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Georg-August-Universität Göttingen

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Quick Overview

  • University Georg-August-Universität Göttingen
  • Faculty / department Universitätsmedizin
  • Degree Dentistry; Medicine
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Dr. med.; Dr. med. dent.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) 1Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis über ein Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin von mindestens zwei Semestern Dauer an der Universität Göttingen oder eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Klinik oder einem Institut der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität oder einem ihrer akademischen Lehrkrankenhäuser nach der ärztlichen Prüfung. 2In besonderen Ausnahmefällen, d...
      § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) 1Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis über ein Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin von mindestens zwei Semestern Dauer an der Universität Göttingen oder eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Klinik oder einem Institut der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität oder einem ihrer akademischen Lehrkrankenhäuser nach der ärztlichen Prüfung. 2In besonderen Ausnahmefällen, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin zu begründen sind, kann die Dekanin oder der Dekan Befreiung von dieser Auflage erteilen.

      (2) 1Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Examen im Ausland abgeschlossen haben, können zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie eine ausländische ärztliche oder zahnärztliche Prüfung bestanden haben, die nach Anforderungen an Vorbildung und Studiengang als der deutschen gleichwertig anzusehen ist. 2Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung oder der ausländischen Prüfungen entscheidet der Promotionsausschuss nach Anhörung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz in Bonn oder einer anderen Prüfstelle, die die Gleichwertigkeit feststellen kann.

      § 14 Promotion zum Doktor der Zahnmedizin

      (1) Die Promotion zum "DOKTOR DER ZAHNMEDIZIN" (Dr. med. dent.) erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Kandidatin oder der Kandidat ein Studium der Zahnmedizin mit der zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

      (2) Für die mündliche Prüfung ist in die Prüfungskommission mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer aus dem Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufzunehmen.

      § 15 Doppelpromotion in Medizin und Zahnmedizin
      Im Falle einer Doppelpromotion (Dr. med. und Dr. med. dent.) müssen die Dissertationen aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen stammen.

      Ab dem 01.10.2022 ist der Nachweis des Besuchs des Promotionspropädeutikums bei der Anmeldung eines neuen Promotionsvorhabens erforderlich.
      Um Promovierende besser auf die Doktorarbeit vorzubereiten, bietet die UMG ein Promotionspropädeutikum an, das sich in drei Module gliedert und die wichtigsten Fragen zu den Themen „Betreuung und Planung“, „Fragestellung und wissenschaftliches Schreiben“ und „Umgang mit Daten“ behandelt.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation

      (1) Durch die Dissertation soll die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, dass sie oder er eine wissenschaftliche Frage zu erfassen und selbständig mit Erfolg zu bearbeiten vermag.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und druckfertig als gebundenes, maschinenschriftliches Exemplar einzureichen. 2Die Arbeit muss den "Richtlinien des Promotionsausschusses für die äußere Form der Dissertationsschrift" und den "Richtlinien...
      § 8 Dissertation

      (1) Durch die Dissertation soll die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, dass sie oder er eine wissenschaftliche Frage zu erfassen und selbständig mit Erfolg zu bearbeiten vermag.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und druckfertig als gebundenes, maschinenschriftliches Exemplar einzureichen. 2Die Arbeit muss den "Richtlinien des Promotionsausschusses für die äußere Form der Dissertationsschrift" und den "Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis" entsprechen. 3Der Arbeit ist eine Zusammenfassung des Inhalts anzuschließen und auf der letzten Seite ein kurzer Lebenslauf beizufügen.

      (3) 1Mit der Dissertation ist eine Erklärung zum Einverständnis der Plagiatsprüfung einzureichen. 2Zur Ermittlung von Täuschungsversuchen kann der Promotionsausschuss elektronische Hilfsmittel einsetzen.

      (4) 1Als Dissertation können eine publizierte wissenschaftliche Arbeit oder, falls diese in einem inneren Zusammenhang stehen, mehrere Publikationen angenommen werden. 2Dabei muss die Publikation (bzw. müssen die Publikationen) in (einer) für das jeweilige Fachgebiet hochrangigen Zeitschrift(en) erschienen sein bzw. von ihr angenommen worden sein und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen einer Dissertation entsprechen. 3Der Inhalt der Publikation und der innere Zusammenhang im Fall mehrerer Publikationen, sind in einer eingehenden Zusammenfassung besonders darzulegen. 4Falls die Dissertation auf einer einzigen Publikation beruht, muss die Doktorandin oder der Doktorand alleinige(r) Erstautor(in) sein, im Fall mehrerer Publikationen muss mindestens eine Erstautorschaft vorliegen. 5Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikation(en) ist durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich darzulegen und diese Erklärung ist durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikation(en) zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist. 6Die eingereichten Arbeiten mit der Zusammenfassung werden im weiteren Promotionsverfahren wie eine Dissertationsarbeit behandelt. 7Die abschließende Bewertung erfolgt durch den Promotionsausschuss.

      (5) Gemeinschaftlich angefertigte Dissertationen sind nicht zulässig.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 11.07.2018
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen 47/2021
    • Source Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen 34/2018, S. 658 ff.
    • Last amended 05.10.2021

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