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Your search criteria Doctoral studies offered: Besondere Prom.-Ordnung Oldenburg U Fakultät III Sprach- und Kulturwissenschaften

Universität Siegen

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Quick Overview

  • University Universität Siegen
  • Faculty / department Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht
  • Degree
    ... Business Administration; Business Informatics/Information Systems; Economic Law; German and European Economic Law; Industrial Engineering; Political Economics/Economics
    Business Administration; Business Informatics/Information Systems ...
  • Subjects Economics; Law
  • Academic degrees Dr. iur.; Dr. rer. pol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 8 Berechtigung zur Ablegung einer Promotion/Zulassung

      (1) 1Für die Promotion zum Dr. rer. pol. wird ein qualifizierter Abschluss mit der Mindestnote "gut" gefordert; es gelten die nachstehend genannten alternativen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ablegung einer Promotion:
      a) für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss oder Staatsexamen an einer deutschen Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens insgesamt acht Semestern alternativ
      aa) das Bestehe...
      § 8 Berechtigung zur Ablegung einer Promotion/Zulassung

      (1) 1Für die Promotion zum Dr. rer. pol. wird ein qualifizierter Abschluss mit der Mindestnote "gut" gefordert; es gelten die nachstehend genannten alternativen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ablegung einer Promotion:
      a) für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss oder Staatsexamen an einer deutschen Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens insgesamt acht Semestern alternativ
      aa) das Bestehen der Diplom- bzw. Masterprüfung eines wirtschaftswissenschaftlichen Studienganges;
      bb) das Bestehen der Diplom- bzw. Masterprüfung für Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsmathematik, Mathematik, Informatik oder eines entsprechenden wissenschaftlichen Studienganges;
      cc) das Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II mit den beruflichen Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaft oder Sozialwissenschaft mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft bzw. das Bestehen des dem entsprechenden Masterstudiengangs im Lehramt;
      dd) den Abschluss eines anderen Studiums sowie ein hierauf aufbauendes, mindestens zweisemestriges Studium mit Erwerb von mindestens 40 Leistungspunkten aus den Masterstudiengängen der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen; die Einzelheiten regelt der zuständige Fachausschuss;
      b) den Abschluss eines anderen Studiums, dem sich eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit mit der Hälfte der regulären wöchentlichen Arbeitszeit an einer wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsinformatischer Lehr- und Forschungseinrichtung unter Anleitung der Promotionsbetreuerin oder des Promotionsbetreuers anschließen muss; für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer deutschen Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern das Bestehen der wirtschaftswissenschaftlichen Abschlussprüfung sowie hierauf aufbauend ein mindestens zweisemestriges Studium mit Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten aus den Masterstudiengängen der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen; die Einzelheiten regelt der zuständige Fachausschuss;
      c) für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abschluss dessen Entsprechung mit einem deutschen Abschluss gemäß § 6 Absatz 1 Abschnitte a) bis b).
      2Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse wird nach den von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgestellt. 3Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen zu hören. 4Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss.

      (2) Für die Promotion zum Dr. iur. gelten die nachstehend genannten alternativen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ablegung einer Promotion:
      a) 1Die Bewerberin oder der Bewerber muss alternativ bestanden haben
      aa) den Diplom-Abschluss oder den Master-Abschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen oder einer anderen Hochschule mit mindestens der Note „gut“; dem Master-Abschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht steht der Erwerb des Abschlusses in einem anderen Master-Studiengang der Universität Siegen gleich, mit dem der akademische Grad des „LLM“ erworben wird;
      bb) die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung in der Bundesrepublik Deutschland; wenigstens eine der beiden Prüfungen muss mit mindestens einer über dem Durchschnitt liegenden Note bestanden sein;
      cc) einen vergleichbaren rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen Abschluss einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Note, die der in Nr. aa) und bb) genannten gleichwertig ist;
      dd) einen vergleichbaren rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen ausländischen Abschluss mit einer Note, die der in Abschnitte aa) und bb) genannten gleichwertig ist. Absatz 1 c) Satz 2 bis 4 gelten entsprechend;
      ee) einen wirtschaftsrechtlichen oder vergleichbaren Abschluss nach einem Hochschulstudi-um mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit mindestens der Note „gut“ sowie einem hierauf aufbauenden mindestens zweisemestrigen Studium mit Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten aus auf den Erwerb des „LLM“ gerichteten Masterstudiengängen der Universität Siegen; die Einzelheiten regelt der zuständige Fachaus-schuss.
      2Die Bewerberin oder der Bewerber nach Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a), bb), cc) und dd) muss außerdem das Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechtes von mindestens zwei Semestern an der Universität Siegen absolviert haben, in dessen Verlaufe ein Seminarschein mit mindestens der Note „gut“ erworben wurde. 3Von diesen Voraussetzungen ist befreit, wer mindestens ein Jahr bei einer Professorin oder einem Professor dieser Fakultät im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig war, das einen rechtswissenschaftlichen Abschluss im Sinne des Absatz 2 Satz 1 erfordert; hierunter fällt insbesondere die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit der Hälfte der regulären wöchentlichen Arbeitszeit.
      b) 1Von den in Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a), aa) genannten Mindestnoten ist in begründeten Ausnahmefällen befreit, wer den jeweiligen Abschluss mit einer Note bestanden hat, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht. 2Wird die Mindestnote des Diplomabschlusses oder des Masterabschlusses im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen oder des Diplomabschlusses oder des Masterabschlusses einer anderen Universität nur hinsichtlich des rechtswissenschaftlichen Teils des Abschlusses erreicht, so ist dies genügend.

      (3) In den Fällen von Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a), dd) und b) Satz 1 und 2 können der Bewerberin oder dem Bewerber für die Zulassung zum Promotionsverfahren Auflagen erteilt werden.

      (4) 1Über das Vorliegen der Voraussetzungen, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, die Gleichwertigkeit der Note, den Ausnahmefall gemäß Absatz 2 Satz 3 sowie über die Erteilung von Auflagen gemäß Absatz 3 entscheidet der zuständige Fachausschuss. 2Über die Zulassung zur Promotion ergeht ein schriftlicher Bescheid.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 13 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss aus einem an der Fakultät vertretenden Fach stammen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein und einen wissenschaftlich weiterführenden Forschungsbeitrag enthalten.

      (3) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. 2Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss. 3Die Arbeit ist in druckfertigem Zustand ei...
      § 13 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss aus einem an der Fakultät vertretenden Fach stammen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein und einen wissenschaftlich weiterführenden Forschungsbeitrag enthalten.

      (3) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. 2Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss. 3Die Arbeit ist in druckfertigem Zustand einzureichen; sie darf vor Abschluss des Promotionsverfahrens nicht als solche veröffentlicht sein.

      (4) Eine Arbeit, die bereits an einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät im Verfahren zur Erlangung eines Doktorgrades mit oder ohne Erfolg eingereicht wurde, kann nicht als Dissertation vorgelegt werden.

      (5) 1Die Dissertation muss von einem promotionsberechtigten Mitglied der Fakultät betreut werden. 2Bei Ausscheiden des Mitglieds aus der Fakultät nach Begründung des Betreuungsverhältnisses kann eine Betreuung noch vier Jahre fortgesetzt werden. 3Über eine Verlängerung dieser Frist entscheidet der zuständige Fachausschuss.

      (6) 1Die Dissertation für die Promotion zum Dr. rer. pol. kann auch in Form einer kumulativen Arbeit verfasst sein. 2Die Artikel sollen im Fachgebiet und/oder in international anerkannten, auf der Basis eines Peer-Review-Verfahrens arbeitenden Zeitschriften und/oder in Sammelbände veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. 3Der kumulativen Dissertation ist ein einleitender Grundlagenteil voranzustellen, der sich auf die Gesamtheit der Artikel bezieht und die übergreifende Fragestellung der Promotionsarbeit erläutert. 4Zudem ist eine Diskussion zu verfassen, die die dargelegten Leistungen in Zusammenhang bringt und weiterführend erörtert. 5Für die durchgeführten Untersuchungen sind gegebenenfalls weitere publizierte und/oder nicht publizierte Beschreibungen der Methoden und Verfahren beizufügen. 6Die Anforderungen an die Zahl und Anforderungen der Artikel, die zur Dissertation zusammengefasst werden, sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen, regelt der zuständige Fachausschuss.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 24 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Bet...
      § 24 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an beiden Hochschulen müssen erfüllt werden.

      (2) Das gemeinsame Promotionsverfahren muss in einer Vereinbarung zwischen der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen und der ausländischen Hochschule geregelt werden. Die Vereinbarung ist durch den Promotionsausschuss zu genehmigen. Sie regelt insbesondere den Abschluss der Betreuungsvereinbarung, die Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, den weiteren Ablauf der Prüfung, die Benotung und die Art der Beurkundung. Sie soll sich an den Bestimmungen zur Promotion an der Fakultät III der Universität Siegen orientieren, kann aber in Details davon abweichen. Sie kann zusätzliche Anforderungen stellen, wie etwa zu erbringende Studienleistungen. Des Weiteren muss aus der Vereinbarung hervorgehen, dass nur ein einziger Doktorinnen‐ oder Doktorgrad verliehen werden kann.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 15.07.2016
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Mitteilungen 9/2025
    • Source Amtliche Mitteilungen 62/2016
    • Last amended 26.02.2025
  • University Portrait
    At a Glance

    The University of Siegen is a medium-sized, interdisciplinary research university. It is deeply rooted in the South Westphalia region and is networking both nationally and internationally. With its research and teachings, it wants to contribute to a future that is oriented towards human beings and is characterized by a responsibility for society. This is reflected in the guiding idea of the University of Siegen: shaping a humane future.

    Icon: uebersicht
    the University of Siegen is deeply rooted in the South Westphalia region
    Icon: uebersicht
    offers a multi-faceted curriculum with individual supervision
    Study and Teaching

    The University of Siegen offers a multi-faceted curriculum with individual supervision and many opportunities to contribute actively and test the newly acquired skills. One of its strengths is no doubt the excellent teacher qualification, besides the different degree programs in the realm of media sciences. The university pursues innovative approaches with its degree program "German and European Economic Law", as well as with the new "Pluraleökonomik" ("Plural Economics") program, which finds nationwide attention. Being an internationally oriented institution of higher education, the university offers, moreover, a selection of degree programs in English.

    Icon: studium
    From architecture to business engineering, the university offers a versatile, high-quality program
    Icon: studium
    Students receive individual and competent support and advice
    Research

    Excellent cultural- and media research has a long standing tradition in Siegen. In the DFG funded collaborative research center "Media of Cooperation", we examine how and with which social consequences digital developments determine our daily lives. Another field of competence is Sensorics and Nano Research. The Graduate School "Imaging New Modalities" is working on imaging research, the central area of application being civil security. For some years now, SME research has come into focus. In interdisciplinary cooperation, the effects of a digitized, globalized world on small and medium-sized enterprises are investigated. The topic of inclusion is being researched at the University of Siegen from many angles: in terms of cultural education, promotion education and a (social) spatial strategy, for example in urban development.

    Icon: forschung
    cultural- and media research has a long standing tradition in Siegen
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    is a research university with the goal of promoting and expanding qualitatively excellent, internationally recognized research

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