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Universität Rostock

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Quick Overview

  • University Universität Rostock
  • Faculty / department Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät
  • Degree
    ... Agrobiotechnologie; Angewandte Meteorologie; Aquakultur und Sea-Ranching; Baustatik und Baudynamik; Baustoffe; Biotechnologie der Tiere; Ernährungsphysiologie und Tierernährung; Geodesy; Geo-informatics; Grünland und Futterbauwissenschaften; Hydrologie; Hydromechanik; Küstenwasserbau; Landeskulturelle Ingenieurbauwerke; Landschaftsökologie und Standortkunde; Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung; Landwirtschaftliche Betriebslehre und Management; Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik; Niederlande-Studien; Pflanzenbau; Pflanzenernährung; Polykultur aquatischer Organismen; Ressourcenschutz und Bodenphysik; Siedlungsgestaltung und ländliche Bauwerke; Soil Science; Tiergesundheit und Tierschutz; Tierzucht und Haustiergenetik; Verhaltenskunde; Water Management
    Agrobiotechnologie; Angewandte Meteorologie ...
  • Subjects Agriculture, forestry, domestic and nutritional sciences
  • Academic degrees Dr. agr.; Dr.-Ing.
  • Access and Admission Requirements
    • § 2 Annahme als Doktorandin/Doktorand

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist grundsätzlich ein mit einem Diplom oder Master abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bezug zu agrar- und umweltwissenschaftlichen Fragestellungen.

      (2) Die Promotion kann im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an der Universität Rostock, im Rahmen eines Promotionsstudiums, im Rahmen eines Graduiertenkollegs oder durch eine Externe/einen Externen durchgeführt werden.

      (3) Di...
      § 2 Annahme als Doktorandin/Doktorand

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist grundsätzlich ein mit einem Diplom oder Master abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bezug zu agrar- und umweltwissenschaftlichen Fragestellungen.

      (2) Die Promotion kann im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an der Universität Rostock, im Rahmen eines Promotionsstudiums, im Rahmen eines Graduiertenkollegs oder durch eine Externe/einen Externen durchgeführt werden.

      (3) Die Zulassung zur Promotion ist von der Antragstellerin/dem Antragsteller schriftlich bei der Dekanin/dem Dekan der Fakultät unter Angabe des Themas der geplanten Dissertation, des angestrebten Grades sowie Vorlage der Betreuungszusage einer betreuenden Wissenschaftlerin/eines betreuenden Wissenschaftlers der Fakultät zu beantragen. Der Antrag soll mindestens zwei Semester vor Abgabe der Dissertation eingereicht werden, ihm sind beizufügen:
      a) ein wissenschaftlicher Lebenslauf,
      b) die Urkunde über den höchsten erreichten Studienabschluss (jeweils beglaubigte Abschrift oder Kopie in deutscher oder englischer Sprache),
      c) eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis sich die Antragstellerin/der An-tragsteller zuvor an der Universität Rostock oder an einer anderen Hochschule um den Doktorgrad beworben hat.

      (4) Personen, die an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät promovieren, haben sich gemäß der geltenden Immatrikulationsordnung der Universität Rostock als Promotionsstudentin/Promotionsstudent zu immatrikulieren.

      (5) Ein Studium im Ausland und ein ausländischer Hochschulabschluss werden auf Antrag anerkannt, sofern sie einem deutschen Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 gleichwertig sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Fakultätsrat. Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. Soweit der Fakultätsrat nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, wird eine gutachterliche Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz eingeholt. Von Antragstellerinnen/Antragstellern, die ein Hochschulstudium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, werden Grundkenntnisse der deutscher Sprache erwartet.

      (6) Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 nachweisen.

      (7) Eine Dissertation zum gleichen Thema darf von der Antragstellerin/dem Antragsteller nicht vorher oder gleichzeitig an einer anderen Hochschule eingereicht worden sein.

      (8) Bei Erfüllung aller Voraussetzungen beschließt der Fakultätsrat über die Annahme als Doktorandin/Doktorand an der Fakultät. Der Beschluss ist der Antragstellerin/dem Antragsteller durch die Dekanin/den Dekan schriftlich, und im Falle einer Ablehnung mit Gründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, unverzüglich mitzuteilen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation der Doktorandin/des Doktoranden.

      (2) Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs ausweisen und die wesentliche nationale und internationale Literatur berücksichtigen und widerspiegeln.

      (3) Die Dissertation kann aus einer Monographie bestehen oder kumulativ gestaltet sein....
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation der Doktorandin/des Doktoranden.

      (2) Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs ausweisen und die wesentliche nationale und internationale Literatur berücksichtigen und widerspiegeln.

      (3) Die Dissertation kann aus einer Monographie bestehen oder kumulativ gestaltet sein. Näheres ist in den Absätzen 5 (Monographie) bzw. 6 und 7 (kumulative Dissertation) geregelt.

      (4) Die Abfassung der Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Wird eine kumulative Dissertation eingereicht, kann diese ganz oder teilweise in Englisch oder Deutsch vorgelegt werden. Eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache ist, unabhängig von der Sprache der verfassten Dissertation, sowohl bei einer Monographie als auch einer kumulativen Abfassung entsprechend anzufügen.

      (5) Der Umfang der Dissertationsschrift in Form der Monographie sollte dem Thema und der Fachkultur angemessen sein. Originaldaten und andere Materialien, die die Lesbarkeit der Arbeit erschweren würden, jedoch aus Gründen der Dokumentation oder der Beweisführung zwingend präsentiert werden müssen, können in einem Anhang beigefügt werden. Für den Umgang mit den Originaldaten gelten die Richtlinien der DFG.

      (6) Als kumulative Dissertation können mehrere bereits veröffentlichte, angenommene oder in Begutachtung befindliche Publikationen eingereicht werden, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. Somit dürfen diese Veröffentlichungen nicht bereits Bestandteil einer vorherigen Prüfungsleistung (z.B. Bachelor- oder Masterarbeit) gewesen sein. In der kumulativen Dissertation setzt sich die abzugebende wissenschaftliche Abhandlung aus wenigstens drei Artikeln in begutachteten (peer review) Fachzeitschriften in deutscher oder englischer Sprache und einem einleitenden sowie einem zusammenfassenden Teil zusammen. Ausgehend vom aktuellen Stand der Wissenschaft sind die eigenen Ergebnisse einzuordnen und die Aussagen durch repräsentative Zitate zu belegen. Aus den zusammenfassenden Darlegungen muss der thematische Zusammenhang der Veröffentlichungen, die als kumulative Dissertation eingereicht werden, klar hervorgehen.

      (7) Bei der kumulativen Dissertation tritt die Doktorandin/der Doktorand mindestens zweimal als Erstautorin/Erstautor oder dem Erstautor/der Erstautorin gleichgestellter Autor auf. Bei allen Publikationen ist der eigene Anteil an der Veröffentlichung explizit auszuweisen. Zum Zeitpunkt des Einreichens der Dissertation müssen zwei Veröffentlichungen von der jeweiligen Fachzeitschrift nachweislich zur Publikation angenommen und eine Veröffentlichung eingereicht worden sein.

      (8) Die Dissertation ist hinsichtlich der Angaben auf dem Deckblatt einheitlich zu gestalten (siehe Anlage 4).

      (9) Die Dissertationsschrift wird durch das Dekanat mittels einer Plagiatsoftware geprüft. Das Ergebnis wird aktenkundig dokumentiert und steht den Gutachtern mit der Dissertationsschrift zur Verfügung.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 17 Binationale Promotionen

      Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Einzelheiten des Verfahrens sind von der Universität Rostock in Abstimmung mit der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät und der beteiligten ausländischen Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung festzulegen, die insbesondere Angaben zur Betreuung, Prüfung, Benotung und Promotionsurkund...
      § 17 Binationale Promotionen

      Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Einzelheiten des Verfahrens sind von der Universität Rostock in Abstimmung mit der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät und der beteiligten ausländischen Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung festzulegen, die insbesondere Angaben zur Betreuung, Prüfung, Benotung und Promotionsurkunde sowie zum Auslandsaufenthalt enthalten muss. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Fakultätsrats.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 12.04.2017
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 7/2020
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 11/2017
    • Last amended 12.03.2020

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