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Universität Hildesheim

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  • University Universität Hildesheim
  • Faculty / department Fachbereich 3 Sprach- und Informationswissenschaften
  • Degree
    ... Applied Linguistics; International Information Management; International Specialised Communication
    Applied Linguistics; International Information Management ...
  • Subjects Language and cultural studies
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Voraussetzung für die Annahme und Zulassung zur Promotion

      (1) Die Bewerberin oder der Bewerber muss in der Regel einen Hochschulabschluss in Form eines Diplom-, Magister- oder Masterzeugnisses oder eines Zeugnisses über die erste Staatsprüfung für das Lehramt nachweisen. Die abgeschlossene Studienrichtung muss einen Bezug zu einem in Anlage 3 aufgeführten Fachgebiet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Der Schwerpunkt des Vorhabens bzw. der Diss...
      § 3 Voraussetzung für die Annahme und Zulassung zur Promotion

      (1) Die Bewerberin oder der Bewerber muss in der Regel einen Hochschulabschluss in Form eines Diplom-, Magister- oder Masterzeugnisses oder eines Zeugnisses über die erste Staatsprüfung für das Lehramt nachweisen. Die abgeschlossene Studienrichtung muss einen Bezug zu einem in Anlage 3 aufgeführten Fachgebiet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Der Schwerpunkt des Vorhabens bzw. der Dissertation muss in einem der in Anlage 3 aufgeführten Fachgebiete liegen.

      (3) Die geplante oder die abgeschlossene Dissertation darf weder in ihrer Gesamtheit noch in wesentlichen Teilen einer anderen wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule als Dissertation vorliegen oder von einer solchen als Dissertation abgelehnt worden sein.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 3 Voraussetzung für die Annahme und Zulassung zur Promotion
      ...

      (2) Der Schwerpunkt des Vorhabens bzw. der Dissertation muss in einem der in Anlage 3 aufgeführten Fachgebiete liegen.

      (3) Die geplante oder die abgeschlossene Dissertation darf weder in ihrer Gesamtheit noch in wesentlichen Teilen einer anderen wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule als Dissertation vorliegen oder von einer solchen als Dissertation abgelehnt worden sein.
      § 3 Voraussetzung für die Annahme und Zulassung zur Promotion
      ...

      (2) Der Schwerpunkt des Vorhabens bzw. der Dissertation muss in einem der in Anlage 3 aufgeführten Fachgebiete liegen.

      (3) Die geplante oder die abgeschlossene Dissertation darf weder in ihrer Gesamtheit noch in wesentlichen Teilen einer anderen wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule als Dissertation vorliegen oder von einer solchen als Dissertation abgelehnt worden sein.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 2 Promotionsausschuss und Prüfungskommission
      ...
      Der Promotionsausschuss kann bei gemeinsam mit ausländischen Hochschulen betreuten Promotionsvorhaben (Doppelpromotion, Cotutelle) oder im Rahmen von kooperativen Promotionen (z.B. mit Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch geeignete Vereinbarungen mit der Einrichtung von den Regelungen in § 2 Abs. 2 abweichende Regelungen treffen.
      ...
      § 2 Promotionsausschuss und Prüfungskommission
      ...
      Der Promotionsausschuss kann bei gemeinsam mit ausländischen Hochschulen betreuten Promotionsvorhaben (Doppelpromotion, Cotutelle) oder im Rahmen von kooperativen Promotionen (z.B. mit Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch geeignete Vereinbarungen mit der Einrichtung von den Regelungen in § 2 Abs. 2 abweichende Regelungen treffen.
      ...
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Neufassung der Promotionsordnung; Verkündungsblatt der Universität Hildesheim 03/2022

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