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Technische Universität Dresden

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer:
      1. die Ärztliche Prüfung an einer Hochschule bestanden hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt,
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und 4. gemäß § 7 einen Antrag auf Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer:
      1. die Ärztliche Prüfung an einer Hochschule bestanden hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt,
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und 4. gemäß § 7 einen Antrag auf Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer:
      1. die vorstehenden Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler und Vermittlerinnen gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt oder Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen.

      (3) Abweichend von Absatz 1 Nummer1 können Studierende der Medizin bereits während des Hochschulstudiums zur Promotion zum Dr. med. zugelassen werden, wenn sie den erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nachweisen. Das gesamte Promotionsverfahren steht in diesen Fällen unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung der Ärztlichen Prüfung. § 14 Absatz 1 Satz 2 der Ordnung bleibt unberührt.

      (4) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Im Zweifelsfall ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus einzuholen. In Fällen, in denen Bewerber und Bewerberinnen die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (5) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin gemäß § 7.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 9 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden bzw. der Doktorandin. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine unter Mitwirkung mehrerer Au...
      § 9 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden bzw. der Doktorandin. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine unter Mitwirkung mehrerer Autoren und Autorinnen erstellte wissenschaftliche Arbeit kann in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil des Doktoranden bzw. der Doktorandin deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gelten die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“.

      (3) Die Dissertationsschrift kann auch durch die Vorlage von mindestens zwei thematisch zusammenhängenden wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Der Doktorand bzw. die Doktorandin muss bei mindestens einer Publikation als Erstautor bzw. Erstautorin oder gleichberechtigter Erstautor bzw. gleichberechtigte Erstautorin ausgewiesen sein. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten ist vom Doktoranden bzw. der Doktorandin im Rahmen einer gesonderten Abhandlung mit Einführung und Diskussion schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den eingereichten Fachartikeln die Dissertation. Die Fachartikel müssen in (einem) führenden internationalen Journal(en) des Fachgebietes veröffentlicht worden sein. Dafür wird die aktuelle Rangfolge nach Impact Factor entsprechend Journal Citation Report® im ISI Web of knowledge für das entsprechende Fachgebiet zugrunde gelegt. Das (Die) Journal(e) soll(en) zur ersten Hälfte der Journale des Fachgebietes („Subject Category“) nach dem jeweils aktuellen Jour-nal Citation Report® zählen. Ko-Autorenschaften sind auch bei kumulativen Dissertationen zulässig, wenn der Doktorand bzw. die Doktorandin der alleinige Erstautor bzw. die alleinige Erstautorin oder gleichberechtigter Erstautor bzw. gleichberechtigte Erstautorin der Fachartikel und seine individuelle Promotionsleistung, der Eigenbeitrag durchgehend deutlich gekennzeichnet, abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gelten die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“.

      (4) Die Dissertation ist mit einer Zusammenfassung mit jeweils ca. 1000 Wörtern in deutscher und englischer Sprache, gegliedert in die Absätze Hintergrund, Fragestellung/Hypothese, Material und Methode, Ergebnisse, Schlussfolgerung(en) zu versehen.

      (5) In der Dissertation ist die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Zulassung der Klinischen Studie (Ethikvotum), die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und die Einhaltung von allgemeinen Datenschutzbestimmungen entsprechend Anlage 2 zu dokumentieren.

      (6) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers bzw. der wissenschaftlichen Betreuerin.

      (7) Die Dissertation wird von zwei Gutachtern und Gutachterinnen bewertet, die für die wissenschaftlichen Fragestellungen der Dissertation ausgewiesen sind. In Ausnahmefällen bei Vorlie-gen wichtiger Gründe kann auf Entscheid des Promotionsausschusses ein drittes unabhängiges Gutachten angefordert werden. Von den Gutachtern und Gutachterinnen muss ein Gutachter bzw. eine Gutachterin ein nach § 60 oder § 62 SächsHSFG berufener Professor bzw. eine Professorin sein. Ein Gutachter bzw. eine Gutachterin muss der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus angehören. Im Übrigen können die Gutachter und Gutachterinnen Fachhochschulprofessoren und Fachhochschulprofessorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen oder Personen sein, die mindestens habilitationsadäquate Leistungen nachweisen können, wie z. B. außerplanmäßige Professoren und außerplanmäßige Professorinnen, Privatdozenten und Privatdozentinnen, Heisenbergstipendiaten und Heisenbergstipendiatinnen oder TUD Young Investigators. Der Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin darf grundsätzlich nicht der gleichen Einrichtung (Institut oder Klinik) angehören wie der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin. Einer der Gutachter bzw. eine der Gutachterinnen soll keine gemeinsamen Publikationen mit dem Doktoranden bzw. der Doktorandin aufweisen. Der Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin ist aus einem Fachgebiet zu bestellen, das zum Thema der Promotion komplementär ist. Zum Gutachter bzw. zur Gutachterin darf nicht bestellt werden, wer Vorsitzender bzw. Vorsitzende der Promotionskommission ist.

      (8) Die Gutachter und Gutachterinnen empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern und Gutachterinnen mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      summa cum laude = ausgezeichnet
      = eine außergewöhnlich gute Leistung (1,0)
      magna cum laude = sehr gut
      = eine besonders anzuerkennende Leistung (größer 1,0 bis kleiner 1,5)
      cum laude = gut
      = eine den Durchschnitt überragende Leistung (1,5 bis kleiner 2,5)
      rite = befriedigend
      = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung (2,5 bis 3,0).
      non sufficit = nicht genügend
      = eine nicht ausreichende Leistung (größer 3,0).

      Zur Standardisierung der Bewertung der Dissertation gelten die in Anlage 3 zu dieser Ordnung niedergelegten Bewertungskriterien. Die Gutachten sollen innerhalb von 2 Monaten bei dem bzw. der Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters bzw. der säumigen Gutachterin widerrufen und einen neuen Gutachter bzw. eine neue Gutachterin bestellen. Die Gutachten sollen auch Aussagen zur Einhaltung der „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhal-tens und für den Umgang mit Verstößen“ und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten.

      (9) Empfiehlt ein Gutachter bzw. eine Gutachterin, die Dissertation an den Doktoranden bzw. die Doktorandin zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hochschullehrer als Gutachter bzw. eine weitere Hochschullehrerin als Gutachterin hinzu, der bzw. die auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Disserta-tion ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern und Gutachterinnen neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (10) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, habilitierte oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerin-nen der Fakultät haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten ohne die Notenvorschläge einzusehen und innerhalb der Auslegefrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation an den Dekan bzw. die Dekanin oder den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende der Promotionskommission in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder des Fakultätsrates sind wie die Mitglieder der Promotionskommission und des Promotionsausschusses berechtigt, auch die Notenvorschläge einzusehen.

      (11) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Im Falle einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 8 genannten Prädikate. Wird die Dissertation abgelehnt und damit mit „nicht genügend (non sufficit)“ bewertet, wird das Promotionsverfahren beendet; es gilt § 12 Absatz 1. Das elektronische Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gutachten in der Promotionsakte; die übrigen Exemplare werden dem Doktoranden bzw. der Doktorandin zurückgegeben.

      Formale Vorgaben für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation (Dr. med./Dr.med.dent.): https://tu-dresden.de/med/mf/postgraduales/promotion/dr-med
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 17 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale Promotionsverfahren

      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus oder einzelne ihrer Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, beispielsweise außerplanmäßige Professoren und außerplan...
      § 17 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale Promotionsverfahren

      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus oder einzelne ihrer Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, beispielsweise außerplanmäßige Professoren und außerplanmäßige Professorinnen, Privatdozenten und Privatdozentinnen, Heisenbergstipendiaten und Heisenbergstipendiatinnen oder TUD Young Investigators hieran beteiligt sind. Hierfür können ergänzende Regelungen getroffen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Doktorand bzw. die Doktorandin die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erwirbt und nachweist. Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss, ob diese Gleichwertigkeit vorliegt. Bei gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren muss der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin der Dissertationsschrift ein Hochschullehrer bzw. eine Hochschullehrerin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus oder ein habilitationsäquivalent qualifizierter Wissenschaftler bzw. eine habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftlerin sein, beispielsweise ein außerplanmäßiger Professor bzw. eine außerplanmäßige Professorin, Privatdozent bzw. Privatdozentin, Heisenbergstipendiat bzw. Heisenbergstipendiatin oder TUD Young Investigator.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 09/2020
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

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