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Your search criteria Doctoral studies offered: Fakultäts-/FB-übergr. Promo. Kiel U Dr. rer. nat.; Fakultäts-/FB-übergr. Promo. Kiel U Dr. rer. nat.

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Quick Overview

  • University Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Faculty / department Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
  • Degree
    ... Business Administration; Economic Law; Political Economics
    Business Administration; Economic Law ...
  • Subjects Economics
  • Academic degrees Dr. rer. pol.; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt unter Berücksichtigung von § 18 HSG LSA voraus, dass die sich bewerbende Person
      1. ein Studium im Gebiet der Wirtschaftswissenschaft an einer deutschen Universität oder Hochschule oder an einer entsprechenden Universität oder Hochschule im Ausland in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann, und
      2. dieses Studium mit einem akademischen Grad (Diplom, Magister, Master bzw. anderer gle...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt unter Berücksichtigung von § 18 HSG LSA voraus, dass die sich bewerbende Person
      1. ein Studium im Gebiet der Wirtschaftswissenschaft an einer deutschen Universität oder Hochschule oder an einer entsprechenden Universität oder Hochschule im Ausland in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann, und
      2. dieses Studium mit einem akademischen Grad (Diplom, Magister, Master bzw. anderer gleichwertiger Abschluss) und mit einem Prädikatsexamen (mindestens gut) abgeschlossen hat.
      Die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Abschlüssen anderer Studiengänge, deren inhaltliche Ausrichtung eine Promotion im Gebiet der Wirtschaftswissenschaft sachgerecht erscheinen lässt, ist möglich, bedarf aber der Genehmigung durch den Fakultätsrat.

      (2) Zum Promotionsverfahren kann ferner zugelassen werden, wer ein rechtswissenschaftliches Studium mit der Ersten juristischen Prüfung mit Prädikat (mindestens befriedigend) abgeschlossen hat.

      (3) Von dem Erfordernis eines Prädikatsexamens kann der Fakultätsrat durch Beschluss Befreiung erteilen, wenn die Erfolgsaussichten des Promotionsvorhabens aufgrund der sonstigen Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers positiv eingeschätzt werden.

      (4) Die Genehmigung nach Abs. 1 Satz 2 sowie der Beschluss nach Abs. 3 können mit Auflagen verbunden werden. Sie sind vor Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erfüllen.

      (5) Wer die vorstehenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und die Anfertigung einer schriftlichen Promotionsleistung mit Bezug auf das Forschungsprofil der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft beabsichtigt, hat unter Angabe des in Aussicht genommenen und von der gewünschten Erstbetreuerin bzw. vom gewünschten Erstbetreuer bestätigten Themas bei der Fakultät die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss (§ 6) durch Beschluss. Mit der Annahme wird die grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, eine schriftliche Promotionsleistung als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten und die Doktorandin bzw. den Doktoranden bei der Erstellung der Arbeit zu unterstützen. Doktorandinnen und Doktoranden sollen von einer Professorin oder einem Professor, einer Juniorprofessorin oder einem Juniorprofessor oder von einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten betreut werden. Eine Zweitbetreuung ist auch durch eine Professorin oder einen Professor einer anderen Fakultät, Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, durch eine Honorarprofessorin oder einen Honorarprofessor oder, in besonders begründeten Ausnahmefällen, durch ein promoviertes Mitglied der Fakultät möglich.

      (6) Ein Beschluss nach Abs. 5 ist der Bewerberin bzw. dem Bewerber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Fall der Ablehnung ist der Beschluss schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      § 6a Promotionsstudium

      (1) Mit Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist die Teilnahme am Promotionsprogramm der Fakultät verpflichtend. Das Promotionsstudium stellt den Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät ein Programm zum strukturierten Wissensaufbau bereit, das ihnen einen schnellen und effizienten Zugang zu aktuellen Forschungsmethoden und -ergebnissen ermöglicht. Damit werden methodische und inhaltliche Grundlagen für die Erstellung der Forschungsarbeiten im Rahmen der Promotion gelegt.

      (2) Doktorandinnen und Doktoranden erwerben Leistungspunkte durch aktive Teilnahme an geeigneten wissenschaftlichen Qualifikationsveranstaltungen. Diese umfassen Doktorandenkurse, Forschungskolloquien, Fachkonferenzen, Forschungsaufenthalte im Ausland und andere geeignete Maßnahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung.

      (3) Für die Teilnahme an einer Qualifikationsveranstaltung wird ein Leistungspunkt vergeben, wenn ihre Eignung für das Promotionsstudium und die aktive Teilnahme der Doktorandin bzw. des Doktoranden an dieser Veranstaltung durch die Erstbetreuerin bzw. den Erstbetreuer (§ 5 Abs. 5 Satz 4) schriftlich bestätigt wird (Nachweis).

      (4) Zum Zeitpunkt der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens nach § 7 Abs. 1 müssen mindestens vier Leistungspunkte nachgewiesen werden.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Der Doktorgrad wird auf der Grundlage einer schriftlichen, wissenschaftlichen Promotionsleistung und einer öffentlichen Verteidigung (Disputation) verliehen.

      (2) Die schriftliche Promotionsleistung kann alternativ wie folgt erbracht werden:
      1. als eigenständig erstellte Monographie (§ 3),
      2. als kumulative Dissertation, d. h. eine Zusammenstellung bereits publizierter bzw. publikationsfähiger Fachbeiträge (§ 4).

      (3) Die schriftli...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Der Doktorgrad wird auf der Grundlage einer schriftlichen, wissenschaftlichen Promotionsleistung und einer öffentlichen Verteidigung (Disputation) verliehen.

      (2) Die schriftliche Promotionsleistung kann alternativ wie folgt erbracht werden:
      1. als eigenständig erstellte Monographie (§ 3),
      2. als kumulative Dissertation, d. h. eine Zusammenstellung bereits publizierter bzw. publikationsfähiger Fachbeiträge (§ 4).

      (3) Die schriftliche Promotionsleistung muss einen wissenschaftlichen Themenbereich aus den Lehr- und Forschungsgebieten der Fakultät behandeln. Sie hat die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zu klarer Darstellung der Ergebnisse nachzuweisen. Sie muss einen eigenen neuen und wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag enthalten.

      (4) Die schriftliche Promotionsleistung ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      § 3 Monographie als schriftliche Promotionsleistung

      (1) Die Monographie muss eine selbstständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin bzw. des Doktoranden sein. Sie muss als in sich geschlossene Einzelschrift in Alleinautorenschaft einheitlich in einer Sprache abgefasst werden.

      (2) Teile der Monographie können bereits vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens veröffentlicht werden.

      (3) Insofern Teile der Monographie inhaltlich auf Forschungsbeiträgen beruhen, die die Doktor-andin bzw. der Doktorand in Mitautorenschaft verfasst hat, so ist von ihr bzw. ihm anzugeben, worin der geleistete Eigenbeitrag besteht. Diese Angaben sind von allen Mitautorinnen und Mitautoren zu bestätigen. Kann von einzelnen Mitautorinnen oder Mitautoren eine solche Erklärung nicht beigebracht werden, kann sie durch eine entsprechende Erklärung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers (§ 5 Absatz 5 Satz 4) ersetzt werden.

      § 4 Kumulative Dissertation als schriftliche Promotionsleistung

      (1) Als kumulative Dissertation gilt die Vorlage von mindestens drei eigenständigen wissen-schaftlichen Beiträgen der Doktorandin bzw. des Doktoranden.

      (2) Mindestens einen der Beiträge muss die Doktorandin bzw. der Doktorand in Alleinautorenschaft verfasst haben.

      (3) Die Summe der als Dezimalzahlen addierten Eigenanteile der Doktorandin bzw. des Doktoranden an den einzelnen Beiträgen muss mindestens zwei betragen. Der Eigenanteil ergibt sich als der reziproke Wert der Anzahl aller Autorinnen und Autoren eines Beitrages.

      (4) Für jeden in Mitautorenschaft entstandenen Beitrag ist von der Doktorandin bzw. vom Doktoranden anzugeben, worin der geleistete Eigenbeitrag besteht. Diese Angaben sind von allen Mitautorinnen und Mitautoren zu bestätigen. Kann von einzelnen Mitautorinnen oder Mitautoren eine solche Erklärung nicht beigebracht werden, kann sie durch eine entsprechende Erklärung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers (§ 5 Absatz 5 Satz 4) ersetzt werden.

      (5) Die kumulative Dissertation ist gebunden vorzulegen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 1 Grundsätze
      ...
      (3) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung getroffen worden ist, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Promotionsordnung, soweit keine besonderen Bestimmungen getroffen ...
      § 1 Grundsätze
      ...
      (3) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung getroffen worden ist, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Promotionsordnung, soweit keine besonderen Bestimmungen getroffen wurden.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source i.d.F. vom 05.06.2019; Amtliche Bekanntmachung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 18/2019
  • University Portrait
    Getting ahead at the University of Magdeburg

    The OVGU is a profile university. It strives for a sharply contoured and lean structure, which has a traditional focus on engineering and natural sciences as well as medicine, and sees economics, social sciences and humanities as indispensable disciplines for a modern university. The university comprises 9 faculties, the university administration, the rectorate and central institutions.
    According to the mission statement of the OVGU, the primary task is to advance the state of education and science through teaching and research. In accordance with its name, the university feels committed to the person of Otto von Guericke. His name stands for the application of scientific methods, the pursuit of innovation and new knowledge, and the assumption of social responsibility for present and future generations.

    Icon: uebersicht
    sees its main task as raising the standard of education and scholarship through teaching and research
    Icon: uebersicht
    stands for the application of scientific methods, the pursuit of innovation and new knowledge, and the assumption of social responsibility
    Technical, social, cultural and political development and design of living spaces

    Teaching at Otto von Guericke University Magdeburg is oriented towards the goal of educating students to become creative and critical people, equipping them with problem-solving skills, the ability to work in a team, intercultural knowledge and a sense of responsibility. Committed to the freedom of teaching, it focuses on a scientific foundation of solutions and an associated critical attitude that is permanently ready to learn.
     
    The university's teaching is characterized by diverse forms of communication that enable and challenge independent acquisition of knowledge and handling of problems and tasks. As a cooperation partner for the Olympic Training Center of the state of Saxony-Anhalt, the University of Magdeburg offers competitive athletes ideal study conditions.

    Icon: studium
    aim to deliver a very high standard of scientific education that is based on the latest research developments
    Icon: studium
    it focuses on a scientific foundation of solutions and an associated critical attitude that is permanently ready to learn
    Research & Transfer

    The OVGU addresses the diversity of both national and global societal challenges. This concerns technical, health and ecological issues; but also ethical, cultural, social and economic problems are the subject of scientific-methodical consideration, conceptualization and reflection.
    As a pioneer of technological development, the University of Magdeburg is increasingly becoming an interface between science and industry. Scientists at Otto von Guericke University Magdeburg advise and support important and forward-looking projects of the city, the state or regional companies with their expertise. As engineers, economists, sociologists, physicians or computer scientists, they are indispensable partners in regional and supra-regional networks with their knowledge and thus play a decisive role in the prosperous development of the state capital.

    Icon: forschung
    addresses the diversity of national and global societal challenges
    Icon: forschung
    is increasingly becoming an interface between science and industry
    Cosmopolitan university

    In the spirit of a cosmopolitan university, Otto von Guericke University Magdeburg maintains over 300 partnerships with 245 institutions in 60 countries at university, faculty and institute level. Magdeburg University pursues the goal of increasing its international visibility and attractiveness in order to remain an attractive place to learn and work for outstanding scientists and students from all over the world. Already, Magdeburg University is above the national average with more than 26.3 percent of foreign students from more than 100 nations. About 11 percent of the teaching staff come from abroad.

    Icon: international
    maintains over 300 partnerships with 245 institutions in 60 countries at university, faculty and institute level
    Icon: international
    more than 26.3 percent of foreign students from more than 100 nations
    Picture University of Magdeburg
    students of University of Magdeburg
    university campus University of Magdeburg
    One student wears a cap and the other does an experiment on his brain

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