Search results

Results 1 of 1 total

Your search criteria Doctoral studies offered:

Universität Rostock

Add to Watchlist (Please login)

Quick Overview

  • University Universität Rostock
  • Faculty / department Theologische Fakultät
  • Degree Theology
  • Subjects Theology, general
  • Academic degrees Dr. rer. rel.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Abgabe der Dissertationsschrift und für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist, dass die Bewerberin / der Bewerber

      - ein ordnungsgemäßes Studium an einer deutschen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und

      - dieses Studium durch ein Diplom, Staatsexamen oder einen Master-Abschluss in einem für d...
      § 3 Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Abgabe der Dissertationsschrift und für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist, dass die Bewerberin / der Bewerber

      - ein ordnungsgemäßes Studium an einer deutschen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und

      - dieses Studium durch ein Diplom, Staatsexamen oder einen Master-Abschluss in einem für die Promotion wesentlichen Fach abgeschlossen hat. Dies sind in der Regel Fächer wie Judaistik, Islamwissenschaft, Orientalistik, Indologie, Religionssoziologie, Religionspsychologie, Diakonik, etc. In Zweifelsfällen hört die Promotionskommission die Bewerberin / den Bewerber an und gibt dem Rat der Theologischen Fakultät eine Empfehlung.

      (2) Ein Studium im Ausland und ein ausländischer Hochschulabschluss werden auf Antrag anerkannt, sofern sie einem deutschen Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 gleichwertig sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Fakultätsrat. Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. Soweit der Fakultätsrat nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, wird eine gutachterliche Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz eingeholt. Die Zulassung von Bewerberinnen / Bewerbern, die ein Hochschulstudium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, setzt zusätzlich den Nachweis ausreichender deutscher oder englischer Sprachkenntnisse voraus.

      (3) Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen eines theologieaffinen Fachhochschulstudiums ist möglich, wenn sie ihr Studium mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen haben und ihre wissenschaftliche Befähigung zur Promotion in einem Kolloquium vor einer Kommission nachweisen. Die Kommissionsmitglieder werden durch den Fakultätsrat benannt. Das Kolloquium wird von der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden der Promotionskommission geleitet. Im Ergebnis wird eine Empfehlung an den Fakultätsrat über die Zulassung oder Nichtzulassung gegeben bzw. es werden Auflagen erteilt. Danach entscheidet der Fakultätsrat über die Zulassung zur Promotion. Über den Beschluss ist der Antragsteller schriftlich zu informieren.

      (4) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion sind Kenntnisse in einer nicht-deutschen europäischen Sprache sowie Kenntnisse in einer der Sprachen Latein, Griechisch oder Hebräisch. Der Nachweis hierüber ist durch Zeugnisse über bestandene Sprachprüfungen zu erbringen.

      (5) Über Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in begründeten Fällen der Fakultätsrat. Hierzu hat die Bewerberin / der Bewerber einen schriftlichen Antrag bei der Dekanin / beim Dekan zu stellen und das Vorliegen eines wichtigen Grundes darzulegen. Die Gewährung von Ausnahmen kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht und mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden.

      (6) Die Promotionsbewerberin / der Promotionsbewerber soll von einer Professorin / einem Professor, einer Juniorprofessorin / einem Juniorprofessor, einer Privatdozentin / einem Privatdozenten oder einer habilitierten Wissenschaftlerin / einem habilitierten Wissenschaftler der Theologischen Fakultät der Universität Rostock wissenschaftlich betreut werden. Eine interdisziplinäre Mitbetreuung durch eine habilitierte Wissenschaftlerin / einen habilitierten Wissenschaftler einer anderen Fakultät ist möglich. Im Regelfall wird die Dekanin / der Dekan der Fakultät der Universität Rostock, die der entspricht, bei der die Bewerberin / der Bewerber ihr / sein Studium absolviert hat, angefragt, ob eine geeignete Betreuerin / ein geeigneter Betreuer für die geplante Dissertation vorhanden ist.

      (7) In besonders begründeten Ausnahmen können auch Dissertationen zugelassen werden, die nicht von einer / einem dazu berechtigten Hochschullehrerin / Hochschullehrer in der Theologischen Fakultät betreut wurden. In diesem Fall muss eine fachgerechte Betreuung gewährleistet sein und eine Vereinbarung mit einer Professorin / einem Professor der Theologischen Fakultät der Universität Rostock getroffen werden. In dieser Vereinbarung erklärt die Professorin / der Professor seine Bereitschaft, die Dissertation gegenüber der Fakultät zu betreuen und ein Gutachten anzufertigen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein für die Religionsforschung relevantes Thema zum Gegenstand haben und die Befähigung der Doktorandin / des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erweisen. Die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Fachgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs ausweisen und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutsch...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein für die Religionsforschung relevantes Thema zum Gegenstand haben und die Befähigung der Doktorandin / des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erweisen. Die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Fachgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs ausweisen und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. In Ausnahmefällen kann sie mit Zustimmung des Fakultätsrates in einer anderen Sprache abgefasst werden, sofern die Begutachtung durch die Theologische Fakultät möglich ist. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die Dissertation muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie anderer benutzter Quellen enthalten. Ihre Ergebnisse sind in Thesen zusammenzufassen, die Bestandteil der Dissertation sind und in die Bewertung einbezogen werden. Der Dissertation ist ein kurzer Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsganges anzufügen.

      (4) Die Dissertation ist in druckreifer Form und fest gebunden einzureichen.

      (5) Die Einreichung einer von mehreren Doktorandinnen / Doktoranden gemeinsam verfassten Dissertation kann in Ausnahmefällen vom Fakultätsrat genehmigt werden, wenn Gegenstand und Methoden der Arbeit dies rechtfertigen. Doch muss in diesem Fall der individuelle Beitrag jeder Doktorandin / jedes Doktoranden deutlich ausgewiesen sein, um die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen.

      (6) Eine bereits veröffentlichte Abhandlung kann vom Fakultätsrat als Dissertation anerkannt werden, sofern sie dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten der Doktorandin / des Doktoranden, die bereits Prüfungszwecken gedient haben. Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.

      (7) In Ausnahmefällen können mehrere Einzelarbeiten als kumulative Dissertation eingereicht werden, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. In diesem Fall hat eine systematische Einordnung in den jeweiligen Forschungskontext und eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu erfolgen, um den theoretischen Zusammenhang der Einzelarbeiten deutlich zu machen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Mittl.bl. BM M-V 2009 S. 893

You may also be interested in

Studying

All degree programmes provided by state-funded and state-recognised German higher education institutions, and tips for making a good choice of programme.

Studying

About us

The Higher Education Compass offers information about higher education institutions in Germany, and is the only portal in Germany based on information from the higher education institutions themselves.

About us