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Universität Potsdam

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  • University Universität Potsdam
  • Faculty / department Digital Engineering Fakultät
  • Degree
    ... Data Engineering; Digital Health; IT-Systems Engineering
    Data Engineering; Digital Health ...
  • Subjects Computer science; Engineering
  • Academic degrees Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassung

      (1) Der Promotionsausschuss lässt die Bewerberin/ den Bewerber zur Promotion zu. Zugelassen werden kann, wer
      1. einen Hochschulabschluss in Form eines Diploms oder eines Masterabschlusses eines Studiengangs der Digital Engineering Fakultät oder entsprechender Fächer einer deutschen Hochschule und
      2. eine Betreuungsvereinbarung zwischen Bewerberin/Bewerber und Betreuerin/Betreuer nachweist. Der Promotionsausschuss erkennt gleichwertige ausländische Abschlüsse an....
      § 4 Zulassung

      (1) Der Promotionsausschuss lässt die Bewerberin/ den Bewerber zur Promotion zu. Zugelassen werden kann, wer
      1. einen Hochschulabschluss in Form eines Diploms oder eines Masterabschlusses eines Studiengangs der Digital Engineering Fakultät oder entsprechender Fächer einer deutschen Hochschule und
      2. eine Betreuungsvereinbarung zwischen Bewerberin/Bewerber und Betreuerin/Betreuer nachweist. Der Promotionsausschuss erkennt gleichwertige ausländische Abschlüsse an. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt der Bewerberin/dem Bewerber.

      (2) Der Hochschulabschluss ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzuweisen. Er soll mit dem Prädikat „gut“ oder besser bewertet sein.

      (3) Weist die Bewerberin/der Bewerber keinen Abschluss in den Fächern nach Absatz 1 Nr. 1 nach, muss der Promotionsausschuss Auflagen zum Abschluss von Modulen mit insgesamt 18 ECTS in den Fächern des Digital Engineering in Abstimmung mit der Betreuerin/dem Betreuer zur Eröffnung des Verfahrens (§ 7) erteilen.

      (4) Nach Zulassung muss sich die Doktorandin/der Doktorand für mindestens zwei Semester als Promotionsstudentin/Promotionsstudent an der Universität Potsdam einschreiben und mindestens ein Semester lang an Doktorandinnen-/ Doktorandenseminaren oder äquivalenten Veranstaltungen mit Leistungsnachweis teilnehmen.
    • Admission with an FH degree possible No
    • Admission with a Bachelor's degree possible No
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotion erfolgt aufgrund einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer nachfolgenden mündlichen Prüfung (Verteidigung).

      (2) Die Dissertation muss
      1. einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung erbringen,
      2. die verwendeten Methoden zur Lösung der Aufgaben in nachvollziehbarer Weise beschreiben,
      3. die Resultate klar darstellen sowie im Zusammenhang mit dem relevanten gegenwärtigen K...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotion erfolgt aufgrund einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer nachfolgenden mündlichen Prüfung (Verteidigung).

      (2) Die Dissertation muss
      1. einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung erbringen,
      2. die verwendeten Methoden zur Lösung der Aufgaben in nachvollziehbarer Weise beschreiben,
      3. die Resultate klar darstellen sowie im Zusammenhang mit dem relevanten gegenwärtigen Kenntnisstand interpretieren und diskutieren
      und
      4. eine vollständige Dokumentation der in der Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Literatur und Hilfsmittel enthalten.

      (3) Die Dissertation soll einen Umfang von 150 Seiten nicht überschreiten und in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein.

      (4) Soll der akademische Grad Dr. rer. nat. erworben werden, muss die Dissertation einer naturwissenschaftlichen Disziplin angehören; soll der akademische Grad Dr.-Ing. erworben werden, muss die Dissertation einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin angehören.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 11/2020, S. 508 ff.

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