Search results

Results 1 of 1 total

Your search criteria Doctoral studies offered:

Universität Rostock

Add to Watchlist (Please login)

Quick Overview

  • University Universität Rostock
  • Faculty / department Juristische Fakultät
  • Degree Law
  • Subjects Law
  • Academic degrees Dr. iur.
  • Access and Admission Requirements
    • § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
      1. Grundsätzlich die Ablegung der Ersten juristischen Prüfung oder der Zweiten juristischen Staatsprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung mit gehobenem Prädikat (mindestens "vollbefriedigend"). Die Gleichwertigkeit der Prüfung muss durch Beschluss des Fakultätsrates festgestellt werden. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschula...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
      1. Grundsätzlich die Ablegung der Ersten juristischen Prüfung oder der Zweiten juristischen Staatsprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung mit gehobenem Prädikat (mindestens "vollbefriedigend"). Die Gleichwertigkeit der Prüfung muss durch Beschluss des Fakultätsrates festgestellt werden. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse werden entsprechende Äquivalenzvereinbarungen sowie Empfehlungen der Kultusministerkonferenz berücksichtigt.
      2. Alternativ das Absolvieren eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- und rechtswissenschaftlichen Masterstudiengangs, jeweils mit mindestens der Abschlussnote "gut".
      3. Über Ausnahmen von den Notenerfordernissen der Nummern 1 und 2 entscheidet der Fakultätsrat auf Antrag eines Mitglieds der Fakultät, das nach § 7 zur Berichterstatterin/zum Berichterstatter bestimmt werden kann. Hinsichtlich einer Zulassung mit der Note "befriedigend" kann der Fakultätsrat eine generelle Regelung treffen.
      4. Bewerberinnen und Bewerber, die sich ohne Erfolg einer Doktorprüfung unterzogen haben, werden nicht zugelassen.

      (2) Bewerber müssen mindestens zwei rechtswissenschaftliche Semester an der Universität Rostock studiert und hier mindestens ein Seminar oder ein Doktorandenkolloquium erfolgreich besucht haben. Der Dekan kann gestatten, daß die beiden Semester durch ein Studium als Gasthörer nachgewiesen werden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Fakultätsrates. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Bewerber mindestens ein Jahr als wissenschaftlicher Assistent oder Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock tätig gewesen ist.

      (3) Über die Zulassung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zur Promotion entscheidet der Fakultätsrat. Ein Abweichen von dem Erfordernis nach Absatz 1 Nr. 2 ist in Fällen der Zulassung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zur Promotion nicht möglich.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muß eine Leistung des Bewerbers, die seine Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erweist, und einen Beitrag zum Fortschritt der Rechtswissenschaft darstellen. Gemeinschaftliche Forschungsarbeiten können als Dissertation zugelassen werden, sofern der Beitrag des Doktoranden als individuelle wissenschaftliche Leistung deutlich abgrenzbar und bewertbar ist und den Anforderungen entspricht, die an eine allein verfaßte Dissertation zu s...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muß eine Leistung des Bewerbers, die seine Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erweist, und einen Beitrag zum Fortschritt der Rechtswissenschaft darstellen. Gemeinschaftliche Forschungsarbeiten können als Dissertation zugelassen werden, sofern der Beitrag des Doktoranden als individuelle wissenschaftliche Leistung deutlich abgrenzbar und bewertbar ist und den Anforderungen entspricht, die an eine allein verfaßte Dissertation zu stellen sind.

      (2) Die Dissertation soll in druckreifem Zustand eingereicht werden. Der Bewerber kann mit Genehmigung des Fakultätsrates auch eine bereits veröffentlichte Abhandlung als Dissertation vorlegen. Die Veröffentlichung darf zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

      (3) Die Dissertation soll in der Regel in deutscher Sprache abgefaßt sein. Abweichungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen vom Fakultätsrat genehmigt werden.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 14.09.2015
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 25/2021
    • Source Veröffentlichung der Fakultät
    • Last amended 07.06.2021

You may also be interested in

Studying

All degree programmes provided by state-funded and state-recognised German higher education institutions, and tips for making a good choice of programme.

Studying

About us

The Higher Education Compass offers information about higher education institutions in Germany, and is the only portal in Germany based on information from the higher education institutions themselves.

About us