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Your search criteria Doctoral studies offered: Fachspez.Teil/Fachspez.Regel. Kassel U Fachbereich 05 Gesellschaftswissenschaften

Eberhard Karls Universität Tübingen

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Quick Overview

  • University Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Faculty / department Evangelisch-Theologische Fakultät
  • Degree Protestant Theology
  • Subjects Theology, general
  • Academic degrees Dr. theol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion darf nur zugelassen werden, wer
      a) ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets nachweisen kann; ausnahmsweise können auch Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen werden, die ein in der Regel achtsemestriges Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets absolviert haben,
      b) einer evangelischen Kirche an...
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion darf nur zugelassen werden, wer
      a) ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets nachweisen kann; ausnahmsweise können auch Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen werden, die ein in der Regel achtsemestriges Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets absolviert haben,
      b) einer evangelischen Kirche angehört.

      (2) Der Nachweis zum Erfordernis nach Abs. 1 Buchst. a) wird durch das Prüfungszeugnis, im Ausnahmefall durch Immatrikulationsbescheinigungen geführt. Es muss der Nachweis der für das Studium der evangelischen Theologie erforderlichen Sprachprüfungen Latinum, Graecum und Hebraicum beigefügt werden. Andere, insbesondere ausländische Prüfungen, bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung setzt die Gleichwertigkeit voraus. Über die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag ein Studium an einer anderen deutschsprachigen Hochschule oder an einer fremdsprachigen Hochschule des Auslandes auf die Studienzeit von acht Semestern anrechnen, wenn die Gleichwertigkeit gegeben ist.

      (3) Der Nachweis zum Erfordernis nach Abs. 1 Buchst. b) wird durch die Bescheinigung einer evangelischen Kirche geführt; die Ausstellung der Bescheinigung soll zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Promotion nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Der Promotionsausschuss kann in Ausnahmefällen durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss auch Bewerber oder Bewerberinnen zur Promotion zulassen, die einer anderen Kirche oder Konfession, die im Ökumenischen Rat der Kirchen vertreten ist, angehören, insbesondere wenn diese Kirche oder Konfession über keine gleichwertige wissenschaftliche Ausbildungsstätte in der Bundesrepublik Deutschland verfügt.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Fähigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin dartun, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Sie muss wissenschaftlich beachtenswert sein.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache in zwölf gebundenen Exemplaren in Maschinenschrift oder gedruckt eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss den Gebrauch einer anderen Sprache zulassen. Die eingereichten Dissertationen müssen ...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Fähigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin dartun, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Sie muss wissenschaftlich beachtenswert sein.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache in zwölf gebundenen Exemplaren in Maschinenschrift oder gedruckt eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss den Gebrauch einer anderen Sprache zulassen. Die eingereichten Dissertationen müssen mit Seitenzahlen versehen sein. Die benutzte Literatur und Quellen sind anzugeben.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 2/2018, S. 24 ff.

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