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Your search criteria Doctoral studies offered: Besondere Prom.-Ordnung Jena U Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät

Universität der Künste Berlin

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Quick Overview

  • University Universität der Künste Berlin
  • Faculty / department Fakultät Musik
  • Degree Music Education; Musicology
  • Subjects Music
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 2 - Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand oder Doktorandin in der Regel zugelassen werden, wer im Promotionsfach ein Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder ein gleichwertiges Studium an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule oder ein Masterstudium an einer Fachhochschule mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit und mindestens 30 ECTS in einem zweiten wissenschaftlichen Fach studiert und mit einer Prüfung ...
      § 2 - Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand oder Doktorandin in der Regel zugelassen werden, wer im Promotionsfach ein Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder ein gleichwertiges Studium an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule oder ein Masterstudium an einer Fachhochschule mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit und mindestens 30 ECTS in einem zweiten wissenschaftlichen Fach studiert und mit einer Prüfung abgeschlossen hat, die mindestens mit der Gesamtnote "gut" bewertet wurde.

      (2) Ist die Muttersprache nicht Deutsch, muss in der Regel ein Sprachzertifikat nach GER Level C1 vorgelegt werden. Das Zeugnis kann ggf. innerhalb einer vom Promotionsausschuss festgelegten Frist nachgereicht werden.

      (3) Ist die Gesamtnote nicht mindestens "gut", kann die Zulassung zur Promotion erfolgen, wenn befürwortende Gutachten von zwei im Promotionsfach promovierten Hochschullehrern bzw. Hochschullehrerinnen, Honorarprofessoren bzw. Honorarprofessorinnen oder Privatdozenten bzw. Privatdozentinnen über die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers bzw. der Bewerberin vorgelegt werden, davon mindestens ein promovierter Hochschullehrer oder eine promovierte Hochschullehrerin, der oder die an der Fakultät Musik eines der Promotionsfächer (Musikwissenschaft oder Musikpädagogik) vertritt. Dies gilt auch bei fehlender Gesamtnote.

      (4) War das Promotionsfach im vorhergehenden Abschlussexamen nicht Hauptfach der Prüfung so muss der Bewerber bzw. die Bewerberin dem Promotionsausschuss seine bzw. ihre Fachkenntnisse in einem Colloquium entsprechend Abs. (13) nachweisen. Darüber hinaus müssen Publikationen und sonstige schriftliche Arbeiten des Bewerbers bzw. der Bewerberin vorgelegt werden, die von mindestens einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin als gleichwertig zu einer Masterarbeit im Hauptfach anerkannt werden.

      (5) War das Promotionsfach im vorhergehenden Abschlussexamen nicht Prüfungsfach, so muss der Bewerber bzw. die Bewerberin dem Promotionsausschuss seine bzw. ihre Fachkenntnisse durch Vorlage von Publikationen oder von sonstigen vergleichbaren schriftlichen Arbeiten und in einem Colloquium nachweisen. Die schriftlichen Arbeiten müssen von mindestens einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin als gleichwertig zu einer Masterarbeit im Hauptfach anerkannt werden.

      (6) Über die Gleichwertigkeit von Examina und über die Zulassung bei einer Gesamtnote von nicht mindestens „gut“ sowie bei einer fehlenden Gesamtnote entscheidet der Promotionsausschuss.

      (7) Bewerber und Bewerberinnen mit künstlerischen Abschlüssen können zur Promotion zugelassen werden wenn der Abschluss in den promotionsrelevanten Fächern mit der Note „sehr gut“ erworben wurde und wenn sie in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen, dass sie in dem Promotionsfach in gleicher Weise zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt sind, wie die promotionsfähigen Universitätsabsolventen der unter Abs. 1 genannten Studiengänge. Die in dem mindestens zweisemestrigen Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe der Anforderungen in Abs. 1-6 vom Promotionsausschuss festgesetzt. Auf Antrag des Bewerbers oder der Bewerberin stellt der Promotionsausschuss durch ein Colloquium entsprechend Abs. 13 fest, ob das Eignungsfeststellungsverfahren mit Erfolg absolviert wurde. Wird das Eignungsfeststellungsverfahren nicht mit Erfolg absolviert, erlischt die Zulassung zur Promotion.

      (8) Absolventen und Absolventinnen von vierjährigen wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Bachelorstudiengängen an einer Universität oder einer Fachhochschule können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss in den promotionsrelevanten Fächern mit der Note "sehr gut" erworben und außerdem durch Vorlage schriftlicher Arbeiten und ein Colloquium entsprechend Abs. 13 der Nachweis erbracht wurde, dass die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolventen und Universitätsabsolventinnen eines Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder eines gleichwertigen Studiengangs. Die schriftlichen Arbeiten müssen von mindestens einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin als gleichwertig zu einer Masterarbeit im Hauptfach anerkannt werden.

      (9) Besonders qualifizierte Absolventen und Absolventinnen von dreijährigen Bachelorstudiengängen oder vierjährigen künstlerischen Bachelorstudiengängen können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss in den promotionsrelevanten Fächern mit der Note "sehr gut" erworben wurde und wenn sie in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen, dass sie in dem Promotionsfach in gleicher Weise zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt sind, wie die promotionsfähigen Universitätsabsolventen und Absolventinnender unter Abs. 1 genannten Studiengänge. Die in dem mindestens zweisemestrigen Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe der Anforderungen in Abs. 6 vom Promotionsausschuss festgesetzt. Auf Antrag des Bewerbers oder der Bewerberin stellt der Promotionsausschuss durch ein Colloquium entsprechend Abs. 13 fest, ob das Eignungsfeststellungsverfahren mit Erfolg absolviert wurde. Wird das Eignungsfeststellungsverfahren nicht mit Erfolg absolviert, erlischt die Zulassung zur Promotion.

      (10) Besonders qualifizierte Absolventen und Absolventinnen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen, Berufsakademien, Musikhochschulen und Kunsthochschulen, die nicht unter Abs. 1 fallen, können zur Promotion zugelassen werden, wenn das Fachhochschuldiplom in den promotionsrelevanten Fächern mit der Note "sehr gut" erworben und außerdem durch Vorlage schriftlicher Arbeiten und ein Colloquium entsprechend Abs. 13 der Nachweis erbracht wurde, dass die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolventen und Universitätsabsolventinnen. Die schriftlichen Arbeiten müssen von mindestens einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin als gleichwertig zu einer Masterarbeit im Hauptfach anerkannt werden.

      (11) Besitzt der Antragsteller oder eine Antragstellerin einen anderen als in Abs. 1-9 vorgesehenen Studienabschluss (z.B. einen Masterabschluss ohne grundständiges Studium (vgl. § 35 Abs. 2 BerlHG), kann er oder sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn seine oder ihre Qualifikation für das Promotionsfach gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann den Antragsteller oder die Antragstellerin mit der Auflage zum Promotionsverfahren zulassen, innerhalb einer bestimmten Frist Nachweise zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Abs. 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin nachgewiesenen Kenntnisse für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

      (12) Absolventen und Absolventinnen gleichwertiger ausländischer Studiengänge werden wie Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge nach Abs. 1-10 zugelassen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Äquivalenzbescheinigung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen. Für den Fall, dass keine Klassifizierung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgt, überprüft der Promotionsausschuss die Vergleichbarkeit dieser Hochschulabschlüsse. Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Promotionsausschuss, ob nach Erfüllung von Bedingungen im Sinne von Abs. 7-11 [Eignungsfeststellungsverfahren] eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.

      (13) Das Colloquium ist eine mündliche Prüfung von etwa einer Stunde Dauer. Sie wird von zwei Prüfenden abgenommen, die fachlich zuständige promovierte Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen oder Privatdozenten bzw. Privatdozentinnen der Fakultät sind und vom Promotionsausschuss bestellt werden. Mindestens einer der Prüfenden muss ein promovierter Hochschullehrer oder eine promovierte Hochschullehrerin sein, der oder die an der Fakultät Musik eines der Promotionsfächer (Musikwissenschaft oder Musikpädagogik) hauptamtlich vertritt. Mindestens einer oder eine der Prüfenden muss ein promovierter, hauptamtlicher Hochschullehrer oder eine promovierte, hauptamtliche Hochschullehrerin sein, der oder die an der Fakultät Musik eines der Promotionsfächer (Musikwissenschaft oder Musikpädagogik) vertritt oder der oder die diesem Hochschullehrer bzw. dieser Hochschullehrerin aufgrund seiner oder ihrer Lehrbefugnis für eines der Promotionsfächer gleichgestellt ist. Das ist dann der Fall, wenn das Colloquium mindestens mit der Gesamtnote "gut" bewertet wird. Die Gesamtnote ist das arithmetische Mittel der von den Prüfenden erteilten Einzelnoten, wobei die Bewertungen "sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend" (3), "ausreichend" (4), "ungenügend" (5) gegeben werden können.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 - Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung, welche die Befähigung des Verfassers oder der Verfasserin zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten im Promotionsfach nachweist und zu neuen Erkenntnissen gelangt.

      (2) Als Dissertation ist in der Regel eine unveröffentlichte Schrift vorzulegen. Auf Antrag des Promovenden bzw. der Promovendin und mit Zustimmung des Betreuers bzw. der Betreuerin kann nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss...
      § 6 - Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung, welche die Befähigung des Verfassers oder der Verfasserin zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten im Promotionsfach nachweist und zu neuen Erkenntnissen gelangt.

      (2) Als Dissertation ist in der Regel eine unveröffentlichte Schrift vorzulegen. Auf Antrag des Promovenden bzw. der Promovendin und mit Zustimmung des Betreuers bzw. der Betreuerin kann nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss eine teilweise oder ganz bereits publizierte Arbeit eingereicht werden. Die veröffentlichten Teile der Arbeit sind als Sonderdrucke in dreifacher Ausfertigung mit einzureichen und in der Dissertation ggf. deutlich zu kennzeichnen.

      (3) Die Dissertation muss im Anhang enthalten:
      1. eine eidesstattliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und alle Hilfen und Hilfsmittel offengelegt sind,
      2. eine Zusammenfassung (abstract) der Arbeit in deutscher Sprache von nicht mehr als einer Seite Umfang zum Zwecke der Veröffentlichung,
      3. einen Lebenslauf, aus dem der Bildungsgang des Verfassers bzw. der Verfasserin hervorgeht.

      (4) Das Titelblatt ist gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster anzufertigen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 10.07.2013
    • Homepage Internet page
    • Source Anzeiger der Universität der Künste Berlin 8/2020
    • Source Anzeiger der Universität der Künste Berlin 2/2014
    • Last amended 12.02.2020
  • University Portrait
    „The UdK Berlin is an institution of the 21st century. Arts education and research must be further developed at the highest level - in awareness of the far-reaching processes of change to come. ”
    Prof. Dr Norbert Palz
    President of the UdK Berlin
    Image: Art at the Universität der Künste Berlin
    Excellence in the arts and research

    The UdK Berlin is one of the few arts universities worldwide that unites all arts disciplines and the related academic studies. In its field, it is an international landmark for teaching and research. The UdK Berlin aims to increase the proportion of 30% international students and increase diversity.
    The UdK Berlin has had university status since 2001 and has the right to award doctorates and habilitations. Prof. Dr Norbert Palz has been president since April 2020. The colleges of Fine Arts, Architecture, Media and , Music and Performing Arts, the inter-university centres for Dance (HZT) and Jazz (JIB Berlin) and the Central Institute for Continuing Education/Berlin Career College teach and conduct research in over 70 degree programmes. Close networking with other higher education institutions and cultural institutions in Berlin and international partners promotes research cooperation, exchange and joint degree programmes.

    Icon: uebersicht
    unites all arts disciplines and the related academic studies
    Icon: uebersicht
    is an international landmark for teaching and research
    Artistic excellence

    The heart of the UdK Berlin is arts education. Outstandingly staffed professorships in all colleges and the inter-university centres, as well as the ongoing further development of teaching concepts, help to ensure and continuously improve the high level of education in the arts and art-related academic fields at the UdK Berlin.
    This also applies to the teacher training programmes in music, fine arts and theatre.
    Without compromising on their arts and design disciplines, the faculties promote an overall view of the arts through interdisciplinary projects, common theoretical approaches and the strengthening of academic fields. In this way, the UdK Berlin gives its students the opportunity to engage with and experiment with other art forms at an early stage, in order to recognise and expand the boundaries of their own discipline.

    Icon: studium
    a high level of artistic and artistic-scientific education at the UdK Berlin
    Icon: studium
    interdisciplinary projects and the strengthening of the academic fields allow for an overall view of the arts
    Researching in the space for reflection between arts, humanities, and sciences

    The UdK Berlin is a research-intensive arts university: the unique combination of arts and academic subjects leads to a specific research and qualification environment of artistic practice and research, basic research and application orientation. The UdK Berlin has the right to award doctorates and habilitations in its academic disciplines . Facilities such as the Berlin Open Lab and the Hybrid Platform support inter- and transdisciplinary research and transfer projects between the arts, science and technology. The Berlin Centre for Advanced Studies in Arts and Sciences links postgraduate qualifications and research projects within the university. The UdK Berlin is also an important partner in research networks in the Berlin-Brandenburg region on digitalisation and sustainability. In particular, there is close cooperation with Berlin's universities in cutting-edge research and the promotion of young researchers.

    „Through the interaction between the arts, humanities and sciences in a very confined space, research at the UdK Berlin develops innovative interdisciplinary paradigms and methods that set standards in their radicalism. ”
    Prof. Dr Ariane Jeßulat
    First Vice President
    Icon: forschung
    supports inter- and transdisciplinary research and transfer projects between art, science and technology
    Icon: forschung
    is an important partner in research networks in the Berlin-Brandenburg region on digitalisation and sustainability
    International anchoring of the UdK Berlin in Europe and worldwide

    Due to the broad spectrum of its study programmes, the UdK Berlin has an outstanding position worldwide as a "university for all the arts". This is reflected in the diverse international relationships in Europe and worldwide with art academies, music conservatories, dance or drama schools, as well as with creative arts or scientific faculties of large full universities. Among the 164 active international partner universities of the UdK Berlin, two thirds are in Europe. The exchange activities in the EU area are financed through the ERASMUS+ programme, global exchanges e.g. through the Swiss-European Mobility Programme, the US-Fulbright scholarship, the German-French Youth Office, various DAAD scholarships or from University funds. The UdK Berlin is committed to refugee students and works as an active member in several international networks on the future of higher arts education.

    „A semester abroad, international study trips or internships have a lasting professional and personal impact. They strengthen transnational and intercultural awareness and global cohesion.”
    Prof. Dr Norbert Palz
    President
    Icon: international
    has an outstanding position worldwide as a "university for all the arts"
    Icon: international
    is committed to refugee students and is an active member of several international networks
    Image: View of the concert hall at the Universität der Künste Berlin
    Image: View of the Berlin Career College
    Image: Visitors at an exhibition of the Berlin University of the Arts

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