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Hochschule für Gestaltung Offenbach

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Quick Overview

  • University Hochschule für Gestaltung Offenbach
  • Faculty / department Fachbereich Visuelle Kommunikation
  • Degree
    ... Art History; Philosophie und Ästhetik; Soziologie-/Theorie der Medien; Wahrnehmungstheorie
    Art History; Philosophie und Ästhetik ...
  • Subjects Art
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 1 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren, Bewerbung

      (1) Zulassungsvoraussetzung ist ein mit den akademischen Graden Diplom, Magister Artium, Masterof Arts, Master of Fine Arts oder einem Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen oder einem künstlerisch­ gestalterischen Studiengang, das durch das Zeugnis einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Kunsthochschule oder ein entsprechend gleichwer...
      § 1 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren, Bewerbung

      (1) Zulassungsvoraussetzung ist ein mit den akademischen Graden Diplom, Magister Artium, Masterof Arts, Master of Fine Arts oder einem Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen oder einem künstlerisch­ gestalterischen Studiengang, das durch das Zeugnis einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Kunsthochschule oder ein entsprechend gleichwertiges Zeugnis nachgewiesen wird. Im Falle eines ausschließlich künstler­ ischen und/oder gestalterischen Abschlusses müssen Kompetenzen im wissen­ schaftlichen Bereich nachgewiesen werden. Der Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten kanndurch Scheine in entsprechenden Seminaren oder durch Vorlage etwaiger wissenschaftlicher Publikationen erfolgen. Über die Gleich­ artigkeit und Gleichwertigkeit anderer Studienabschlüsse entscheidet der Promotions­ ausschuss. Bei ausländischen Zeugnissen sind die von der Hochschulrektoren­ konferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen zu beachten.

      (2) Bewerbungen auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten.
      Dem Antragsschreiben sind beizufügen:
      a) der Nachweis des bestandenen Hochschulabschlusses in beglaubigter Kopie (liegt dieser Nachweisnicht in deutscher oder englischer Sprache vor, ist zudem eine amtliche Übersetzung beizufügen),
      b) ein Expose, max. 1O Seiten, aus dem der Forschungsstand sowie das eigene Vorhaben ersichtlichwerden,
      c) ein Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache,
      d) eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits ein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahrenbei einer anderen Hochschule gestellt worden ist und ggf. mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abgeschlossen wurde.
      e) Liste bisheriger wissenschaftlicher Publikationen und künstlerisch/gestalterischenProjekte/Ausstellungen

      (3) Erfüllt die_der Bewerber_in_in die Voraussetzungen gemäߧ 1 Abs. 1 und 2 und lassen ihre bzw.seine bisherigen Leistungen erwarten, dass sie bzw. er die in § 24 HHG genannte besondere wissenschaftliche Qualifikation erbringen wird, so wird sie bzw. er vom Promotionsausschuss zum Promotionsverfahren zugelassen, sofern eine_ein Betreuer_in vorgewiesen werden kann. Die Zulassung erfolgt während der

      Vorlesungszeit in der Regel innerhalb eines Monats und ist der_dem Antragsteller_in schriftlich mitzuteilen.

      (4) Die Annahme als Doktorand_in kann nur unter Angabe von Gründen verweigert werden. Ein Anspruch auf Übernahme der Betreuung der Dissertation besteht nur im Rahmen der Kapazität desLehrkörpers.

      (5) Der Promotionsausschuss gewährleistet durch die Annahme einer Kandidatin bzw. einesKandidaten die spätere Begutachtung der Arbeit.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 3 Dissertation

      (1) Zur Erlangung des akademischen Grades der Doktorin, des Doktors in der Philosophie ist eine schriftliche Dissertation zu verfassen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung darstellt. DieDissertation hat den internationalen wissenschaftlichen Standards im jeweiligen Fachgebiet zu entsprechen.

      (2) Das Thema der Dissertation soll einen klaren theoretischen Bezug auf E...
      § 3 Dissertation

      (1) Zur Erlangung des akademischen Grades der Doktorin, des Doktors in der Philosophie ist eine schriftliche Dissertation zu verfassen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung darstellt. DieDissertation hat den internationalen wissenschaftlichen Standards im jeweiligen Fachgebiet zu entsprechen.

      (2) Das Thema der Dissertation soll einen klaren theoretischen Bezug auf Entwicklungen in denBereichen Kunst, Medien oder Design erkennen lassen.

      (3) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie ist mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass die Arbeit - abgesehen von den in ihrausdrücklich genannten und erlaubten Hilfsmitteln - selbstständig verfasst wurde. Bei Einverständnis der betreuenden Personen kann die Dissertation auch in einer anderen Sprache vorgelegt werden.

      (4) Gemeinschaftlich erstellte Arbeiten werden nicht zugelassen.


      (5) Bis zur Einreichung der Dissertation ist sowohl ein Wechsel der Betreuung als auch eine Veränderung des Themas möglich. Entsprechende Änderungen müssen vom Promotionsausschussgenehmigt werden.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation No
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 01.07.2021