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Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Quick Overview

  • University Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Faculty / department Medizinische Fakultät
  • Degree Dentistry; Medicine
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. medic.
  • Access and Admission Requirements
    • § 7 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand oder Doktorandin

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. med. und den Dr. med. dent. setzt voraus, dass:
      1. a) der Bewerber oder die Bewerberin für den Grad eines Doktors der Medizin die ärztliche Prüfung gemäß der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2002 (BGBI.I S.2405) in der jeweils gültigen Fassung oder der Bestallungsordnung für Ärzte oder Ärztinnen vom 15. September 1953 ...
      § 7 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand oder Doktorandin

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. med. und den Dr. med. dent. setzt voraus, dass:
      1. a) der Bewerber oder die Bewerberin für den Grad eines Doktors der Medizin die ärztliche Prüfung gemäß der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2002 (BGBI.I S.2405) in der jeweils gültigen Fassung oder der Bestallungsordnung für Ärzte oder Ärztinnen vom 15. September 1953 (BGBl I S. 1354) in der jeweils gültigen Fassung bestanden hat,
      b) der Bewerber oder die Bewerberin für den Grad eines Doktors der Zahnheilkunde die zahnärztliche Prüfung gemäß der Prüfungsordnung für Zahnärzte oder Zahn-ärztinnen vom 08.07.2019 (BGBl. I S. 933) in der jeweiligen Fassung bestanden hat,
      2. der Bewerber oder die Bewerberin mindestens zwei Semester an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin studiert hat, oder mindestens ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Mitarbeiterin in der Fakultät tätig war,
      3. Bewerber oder Bewerberinnen, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, nachweislich ausreichende Kenntnisse in einer der beiden Sprachen besitzen.
      Von den Erfordernissen des Abs. 1 Nr. 2 und 3 kann der Promotionsausschuss ausnahmsweise absehen.
      Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. rer. medic. setzt ein für das Fachgebiet der Gesundheitswissenschaften einschlägiges Studium voraus, das durch Master, Diplom, Magisterexamen, ein Staatsexamen oder einen anderen Abschluss, der vom Promotionsausschuss als gleichwertig anerkannt wird, abgeschlossen worden ist

      (2) Die Anerkennung anderer entsprechender im Ausland erworbener Grade unterliegt einer besonderen Prüfung durch den Promotionsausschuss, der hierzu die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hören kann. Bewerber und Bewerberinnen, die die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgelegt haben, werden in der Regel als Doktorand bzw. Doktorandin zugelassen, wenn sie eine Ausbildung für die Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes an einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen haben, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.

      Dabei muss es sich um einen Studienabschluss handeln, der zum Erwerb des akademischen Grades Dr. med. bzw. Dr. med. dent. berechtigt.

      (3) Abweichend von Abs. 1 kann als Doktorand oder Doktorandin auch zugelassen werden, wer den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß AppO bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) gemäß ZAppO bestanden hat (vorläufige Zulassung). Das Erfordernis der Vorlage von Urkunden, welche die Erfüllung der in § 7 Abs. 1 genannten Voraussetzungen belegen, entfällt im Falle eines Antrags auf vorläufige Zulassung. Die vorläufige Zulassung als Doktorand oder Doktorandin wird unwirksam, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die Ärztliche oder Zahnärztliche Prüfung endgültig nicht besteht.

      (4) Mit Bestehen der Ärztlichen oder Zahnärztlichen Prüfung ist der Bewerber oder die Bewer-berin endgültig als Doktorand bzw. Doktorandin zugelassen. Das Bestehen ist dem Promotionsausschuss unverzüglich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises anzuzeigen.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält und durch welche der Doktorand oder die Doktorandin seine oder ihre Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei zu bearbeiten. Sie darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben. Eine von mehreren Autoren angefertigte Arbeit kann grundsätz...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält und durch welche der Doktorand oder die Doktorandin seine oder ihre Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei zu bearbeiten. Sie darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben. Eine von mehreren Autoren angefertigte Arbeit kann grundsätzlich nicht als Dissertation zugelassen werden.

      (2) Die Dissertation soll in zweifacher schriftlicher Ausfertigung im Format DIN A 4, doppelsei-tig gedruckt und in elektronischer Form als PDF-Datei in deutscher oder mit Einwilligung des Betreuers oder der Betreuerin in englischer Sprache vorgelegt werden. Sie muss gebunden, ab der ersten Seite der Einleitung fortlaufend nummeriert, mit einem Titelblatt und Referentenblatt gemäß Vorgabe der Fakultät und einem Inhaltsverzeichnis versehen sein. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Genauso sind alle Anteile, die nicht selbständiger Arbeit entsprechen, ausdrücklich zu kennzeichnen. Wörtliche Wiedergaben müssen als Zitate gekennzeichnet werden, fast wörtliche oder sinngemäße Wiedergaben müssen entsprechend belegt werden. Vor Abgabe der Dissertationsschrift muss durch den Betreuer oder die Betreuerin mittels der von der Medizinischen Fakultät vorgegebenen Plagiatssoftware eine Plagiatsprüfung erfolgen. Die vom Betreuer oder von der Betreuerin und vom Doktoranden oder der Doktorandin unterschriebene Freigabeerklärung inklusive Prüfbericht müssen zusammen mit der Dissertationsschrift abgegeben werden. Soweit Krankengeschichten oder sonstige Unterlagen aus Kliniken oder Instituten Verwendung finden, bedarf es des Einverständnisses durch den Direktor oder die Direktorin oder den Vorstand der entsprechenden Institution. Dabei sind die strikte Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht sowie weitere für das jeweilige Promotionsvorhaben geltende Vorgaben der Ethik- bzw. Tierversuchskommission sowie des behördlichen Datenschützers zu beachten und dies im Abschnitt „Material und Methoden“ der Dissertationsschrift ausdrücklich zusammen mit dem jeweiligen Aktenzeichen zu dokumentieren.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 2 Bi-nationale Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Promotionen können auch als gemeinsame Promotionen mit ausländischen Fachbereichen, Fakultäten oder Universitäten (bi-nationale Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren) durchgeführt werden.

      (2) Ein bi-nationales Promotionsverfahren wird auf der Grundlage einer schriftlichen Cotutelle-Vereinbarung der Julius-Maximilians-Universität und der beteiligten ausländischen Institution für das individuelle Promotionsvorh...
      § 2 Bi-nationale Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Promotionen können auch als gemeinsame Promotionen mit ausländischen Fachbereichen, Fakultäten oder Universitäten (bi-nationale Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren) durchgeführt werden.

      (2) Ein bi-nationales Promotionsverfahren wird auf der Grundlage einer schriftlichen Cotutelle-Vereinbarung der Julius-Maximilians-Universität und der beteiligten ausländischen Institution für das individuelle Promotionsvorhaben durchgeführt.

      (3) Durch die jeweilige Vereinbarung kann von einzelnen Regelungen der vorliegenden Promotionsordnung abgewichen werden, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Verfahrens unerlässlich ist und die Anforderungen der Fakultät an die Qualität der Promotionsverfahren gewahrt bleiben. Soweit die jeweilige Vereinbarung von der vorliegenden Promotionsordnung abweicht, wird die Vereinbarung nur wirksam, wenn die Abweichung zuvor per Beschluss durch den Fakultätsrat oder per Eilentscheid durch den Dekan bzw. die Dekanin der Medizinischen Fakultät für das konkrete Promotionsverfahren angenommen wird.

      (4) Bei binationalen Promotionen wird nur ein Doktorgrad verliehen; die Verleihung erfolgt durch beide beteiligte Universitäten gemeinsam.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 01.06.2021
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 2023
    • Source Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 2021
    • Last amended 12.07.2023
  • University Portrait
    „JMU: Science for Society – globally relevant teaching and research in all of the major scientific disciplines. JMU is popular with students and enjoys an excellent reputation internationally.”
    Prof. Dr. Paul Pauli
    President, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Image: Students in front of the main building
    Science for Society

    Research and teaching at JMU are grouped in eight interdisciplinary priority areas: Life Sciences / Health Sciences /Molecular Chemistry, Nanoscale Materials and Processes / Quantum Phenomena in New Materials / Digital Society / Cultural Heritage / Global Changes / Norms and Behaviour. In all of these fields, JMU places great emphasis on cooperating with the business sector and on facilitating the transfer of knowledge into society at large – endeavoring at all times to be true to its motto, “Science for Society”.

    Icon: uebersicht
    JMU places great emphasis on cooperating with the business sector
    Icon: uebersicht
    JMU offers its students modern styles of instruction
    Studies and teachings

    In addition to the classical disciplines of law, medicine, philosophy, and theology, JMU offers a host of innovative courses such as Nanostructure Technology, Modern China, or Games Engineering. The university also offers teacher training courses for almost every type of school. JMU offers its students modern styles of instruction, in which there is continuous further development, and which feature new formats such as “inverted classrooms”. The German Federal Ministry of Education and Research is promoting these efforts: As a part of the “Quality Pact on Teaching”, JMU is continuing to expand its innovative forms of instruction further; in addition, JMU is investing very heavily in providing mentoring to students. This is true particularly with respect to students at the introductory phase of their studies, during which the university provides intensive support.

    Icon: studium
    JMU is continuing to expand its innovative forms of instruction further
    Icon: studium
    JMU is investing very heavily in providing mentoring to students
    Research

    JMU’s success in research is due to its top-rank academics and scientists, with their global connections, and its many cross-disciplinary research centres in the humanities and social sciences, as well as in the natural sciences and medicine. In the nation-wide competition “Excellence Strategy 2018” JMU has, together with TU Dresden, been granted the funding of a Cluster of Excellence in physics. Again and again, international rankings confirm JMU’s top position within the league tables of German and European universities. JMU is regularly awarded prestigious prizes, such as the DFG’s Leibniz prizes or top-level grants by the European Research Council. In the university’s four graduate schools, young people from over 60 countries are pursuing doctoral degree studies. 

    Icon: forschung
    JMU’s success in research is due to its top-rank academics and scientists, with their global connections,
    Icon: forschung
    young people from over 60 countries are pursuing doctoral degree studies
    Image: Students in front of the building of the Old University in Neubaustrasse.
    Image: Students talking in the central lecture hall building
    Image: Students constructing a mini-satellite

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