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Your search criteria Doctoral studies offered: Besondere Prom.-Ordnung München U Katholisch-Theologische Fakultät

Universität Regensburg

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Quick Overview

  • University Universität Regensburg
  • Faculty / department Fakultät für Medizin
  • Degree Biomedical Sciences
  • Subjects Biology, general; Medicine
  • Academic degrees Dr. rer. physiol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand

      (1) Der Bewerber soll für die Zulassung zur Promotion zum Doktor in den Biomedizinischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) ein Universitäts- oder Fachhochschulmasterstudium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften oder ein sonstiges Universitätsstudium der Naturoder Ingenieurwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 9 Semestern erfolgreich abgeschlossen haben.

      (2) 1Absolventen einer Fachhochschule, aus dem Bere...
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand

      (1) Der Bewerber soll für die Zulassung zur Promotion zum Doktor in den Biomedizinischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) ein Universitäts- oder Fachhochschulmasterstudium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften oder ein sonstiges Universitätsstudium der Naturoder Ingenieurwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 9 Semestern erfolgreich abgeschlossen haben.

      (2) 1Absolventen einer Fachhochschule, aus dem Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften, können ausnahmsweise zur Promotion zugelassen werden, wenn sie ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern absolviert und ein Diplom erworben haben und wenn sie in dem Prüfungstermin ihres Jahrgangs zu den besten zehn v.H. aller Teilnehmer zählen. 2In diesem Fall sind vor Beginn der Promotion mindestens zwei sechswöchige Fachpraktika im Bereich der Biomedizin nach Vorgabe des Mentorats zu absolvieren.

      (3) Absolventen eines universitären Bachelorstudiengangs können ausnahmsweise zur Promotion zugelassen werden wenn sie
      1. in dem Prüfungstermin ihres Jahrgangs zu den besten zehn v.H. aller Teilnehmer zählen
      und
      2. eine mindestens dreijährige wissenschaftliche Berufspraxis in einem einschlägigen
      Forschungslabor und
      3. mindestens 2 Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften nachweisen können.

      (4) 1Grundätzlich müssen Bewerber gemäß Abs. 1, 2 und 3 überdurchschnittliche
      Studienleistungen nachweisen. 2Überdurchschnittliche Studienleistungen liegen in der Regel vor, wenn die Abschlussnote mindestens 2,0 lautet. 3Darüber hinaus soll der bisherige Werdegang eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der biomedizinischen Forschung erkennen lassen. 4Diese besondere Befähigung zeigt sich insbesondere durch überdurchschnittliche Leistungen in Praktika und in der Abschlussarbeit.

      (5) Über die Annahme als Doktorand entscheidet die Promotionskommission (§ 2).

      § 9 Zulassung zum Promotionsverfahren, Promotionsprüfung

      (1) Für die Zulassung zum Promotionsverfahren hat der Doktorand folgende Nachweise zu erbringen:
      1. Nachweis der im Rahmen der Graduiertenschule BioMediGS erbrachten Leistungen durch Vorlage des Leistungsheftes;
      2. Nachweis der Teilnahme an den Kolloquien nach § 7;
      3. eine vom Doktoranden verfasste wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) in
      deutscher oder englischer Sprache über das im Rahmen der Promotion bearbeitete
      Dissertationsprojekt mit Einleitung, Methodik, Resultaten, Diskussion und
      Zusammenfassung; der Dissertation ist eine Erklärung nach Anlage 1 beizufügen;
      4. Nachweis über in der Regel mindestens eine Publikation in einer internationalen
      Wissenschaftszeitschrift mit Gutachtersystem (Peer Review) als Erstautor; dabei ist
      der jeweilige Eigenanteil des Doktoranden an publizierten Artikeln deutlich zu
      machen; bei den geforderten Publikationen gilt “accepted” als publiziert;
      Ausnahmen sind vom Betreuer zu begründen.

      (2) Nach Vorlage aller in Abs. 1 genannten Nachweise wird der Doktorand von der
      Promotionskommission zum Promotionsverfahren zugelassen.

      (3) Bestandteile der im Rahmen des Promotionsverfahrens abzulegenden Promotionsprüfung sind die Dissertation sowie eine mündliche Promotionsprüfung.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation

      (1) Im Rahmen des Dissertationsprojektes ist ein inhaltlich abgegrenztes Thema mit angemessenen Methoden so zu bearbeiten, dass dabei ein wissenschaftlicher Erkenntniszuwachs entsteht und die erzielten Ergebnisse in internationalen Zeitschriften mit Gutachtersystem publiziert werden können.

      (2) 1Die Dissertation muss einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum gewählten Fachgebiet des Forschungsprojektes darstellen. 2Sie muss die erzielten Ergebnisse...
      § 8 Dissertation

      (1) Im Rahmen des Dissertationsprojektes ist ein inhaltlich abgegrenztes Thema mit angemessenen Methoden so zu bearbeiten, dass dabei ein wissenschaftlicher Erkenntniszuwachs entsteht und die erzielten Ergebnisse in internationalen Zeitschriften mit Gutachtersystem publiziert werden können.

      (2) 1Die Dissertation muss einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum gewählten Fachgebiet des Forschungsprojektes darstellen. 2Sie muss die erzielten Ergebnisse in angemessener Form schriftlich darstellen. 3Kumulative Dissertationen sind nicht zulässig. 4Die Dissertation soll als unterschriebenes Manuskript in der Größe DIN A4 vorgelegt werden. 5Sie soll fest gebunden, paginiert und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein und eine Zusammenfassung enthalten, die über Problemstellung und Ergebnisse Auskunft gibt. 6Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. 7Wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum oder vergleichbarer Medien entnommene Stellen sind kenntlich zu machen. 8Das Titelblatt ist gemäß Anlage 1 zu gestalten. 9Auf einer weiteren Seite ist der Name des wissenschaftlichen Betreuers zu nennen unter dessen Anleitung die Dissertation entstanden ist.

      (3) Eine Abhandlung, die der Bewerber in einem anderen Prüfungsverfahren zur Erlangung eines Doktorgrades oder eines anderen akademischen Abschlusses eingereicht hat, kann nicht vorgelegt werden.

      (4) 1Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. 2Erfolgt die Dissertation in englischer Sprache, muss eine deutsche Zusammenfassung vorgelegt werden.

      ANLAGE 1 zur Promotionsordnung für den Erwerb des Dr. rer.physiol. an der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg.

      MUSTER SELBSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

      “Ich, [Nachname, Vorname; ggf. Geburtsname] geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort]
      erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne
      Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe.
      Die aus anderen Quellen direkt oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte sind unter
      Angabe der Quelle gekennzeichnet. Insbesondere habe ich nicht die entgeltliche Hilfe von
      Vermittlungs- bzw. Beratungsdiensten (Promotionsberater oder andere Personen) in Anspruch genommen.
      Die Arbeit wurde bisher weder im In- noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.

      Ort, Datum eigenhändige Unterschrift des Promovenden
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 25.08.2011
    • Homepage Internet page
    • Source Internetseite der Hochschule
    • Source Internetseite der Hochschule
    • Last amended 16.06.2015

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