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Technische Universität Dresden

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  • University Technische Universität Dresden
  • Faculty / department Fakultät Bauingenieurwesen
  • Degree Civil Engineering
  • Subjects Civil engineering, general
  • Academic degrees Dr.-Ing.
  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. a) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang erworben, das Studium in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "gut" absolviert und die entsprechende Abschlussarbeit mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen hat, oder
      b) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in ei...
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. a) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang erworben, das Studium in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "gut" absolviert und die entsprechende Abschlussarbeit mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen hat, oder
      b) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurbauspezifischen (z. B. Lehramt an berufsbildenden Schulen, Bautechnik oder Holztechnik) oder mathematischen, naturwissenschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang erworben, das Studium in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "gut" absolviert, die entsprechende Abschlussarbeit mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen und die Eignungsfeststellung nach § 7 Abs. 1 bestanden hat;
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      4. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen Bachelorgrad einer Hochschule in einem Studiengang erworben hat, der in seiner Ausrichtung einem Studiengang der Fakultät entspricht, das Studium mit der Note "sehr gut" absolviert, durch das Niveau der Abschlussarbeit (Aufbau und Inhalt) die grundsätzliche Eignung zu wissenschaftlicher Arbeit bewiesen und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 Abs. 2 bestanden hat. Absatz 1 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend.

      (3) Absolventen der Fachhochschule können im kooperativen Verfahren zugelassen werden.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder Absatzes 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt sowie Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (6) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 8.

      § 7 Eignungsfeststellung

      (1) Für die Zulassung zur Promotion gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. b sind zwei Modulprüfungen, die dem Thema der Dissertation nahe stehen, mindestens mit der Note "gut" abzuschließen. Die Modulprüfungen müssen aus dem Angebot der Studiengänge der Fakultät Bauingenieurwesen stammen und werden auf Empfehlung des potentiellen wissenschaftlichen Betreuers durch den Promotionsausschuss festgelegt. Die Durchführung und Bewertung der Modulprüfungen erfolgt nach der einschlägigen Prüfungsordnung. Abweichend hiervon dürfen die Modulprüfungen mit Zustimmung des zuständigen Prüfers auch außerhalb der regulären Prüfungstermine und schriftliche Modulprüfungen auch mündlich abgelegt werden.

      (2) Für die Zulassung zur Promotion gemäß § 6 Abs. 2 sind zusätzliche Studienleistungen im Gesamtumfang von mindestens 30 und höchstens 90 Leistungspunkten mindestens mit der Note "gut" abzuschließen. Die Studienleistungen müssen aus dem Angebot der Studiengänge der Fakultät Bauingenieurwesen stammen und werden auf Empfehlung des potentiellen wissenschaftlichen Betreuers durch den Promotionsausschuss festgelegt. Die Durchführung und Bewertung der Studienleistungen erfolgt nach der einschlägigen Prüfungsordnung.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Wissenschaftsgebiet des Bauingenieurwesens erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine von mehre- ren Autoren verfasst...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Wissenschaftsgebiet des Bauingenieurwesens erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine von mehre- ren Autoren verfasste wissenschaftliche Arbeit kann in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil des Doktoranden deutlich kenntlich gemacht, abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gilt § 6 Abs. 1 und Abs. 2 der "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen".

      (3) Abweichend von Absatz 2 kann die Dissertationsschrift auch durch die Vorlage einer
      Serie von wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Dafür
      sind mindestens drei thematisch zusammenhängende Fachartikel einzureichen, die vor
      Eröffnung des Promotionsverfahrens nicht älter als fünf Jahre sein dürfen und die in
      international anerkannten Zeitschriften mit Fachgutachtersystem bereits publiziert oder zur
      Veröffentlichung angenommen sein müssen. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten
      und ihr methodisch-technischer Hintergrund sind vom Doktoranden im Rahmen einer
      gesonderten Abhandlung schriftlich darzulegen und bilden in Verbindung mit den
      eingereichten Fachartikeln die Dissertation. Ko-Autorenschaften sind bei kumulativen
      Dissertationen zulässig, wenn der Doktorand der Erstautor von mindestens drei Fachartikeln
      und seine individuelle Promotionsleistung deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Der
      Doktorand hat schriftlich zu erläutern, auf welche Inhalte der Fachartikel sich seine individuelle
      Autorenschaft bezieht. Diese Erläuterung ist in der Regel von allen Ko-Autoren zu
      unterzeichnen. Absatz 2 Satz 2 und 3 bleiben unberührt.

      (4) Die Dissertation soll in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss, sofern der Doktorand dies zusammen mit der Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers.

      (5) Die Dissertation wird von drei Gutachtern bewertet, die für die wissenschaftlichen Fragestellungen der Dissertation ausgewiesen sind. Ein Gutachter muss ein nach § 60 oder § 62 SächsHSFG berufener Professor an einer Universität sein. Der erste Gutachter ist in der Regel der betreuende Hochschullehrer oder der betreuende TUD Young Investigator. Zwei Gutachter aus demselben Institut der Fakultät sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig.Mindestens ein Gutachter sollte nicht der Technischen Universität Dresden angehören. Bei der Durchführung von kooperativen Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule sollte ein Gutachter Hochschullehrer der zuständigen Fachhochschule sein. Zum Gutachter darf nicht bestellt werden, wer Vorsitzender der Promotionskommission ist. Generell soll mindestens einer der Gutachter keinerlei gemeinsame Publikationen mit dem Doktoranden haben.

      (6) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      - magna cum laude = sehr gut = eine besonders anzuerkennende Leistung
      - cum laude = gut = eine den Durchschnitt überragende Leistung
      - rite = befriedigend = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung
      Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so ist diese mit
      - non sufficit = nicht genügend = eine nicht brauchbare Leistung
      zu bewerten.

      (7) Die Gutachten sollen innerhalb von drei Monaten beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen. Das Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers soll auch Aussagen zur Einhaltung der "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen" und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten.

      (8) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (9) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Hochschullehrer und Habilitierte der Fakultät haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten ohne die Notenvorschläge einzusehen und innerhalb der Auslegefrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation an den Dekan oder den Vorsitzenden der Promotionskommission in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder des Fakultätsrates sind wie die Mitglieder der Promotionskommission und des Promotionsausschusses berechtigt, auch die Notenvorschläge einzusehen.

      (10) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Im Falle
      einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige
      Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 6 genannten Prädikate. Wird die Dissertation abgelehnt und damit mit "nicht genügend (non sufficit)" bewertet, wird das Promotionsverfahren beendet; es gilt § 12 Abs. 1. Ein Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gutachten in der Promotionsakte.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 17 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale Promotionsverfahren

      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahrens erfolgen, soweit die Fakultät Bauingenieurwesen oder einzelne ihrer Hochschullehrer hieran beteiligt sind. Hierfür können ergänzende Regelungen getroffen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Doktorand die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifika...
      § 17 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale Promotionsverfahren

      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahrens erfolgen, soweit die Fakultät Bauingenieurwesen oder einzelne ihrer Hochschullehrer hieran beteiligt sind. Hierfür können ergänzende Regelungen getroffen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Doktorand die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erwirbt und nachweist. Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss, ob diese Gleichwertigkeit vorliegt.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 19.12.2015
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 1/2020
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 1/2016
    • Last amended 09.07.2020
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

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