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Your search criteria Doctoral studies offered: Besondere Prom.-Ordnung München U Evangelisch-Theologische Fakultät

Universität Siegen

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Quick Overview

  • University Universität Siegen
  • Faculty / department Fakultät I: Philosophische Fakultät
  • Degree
    ... Applied Linguistics; Catholic Theology; Cultural Studies; English/American Language and Literature; English Language and Literature/Didactics of English; English Language and Literature/English Literature and Cultural Studies; English Language and Literature/Linguistics; General Literary Studies; Germanistik/Theaterpädagogik; German Studies/Didactics of the German Language; German Studies/Early German Literary Studies; German Studies/German Linguistics; German Studies/Modern German Literary Studies; History; Media Science; Medienethnographie; Philosophy; Political Science; Protestant Theology; Romance Studies/Romance Linguistics; Romance Studies/Romance Literature; Romance Studies/Specialised Romance Didactics; Social Sciences; Sociology
    Applied Linguistics; Catholic Theology ...
  • Subjects Language and cultural studies; Media studies; Philosophy, general; Politics; Social sciences, general; Theology, general
  • Academic degrees Dr. phil.; Dr. rer. soc.
  • Access and Admission Requirements
    • Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und Annahme als Promovendin oder Promovend

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer – unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieser Ordnung –
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern in dem Fach nachweist, aus dessen Themenbereich die vorgelegte Dissertation stammt, oder in einem das Promotionsfach einschließenden Fach. Ausgenommen sind Studienabschlüsse, für die ei...
      Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und Annahme als Promovendin oder Promovend

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer – unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieser Ordnung –
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern in dem Fach nachweist, aus dessen Themenbereich die vorgelegte Dissertation stammt, oder in einem das Promotionsfach einschließenden Fach. Ausgenommen sind Studienabschlüsse, für die ein Bachelor-Grad verliehen wird. Hat die Bewerberin oder der Bewerber das Promotionsfach bzw. das Fach, welches das Promotionsfach einschließt, nicht als Hauptfach/Kernfach studiert, so erläutert die Betreuerin oder der Betreuer gegenüber dem Promotionsausschuss, inwiefern die Kandidatin oder der Kandidat die fachlichen Voraussetzungen für das Dissertationsvorhaben erfüllt, und legt ggf. einen ergänzenden Studienplan zum Erwerb notwendiger Kompetenzen vor; oder
      b) den Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG in dem Fach nachweist, aus dessen Themenbereich die vorgelegte Dissertation stammt (Promotionsfach gemäß § 1 Absatz 3), oder in einem das Promotionsfach einschließenden Fach;
      oder
      c) einen Abschluss nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Promotionsfach nachweist. Diese Bewerberin oder dieser Bewerber hat im Promotionsfach zusätzlich ein auf die Promotion vorbereitendes Studium nach Absatz 2 nachzuweisen. Umfang und Inhalt dieses Studiums orientieren sich an den Bestimmungen der einschlägigen Prüfungsordnungen der Fakultät I – Philosophische Fakultät in der jeweils geltenden Fassung und bemessen sich an dem Zweck, die Promotionsreife herbeizuführen;
      oder
      d) einen Abschluss nach Absatz 1a oder 1b in einem anderen Fach als dem Promotionsfach nachweist. In diesen begründeten Ausnahmefällen erläutert die Betreuerin oder der Betreuer gegenüber dem Promotionsausschuss, inwiefern die Kandidatin oder der Kandidat die fachlichen Voraussetzungen für das Dissertationsvorhaben erfüllt, und legt ggf. einen ergänzenden Studienplan zum Erwerb notwendiger Kompetenzen vor.

      (2) Falls weitere Studienleistungen zu erbringen sind (Absatz 1a Satz 3, Absatz 1c oder Absatz 1d Satz 2), legt der Promotionsausschuss im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Art und Umfang dieser Studienleistungen fest.

      (3) Ausländische Examina werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina wird nach den von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenz-
      Vereinbarungen festgestellt. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen zu hören.

      (4) Die Gesamtnote des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 und die Note der schriftlichen Abschlussarbeit sollen in der Regel mindestens 2,5 oder besser betragen. Ausnahmen kann der
      Promotionsausschuss auf der Grundlage einer schriftlichen Begründung der Betreuerin oder des Betreuers gewähren.

      (5) Je nach Promotionsfach hat die Kandidatin oder der Kandidat zusätzlich Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese Anforderungen sind in Anhang 1 festgehalten. Sind die Anforderungen bei
      der Zulassung zum Promotionsverfahren noch nicht erfüllt, hat die Kandidatin oder der Kandidat die Nachweise beim Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens einzureichen.

      (6) Zwischen der Kandidatin oder dem Kandidaten und der Betreuerin oder dem Betreuer wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen.

      (7) Wenn das Betreuungsverhältnis zwischen der Kandidatin oder dem Kandidaten und der Betreuerin oder dem Betreuer unter Zuhilfenahme einer gewerblichen Vermittlung zustande gekommen ist, wird die Kandidatin oder der Kandidat nicht zur Promotion zugelassen. Sollte sich die gewerbliche Vermittlung zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, kann die Kandidatin oder der Kandidat nachträglich von der Liste der Promovendinnen und Promovenden gestrichen und ggf. exmatrikuliert werden.

      (8) Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät I – Philosophische Fakultät auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten. Der Antrag ist an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Der Antrag muss den Arbeitstitel der geplanten Dissertation und das angestrebte Promotionsfach nennen. Beizufügen sind:
      a) eine Erklärung der Betreuerin oder des Betreuers, dass sie bzw. er das Vorhaben betreuen will, ggf. unter Angabe der für das Vorhaben notwendigen Sprachkenntnisse;
      b) beglaubigte Kopien der Zeugnisse über Hochschulabschlüsse (ggf. übersetzt in Deutsch oder Englisch);
      c) ein Lebenslauf;
      d) ggf. Nachweise der für das Vorhaben notwendigen Sprachkenntnisse.
      Mit der Zulassung zur Promotion ist die Kandidatin oder der Kandidat in die Promovendinnen- und Promovendenliste der Fakultät I – Philosophische Fakultät aufgenommen. Über die Zulassung zur Promotion und die Aufnahme in die Promovendinnen- und Promovendenliste ergeht ein schriftlicher Bescheid.

      (9) Die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand setzt die vollständige Erfassung aller Angaben nach § 5 des Hochschulstatistikgesetzes voraus.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbstständiger weiterführender Forschungsbeitrag sein. Sie muss die Fähigkeit der (alleinigen) Autorin oder des (alleinigen) Autors erkennen lassen, ein
      wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Andere Sprachen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. In diesem Fall ist ihr eine Zus...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbstständiger weiterführender Forschungsbeitrag sein. Sie muss die Fähigkeit der (alleinigen) Autorin oder des (alleinigen) Autors erkennen lassen, ein
      wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Andere Sprachen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. In diesem Fall ist ihr eine Zusammenfassung von 20 bis 30 Seiten Umfang in deutscher oder englischer Sprache beizufügen, welche die Fragestellung, den methodischen Ansatz und die wesentlichen Ergebnisse der Dissertation darlegt. Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn der Niederschrift an den Promotionsausschuss zu stellen.

      (3) Die Dissertation darf als Ganze noch nicht veröffentlicht worden sein. In Teilen darf die Dissertation nur im Umfang von etwa 25 % der Arbeit vor der Einreichung veröffentlicht worden sein.

      (4) In manchen Promotionsfächern kann die Dissertation kumulativ erfolgen. Näheres wird in Anhang 2 geregelt. Wenn die Dissertation kumulativ erfolgt, gilt § 4 Absatz 3 nicht. Im Falle von Mehrautorschaft hat die Promovendin oder der Promovend ihren oder seinen maßgeblichen Beitrag kenntlich zu machen und in der Einleitung zu beschreiben, um die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bewertbar zu machen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 17 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor...
      § 17 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion beider Hochschulen müssen erfüllt werden.

      (2) Das gemeinsame Promotionsverfahren muss in einer Vereinbarung zwischen der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen und der ausländischen Hochschule geregelt werden. Vereinbarungen über einzelne Promotionsverfahren sind durch den Promotionsausschuss zu genehmigen, Vereinbarungen über ständige Verfahren (internationale Promotionsprogramme) durch den Fakultätsrat. Die Vereinbarung regelt insbesondere die Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, den weiteren Ablauf der Prüfung, die Benotung und die Art der Beurkundung. In der Vereinbarung kann eine Abweichung von dieser Promotionsordnung bestimmt werden. Sie soll sich an den Bestimmungen zur Promotion an der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen orientieren, kann aber in Details davon abweichen. Sie kann zusätzliche Anforderungen stellen, wie etwa zu erbringende Studienleistungen. Im Übrigen gilt diese Promotionsordnung auch für gemeinsame Promotionsverfahren.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Mitteilungen 12/2023
  • University Portrait
    At a Glance

    The University of Siegen is a medium-sized, interdisciplinary research university. It is deeply rooted in the South Westphalia region and is networking both nationally and internationally. With its research and teachings, it wants to contribute to a future that is oriented towards human beings and is characterized by a responsibility for society. This is reflected in the guiding idea of the University of Siegen: shaping a humane future.

    Icon: uebersicht
    the University of Siegen is deeply rooted in the South Westphalia region
    Icon: uebersicht
    offers a multi-faceted curriculum with individual supervision
    Study and Teaching

    The University of Siegen offers a multi-faceted curriculum with individual supervision and many opportunities to contribute actively and test the newly acquired skills. One of its strengths is no doubt the excellent teacher qualification, besides the different degree programs in the realm of media sciences. The university pursues innovative approaches with its degree program "German and European Economic Law", as well as with the new "Pluraleökonomik" ("Plural Economics") program, which finds nationwide attention. Being an internationally oriented institution of higher education, the university offers, moreover, a selection of degree programs in English.

    Icon: studium
    From architecture to business engineering, the university offers a versatile, high-quality program
    Icon: studium
    Students receive individual and competent support and advice
    Research

    Excellent cultural- and media research has a long standing tradition in Siegen. In the DFG funded collaborative research center "Media of Cooperation", we examine how and with which social consequences digital developments determine our daily lives. Another field of competence is Sensorics and Nano Research. The Graduate School "Imaging New Modalities" is working on imaging research, the central area of application being civil security. For some years now, SME research has come into focus. In interdisciplinary cooperation, the effects of a digitized, globalized world on small and medium-sized enterprises are investigated. The topic of inclusion is being researched at the University of Siegen from many angles: in terms of cultural education, promotion education and a (social) spatial strategy, for example in urban development.

    Icon: forschung
    cultural- and media research has a long standing tradition in Siegen
    Icon: forschung
    is a research university with the goal of promoting and expanding qualitatively excellent, internationally recognized research