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Technische Universität Dresden

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Quick Overview

  • University Technische Universität Dresden
  • Faculty / department Fakultät Physik
  • Degree Physics
  • Subjects Physics
  • Academic degrees Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Voraussetzungen zur Zulassung für eine Promotion

      (1) Zur Promotion kann zugelassen werden, wer in einem mathematischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule einen Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen - dazu zählt auch das Lehramt an Gymnasien - erworben hat, und das Studium in der Regel mindestens mit der Note “gut” absolviert sowie die Master- bzw. Staatsexamensarbeit oder eine gleichwertige Examensarbeit in der Regel mindestens mit der...
      § 3 Voraussetzungen zur Zulassung für eine Promotion

      (1) Zur Promotion kann zugelassen werden, wer in einem mathematischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule einen Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen - dazu zählt auch das Lehramt an Gymnasien - erworben hat, und das Studium in der Regel mindestens mit der Note “gut” absolviert sowie die Master- bzw. Staatsexamensarbeit oder eine gleichwertige Examensarbeit in der Regel mindestens mit der Note “gut” abgeschlossen hat. In jedem Falle prüft der Promotionsausschuss, ob die für das Wissenschaftsgebiet der Dissertation erforderlichen Kenntnisse vorliegen. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden. Fachhochschulabsolventen können im kooperativen Verfahren zugelassen werden. Dabei wirken je ein Hochschullehrer der Fakultät und der Fachhochschule gemeinsam als wissenschaftliche Betreuer des Doktoranden.

      (2) Bewerber, die die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, können im Ausnahmefall zur Promotion zugelassen werden. In diesem Fall legt der Promotionsausschuss auf Vorschlag des betreuenden Hochschullehrers und ggf. unter Einbeziehung des fachlich zuständigen Prüfungsausschusses fest, ob bzw. welche Ergänzungsstudien und Prüfungsleistungen vor einer Zulassung nachzuweisen sind. Werden Prüfungen vorgeschrieben, sind diese mindestens mit der Note „gut” zu absolvieren.

      (3) Inhaber des Bachelorgrades einer Universität können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege des Eignungsfeststellungsverfahrens nach Sätze 3 bis 6 zur Promotion zugelassen werden. Voraussetzung ist ein mit herausragenden Leistungen, in der Regel mindestens mit der Gesamtnote “sehr gut” (1,3), abgeschlossenes mathematisches oder naturwissenschaftliches Studium. Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst bei einem vorangegangenen 8 semestrigen Bachelorstudiengang den Erwerb von 20 Leistungspunkten aus dem Hauptstudium eines Diplomstudiengangs, aus einem Masterstudiengang oder aus einer Graduiertenschule. Bei einem 6-semestrigen Bachelorstudiengang sind 40 Leistungspunkte zu erwerben. Die Leistungspunkte sind in der Regel innerhalb von 2 Semestern zu erbringen. Die dabei erzielten Leistungen müssen im Schnitt mindestens mit “gut” bewertet sein.

      (4) Inhaber des Bachelorgrades einer Fachhochschule können ebenfalls ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege des Eignungsfeststellungsverfahrens nach den Sätzen 3 bis 5 in einem kooperativen Promotionsverfahren nach Abs. 1 Sätze 2 bis 3 zugelassen werden. Voraussetzung ist ein mit herausragenden Leistungen, in der Regel mindestens mit der Gesamtnote “sehr gut” (1,3), abgeschlossenes mathematisches oder naturwissenschaftliches Studium. Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst den Erwerb von 60 Leistungspunkten aus dem Hauptstudium eines Diplomstudiengangs oder aus einem Masterstudiengang oder aus einer Graduiertenschule. Die Leistungspunkte sind in der Regel innerhalb von 2 Semestern zu erbringen. Die dabei erzielten Leistungen müssen im Schnitt mindestens mit “gut” bewertet sein. Die Fachgebiete für den Erwerb der Leistungspunkte sind durch den Promotionsausschuss zu genehmigen.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Stellungnahme im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst oder bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz einzuholen. In Fällen, in denen deutschen und ausländischen Bewerbern gemäß den hochschulrechtlichen Bestimmungen die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als Zulassungsvoraussetzung anzuerkennen.

      (6) Eine Dissertation kann mit oder im Ausnahmefall ohne wissenschaftliche Betreuung durch einen Hochschullehrer der Fakultät angefertigt werden. Im ersteren Fall prüft der Promotionsausschuss bereits zu Beginn der Betreuung die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion (Annahme als Doktorand). Zwischen dem wissenschaftlichen Betreuer und dem Doktoranden ist eine an den Empfehlungen der DFG bzw. der Graduiertenakademie der TU Dresden orientierte Betreuungsvereinbarung abzuschließen. Wird die Dissertation ohne die Betreuung durch einen Hochschullehrer der Fakultät angefertigt, muss der Bewerber spätestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Einreichungstermin sein Promotionsvorhaben schriftlich beim Promotionsausschuss unter Beifügung einer Bereitschaftserklärung eines berufenen Hochschullehrers der Fakultät zur Anfertigung eines Gutachtens gemäß § 6 Abs. 1 anmelden (Annahme als Doktorand). Mit der Annahme als Doktorand ist der Kandidat auf die “Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen” zu verpflichten.

      (7) Zu einer Promotion wird nicht zugelassen, wer bereits zweimal auf dem betreffenden Wissenschaftsgebiet ein Promotionsverfahren nicht erfolgreich beendet hat.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll in der Regel einen bedeutenden Beitrag zur Forschungsarbeit auf dem betreffenden Wissenschaftsgebiet erbringen. Sie hat neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen. Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit...
      § 8 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll in der Regel einen bedeutenden Beitrag zur Forschungsarbeit auf dem betreffenden Wissenschaftsgebiet erbringen. Sie hat neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen. Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit eines Autors. Sie soll in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst und in druckreifer Form ausgeführt sein. Über Ausnahmen entscheidet auf rechtzeitig gestellten Antrag des Bewerbers der Promotionsausschuss. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Im Falle einer gemeinschaftlichen Forschungsarbeit muss der individuelle Beitrag des Bewerbers durch eine eigene Dissertation dokumentiert werden. Für die Autorenschaft gilt § 6 Abs. 1 und 2 der „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden.

      (2) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen, unabhängigen, begründeten und schriftlichen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Die Gutachten sollten bis spätestens 8 Wochen nach Aushändigung der Dissertation an die Gutachter der Promotionskommission vorgelegt werden. Die Gutachten sind von der Promotionskommission vertraulich zu behandeln. Wird im Gutachten die Annahme der Dissertation vorgeschlagen, so ist die Arbeit von den Gutachtern mit den Noten “genügend” (3,0), “gut” (2,0) oder “sehr gut” (1,0) zu bewerten. Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Note um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7 und 3,3 sind ausgeschlossen. Wird die Ablehnung der Dissertation empfohlen, so ist sie mit “nicht genügend” (4,0) zu bewerten. Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation dem Bewerber zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Die Promotionskommission kann dazu eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung festsetzen. Nach Ergänzung oder Umarbeitung der Dissertation entscheidet die Promotionskommission unter Hinzuziehung der Gutachter über den Fortgang desVerfahrens nach Absatz 3. Eine Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich.

      (3) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme durch die Hochschullehrer und Habilitierten der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Diese haben das Recht, innerhalb der Auslagefrist ein Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation anzumelden und innerhalb von vierzehn Tagen in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der Promotionskommission zu richten und zu begründen. Die Mitglieder des Fakultätsrates, die Hochschullehrer und der Kandidat haben das Recht, die Gutachten einschließlich der Notenvorschläge unter Wahrung der Anonymität der Gutachter einzusehen.

      (4) Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Promotionskommission in einer geschlossenen Sitzung auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Stellungnahmen, über die Annahme oder die Ablehnung der Dissertation. Der Vorsitzende der Promotionskommission kann von der Promotionskommission beauftragt werden, die Annahme der Dissertation festzustellen, falls ausschließlich positive Gutachten und Voten zur Dissertation vorliegen. Im Falle der Annahme stellt die Promotionskommission die endgültige Bewertung der Dissertation durch Mittelung der Gutachternoten fest, wobei nur die erste Kommastelle berücksichtigt wird. Eine Bewertung eines Gutachters mit “nicht genügend” geht mit 4,0 in die Mittelwertbildung ein. Eine Umarbeitung oder Ergänzung der Dissertation ist nach deren Annahme, abgesehen von der Korrektur orthographischer und grammatikalischer Fehler, nicht zulässig. Im Falle der Ablehnung der Dissertation wird sie mit “nicht genügend” bewertet, und das Promotionsverfahren ist zu beenden. Eine Ablehnung ist vom Promotionsausschuss zu bestätigen. Ein Exemplar der abgelehnten Dissertation mit den Gutachten verbleibt bei den Akten des Promotionsverfahrens.

      (5) Im Falle der Ablehnung benachrichtigt der Vorsitzende des Promotionsausschusses den Bewerber in schriftlicher Form und unter Angabe der Gründe über die Ablehnung der Dissertation und die Beendigung des Promotionsverfahrens in Verbindung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Wiederholung gemäß §12 Abs. 1.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 17 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung kann die Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften der Technischen Universität Dresden gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule, die selbst das Promotionsrecht in ihrem Lande besitzen muss, ein binationales Promotionsverfahren durchführen. In einem binationalen Promotionsverfahren wird auf Grund einer Promotionsarbeit ein Doktorgrad verliehen. In die Kooperationsvereinbarung sind Regelunge...
      § 17 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung kann die Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften der Technischen Universität Dresden gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule, die selbst das Promotionsrecht in ihrem Lande besitzen muss, ein binationales Promotionsverfahren durchführen. In einem binationalen Promotionsverfahren wird auf Grund einer Promotionsarbeit ein Doktorgrad verliehen. In die Kooperationsvereinbarung sind Regelungen über die gemeinsame Betreuung des Promovenden durch einen Hochschullehrer aus jeder Einrichtung sowie zum Verfahrensablauf und zur Notengebung aufzunehmen; sie bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.

      (2) Die Bestimmungen dieser Promotionsordnung gelten sinngemäß auch für binationale Promotionsverfahren. Davon abweichend wird festgelegt:
      1. Die Dissertation wird durchgängig in einer Sprache geschrieben und enthält eine Zusammenfassung in Englisch und in den jeweiligen Landessprachen.
      2. Die Promotionskommission wird mit mindestens je zwei Hochschullehrern aus beiden Hochschulen besetzt. Hierzu beauftragen die jeweils zuständigen Gremien die Vertreter aus ihrer Einrichtung. Die zwei Betreuer aus beiden Hochschulen sollen Mitglieder der Promotionskommission sein.3. Die Gutachter werden von der Promotionskommission bestellt. Ein Gutachter muss Hochschullehrer der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften der TU Dresden sein.
      4. Die mündlichen Teilleistungen (Rigorosum und Disputation) werden an einer der beiden beteiligten Einrichtungen erbracht. Für den Fall, dass diese Teilleistungen an der auswärtigen Hochschule abgenommen wurden, hält der Bewerber an der Technischen Universität Dresden einen öffentlichen wissenschaftlichen Vortrag über die Dissertation.

      (3) Aus der Promotionsurkunde muss hervorgehen, dass das Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partnerhochschule durchgeführt wurde. Die beteiligten Hochschulen sind zu nennen. Sonderregelungen, die das jeweils geltende nationale Recht der Partnerhochschule berücksichtigen, sind vom Promotionsausschuss zu genehmigen.
  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 23.02.2011
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 12/2018
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 2/2011
    • Last amended 18.06.2018
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

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