into three trimesters followed by a three-month break. For all bachelor’s and master’s programmes, the standard duration of study is seven and five trimesters. Together, this equals a period of four years.

    All our academic courses are intensive study programmes. This means that up to 75 ECTS credit points can be obtained per academic year; students at public universities can only obtain up to 60 credit points.

    Students live on campus. They live close to the academic and research buildings, libraries, a cafeteria, sports facilities, medical practitioners, dentists and a Protestant/ a Catholic community. An integral part of the ambitious study concept is studying in small groups. It means: most classes are conducted in groups of up to 25 students. High standards regarding personnel and equipment are mandatory to ensure the trimester system and to enable the students to complete their studies. 

    Icon: studium
    provides intensive study programmes
    Icon: studium
    students are studying in small groups
    Research at the HSU/UniBw H

    The Helmut Schmidt University/University of the Federal Armed Forces Hamburg is a renowned campus university and with its four faculties covers almost all university departments of a full university.

    Irrespective of its proximity to the Bundeswehr, the University to be organized in terms of tasks, structure and rights in accordance with the provisions of Hamburg state law. Research and teaching are free, and the university manages its academic affairs itself.

    The research projects funded by the German Research Foundation, federal ministries, the European Union and foundations show the current research strengths of the university. The acquisition of DFG research groups and BMBF junior research groups as well as joint professorships with the Helmholtz and Leibniz Associations are characteristics of the dynamic atmosphere and the university strategy at Helmut Schmidt University / University of the Federal Armed Forces Hamburg.

    Icon: forschung
    campus university with four faculties
    Icon: forschung
    research and teaching are free
    International Relations

    The Helmut Schmidt University collaborates with universities and institutions of higher education throughout the world. A study abroad term is offering students an opportunity to study their field at another university, to gain diverse new impressions, to broaden their individual horizons and to improve their personal development.

    There are more than 50 partner universities to choose from. The university offers exchange programs with universities in Australia, Austria, Brasil, Canada, Czech Republic, Finland, France, Greek, Hungary, Island, Israel, Lithuania, Norway, Poland, Portugal, Romania, Russia, Scotland, Slovakia, South Africa, Sweden, Switzerland, Turkey, and United States of America.

    Icon: international
    collaborates with universities throughout the world
    Icon: international
    offers students an opportunity to study abroad

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