Search results

Results 1 of 1 total

Your search criteria Doctoral studies offered:

Technische Universität Chemnitz

Add to Watchlist (Please login)

Quick Overview

  • University Technische Universität Chemnitz
  • Faculty / department Fakultät für Maschinenbau
  • Degree Mechanical Engineering
  • Subjects Mechanical engineering, general
  • Academic degrees Dr.-Ing.
  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) An der Fakultät für Maschinenbau kann ein Bewerber zur Promotion zugelassen werden, wenn er in einem dem Dissertationsthema naheliegenden ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudium einen Diplom- oder Mastergrad mit einem in der Regel überdurchschnittlichen Abschluss (Prädikat "gut" oder besser) erworben hat und wenn sich ein Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion bereit erklärt hat. D...
      § 6 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) An der Fakultät für Maschinenbau kann ein Bewerber zur Promotion zugelassen werden, wenn er in einem dem Dissertationsthema naheliegenden ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudium einen Diplom- oder Mastergrad mit einem in der Regel überdurchschnittlichen Abschluss (Prädikat "gut" oder besser) erworben hat und wenn sich ein Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion bereit erklärt hat. Der Promotionsausschuss kann von einem Bewerber verlangen, dass zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen in ingenieurwissenschaftlichen Fächern erbracht werden. Diese zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden in einem Sonderstudienplan zur Erlangung der Zulassung zur Promotion festgelegt.

      (2) Zur Förderung der interdisziplinären Arbeit kann ein Bewerber zur Promotion auch zugelassen werden, wenn er einen Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen aufgrund eines mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis (Prädikat "gut" oder besser) abgeschlossenen Studiums an einer Hochschule auf einem anderen als dem Gebiet nach Absatz 1 erworben hat, das Studium als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Dissertation geeignet ist und sich ein Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion bereit erklärt hat. Der Promotionsausschuss kann vom Bewerber verlangen, dass Ergänzungsprüfungen in ingenieurwissenschaftlichen Fächern, die nicht unmittelbar mit dem Dissertationsthema in Verbindung stehen sollen, abgelegt werden. Der Betreuer kann dazu Vorschläge unterbreiten.

      (3) Absolventen, die einen Diplom- oder Mastergrad in einem dem Dissertationsthema naheliegenden Studiengang an einer Fachhochschule erworben haben, können zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie die Abschlussprüfung mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis (Inhaber eines Diplomgrades: Gesamtnote 1,9 oder besser, Inhaber eines Mastergrades: Prädikat "gut" oder besser) bestanden haben. Für einen Bewerber nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. Im kooperativen Promotionsverfahren zur Promotion von Fachhochschulabsolventen gemäß Absatz 1, 2 und 4 wirken Universität und Fachhochschule zusammen (§ 40 Abs. 4 SächsHSFG). Die Promotion soll in diesem Fall von einem Hochschullehrer der Technischen Universität Chemnitz und einem Hochschullehrer der Fachhochschule gemeinsam betreut und von beiden begutachtet werden.

      (4) Absolventen, die einen Bachelorgrad in einem dem Dissertationsthema naheliegenden ingenieurwissenschaftlichen Studiengang mit einem hervorragenden Ergebnis (Gesamtnote 1,5 oder besser) erworben haben, können zur Promotion zugelassen werden, wenn die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen wurde. Der Antrag auf Eröffnung eines Eignungsfeststellungsverfahrens nach Satz 1 ist beim Promotionsausschuss zu stellen. Dieser setzt im Einvernehmen mit dem betreuenden Hochschullehrer bzw. den betreuenden Hochschullehrern die zum Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung erforderlichen Studienleistungen im Umfang von ca. 90 Leistungspunkten fest. Das Eignungsfeststellungsverfahren soll höchstens drei Semester dauern. Es wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Ein Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes Eignungsfeststellungsverfahren wird nicht ausgestellt.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung geltender Äquivalenzvereinbarungen. Sofern die Gleichwertigkeit anerkannt wird, gelten Absatz 1 bis 4 entsprechend.

      (6) Abzulegende Prüfungen nach Absatz 1, 2, 3 und 4 sind vor dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens (§ 8) nachzuweisen. Sie gelten als nachgewiesen, wenn sie mindestens mit dem Notendurchschnitt „gut“ abgelegt wurden.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      IV Dissertation

      § 11 Allgemeines

      (1) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewerbers. Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen, sie soll einen Beitrag zur Forschungsarbeit auf einem Gebiet der Ingenieurwissenschaften erbringen. Sie hat neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen.

      (2) Das Thema d...
      IV Dissertation

      § 11 Allgemeines

      (1) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewerbers. Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen, sie soll einen Beitrag zur Forschungsarbeit auf einem Gebiet der Ingenieurwissenschaften erbringen. Sie hat neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen.

      (2) Das Thema der Dissertation muss dem wissenschaftlichen Profil der Fakultät für Maschinenbau zuzuordnen sein. Der Titel der Dissertation soll kurz und präzise formuliert sein.

      (3) Eine von einem wissenschaftlichen Gremium bereits abgelehnte oder für andere Prüfungen oder Graduierungen verwendete Abhandlung darf nicht als Dissertation eingereicht werden.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Chemnitz 11/2017, S. 347 ff.

You may also be interested in

Studying

All degree programmes provided by state-funded and state-recognised German higher education institutions, and tips for making a good choice of programme.

Studying

About us

The Higher Education Compass offers information about higher education institutions in Germany, and is the only portal in Germany based on information from the higher education institutions themselves.

About us