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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Quick Overview

  • University Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Faculty / department Fakultät für Biologie
  • Degree Biology
  • Subjects Biology, general
  • Academic degrees Dr. rer. nat.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Zugangsvoraussetzungen

      (1)1Mindestens zwei Jahre vor Einreichung eines Zulassungsantrags gemäß
      § 5 muss die Erteilung einer Promotionsberechtigung bei dem Dekan beantragt werden. 2Zwischen dem Erhalt der Promotionsberechtigung und der Zulassung im Sinn von § 6 müssen mindestens zwei Fachsemester an der Fakultät für Biologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München verbracht worden sein, es sei denn, der Dekan erkennt stattdessen ein Jahr im Gaststudium, einer Tätigk...
      § 3 Zugangsvoraussetzungen

      (1)1Mindestens zwei Jahre vor Einreichung eines Zulassungsantrags gemäß
      § 5 muss die Erteilung einer Promotionsberechtigung bei dem Dekan beantragt werden. 2Zwischen dem Erhalt der Promotionsberechtigung und der Zulassung im Sinn von § 6 müssen mindestens zwei Fachsemester an der Fakultät für Biologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München verbracht worden sein, es sei denn, der Dekan erkennt stattdessen ein Jahr im Gaststudium, einer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Tätigkeit an.

      (2)1Ein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach darf nicht endgültig nicht bestanden sein. 2Es darf auch kein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach erfolgreich abgeschlossen sein. 3Es dürfen keine Gründe für die Entziehung des Doktorgrades gemäß Art. 69 BayHSchG vorliegen.

      (3)1Für den Zugang zur Promotion ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in Biologie oder einem anderen naturwissenschaftlichen Fachgebiet oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland mit dem Nachweis von mindestens sechs Semestern eines biologischen oder verwandten naturwissenschaftlichen Fachstudiumstudiums
      1. in einem Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern im Vollzeitstudium und einer schriftlichen Abschlussarbeit an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule;
      2. in einem Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an einer Uni-
      versität oder einer vergleichbaren Hochschule;
      3. in einem Masterstudiengang an einer Universität, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule;
      4. in einem Bachelorstudiengang an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule im Umfang von mindestens 240 ECTS-Punkten;
      5. in einem Diplomstudiengang an einer Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule nachzuweisen.
      2Bei Absolventen eines Studiums nach Satz 1 Nrn. 4 oder 5 ist die Promotion stets von einem Promotionskomitee nach § 12 Abs. 4 zu begleiten, das zu absolvierende Module, Lehrveranstaltungen und Prüfungen bestimmt, in denen während des Promotionsverhältnisses zusätzliche Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten zu erbringen sind.

      (4)1Absolventen eines den unter Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten vergleichbaren fachlich einschlägigen Studienabschlusses in einem nicht verwandten naturwissenschaftlichen Fachgebiet können eine vorläufige Promotionsberechtigung erhalten, wenn
      1. die Promotion von einem Promotionskomitee im Sinn von § 12 Abs. 4 befürwortet wird und
      2. während des Promotionsverhältnisses zusätzliche Prüfungsleistungen nach Vorschlag der Betreuungsperson im Umfang zwischen 15 und 30 ECTS-Punkten erbracht werden.
      2Wenn die während des Promotionsverhältnisses zu erbringenden Prüfungsleistungen gemäß Satz 1 Nr. 2 nach spätestens drei Semestern bei einer Zwischenevaluation durch das Promotionskomitee nicht nachgewiesen und dem Dekan mitgeteilt werden, endet das Promotionsverhältnis.

      (5) Absolventen eines Studiengangs im Sinn von Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3, die eine Gleichwertigkeit der abgelegten, fachlich einschlägigen Abschlussprüfung nicht nachweisen können, sowie Bewerber um eine Promotion im Fachgebiet Didaktik der Biologie, die ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule oder in einem früheren erziehungswissenschaftlichen Fachbereich oder einen Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Grundschulen, an Mittelschulen, an Realschulen oder an beruflichen Schulen erfolgreich absolviert haben, können eine Promotionsberechtigung erhalten, wenn sie eine Promotionsvorprüfung gemäß § 4 bestanden haben.

    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      1. Dissertation
      § 11 Allgemeines

      (1) 1Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen, die zu neuen Erkenntnissen geführt hat. 2Die Dissertation besteht aus einer monographischen Dissertationsschrift oder aus mehreren Publikationen (kumulative Dissertation). 3Ergebnisse dürfen vorab publiziert werden. 4Eine Liste der Veröffentlichungen ist der Dissertation beizufügen.

      (2) 1Die Dissertation muss als druckfertiges Manuskript in deutscher oder ...
      1. Dissertation
      § 11 Allgemeines

      (1) 1Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen, die zu neuen Erkenntnissen geführt hat. 2Die Dissertation besteht aus einer monographischen Dissertationsschrift oder aus mehreren Publikationen (kumulative Dissertation). 3Ergebnisse dürfen vorab publiziert werden. 4Eine Liste der Veröffentlichungen ist der Dissertation beizufügen.

      (2) 1Die Dissertation muss als druckfertiges Manuskript in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und zwar im Original in Größe DIN A 4 oder einer Vervielfältigung in der Größe DIN A 4 oder DIN A 5. 2Die Dissertation muss fest gebunden (keine Spiralbindung), paginiert und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein und eine Zusammenfassung enthalten, die über Problemstellung und Ergebnisse Auskunft gibt. 3Ferner kann die Dissertation einen tabellarischen Lebenslauf enthalten. 4Es ist gestattet, der Dissertation als Einfügung oder als getrennten Anhang Zusätze beizufügen, die nicht zum Druck bestimmt und als solche gekennzeichnet sind. 5Bei einer kumulativen Dissertation sind die Anforderungen des Anhangs II einzuhalten.

      (3) 1Die Dissertation muss ohne unerlaubte Hilfe erarbeitet worden sein. 2Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. 3Wörtlich oder nahezu wörtlich der Literatur entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.

      Anhang II
      Kumulative Dissertation
      I. 1Eine kumulative Dissertation muss aus mindestens zwei Manuskripten bestehen, die in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind. 2Der Bewerber muss bei mindestens einem dieser Fachartikel Erstautor sein.
      II. Die kumulative Dissertation bedarf keiner Genehmigung und muss nicht beantragt werden.

      III. 1Waren an den Publikationen mehrere Autoren beteiligt (Ko-Autorenschaft), muss der Bewerber seinen Beitrag in Bezug auf Inhalt und Umfang in der Dissertation darstellen. 2Diese Darstellung ist von dem Betreuer – soweit sie ihm bekannt oder für ihn feststellbar ist – zu bestätigen und den Unterlagen bei der Abgabe der Dissertation beizufügen. 3Die Einbindung einer Kopie in die Dissertation ist gestattet.

      IV. 1Die Arbeit muss insgesamt kohärent sein. 2Bei einer kumulativen Dissertation sind eine einleitende Zusammenfassung und eine übergreifende ausführliche Einleitung voranzustellen.

      V. Die Publikationen sollen möglichst im Originalformat der jeweiligen Zeitschrift als einzelne Kapitel eingebunden werden, Manuskripte im Format der Dissertation.

      VI. 1Im Anschluss an die übergreifende Einleitung oder an die Publikationen muss eine umfassende, übergreifende Diskussion erstellt werden. 2Ein zusammenfassender Ausblick oder “general conclusions“ sind nicht ausreichend.

      VII. Publikationen mit Erstautorschaft (Originalarbeit in einem Peer Review Journal) müssen einen signifikanten Teil der Promotionsleistung beinhalten.

      VIII. Publikationen, die zu einer kumulativen Dissertation gehören, dürfen keine Review-Artikel (wissenschaftliche Veröffentlichungen, die den Forschungsstand zu einem Thema darstellen) sein.

      IX. Es ist gestattet, der Dissertation zusätzlich noch nicht veröffentliche Manuskripte beizufügen.

      X. Bei geteilter Erstautorenschaft muss eine von beiden Autoren unterschriebene Erklärung über die jeweils durch die Autoren erbrachten Leistungen und deren substantiellen Beitragin der Publikation vorgelegt werden.

      XI. Bei der Verwendung von Abbildungen aus Publikationen, auch aus eigenen Publikationen oder aus Manuskripten, muss die Erlaubnis des jeweiligen Verlages zur Veröffentlichung der Abbildung eingeholt werden.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 1 Akademische Grade

      1Die Fakultät für Biologie verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) auf Grund einer von der Bewerberin / dem Bewerber1 verfaßten Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. 2Sie verleiht ihn ehrenhalber (Dr. rer. nat. h.c.) als seltene Auszeichnung an Persönlichkeiten, die sich durch besonders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Biolog...
      § 1 Akademische Grade

      1Die Fakultät für Biologie verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) auf Grund einer von der Bewerberin / dem Bewerber1 verfaßten Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. 2Sie verleiht ihn ehrenhalber (Dr. rer. nat. h.c.) als seltene Auszeichnung an Persönlichkeiten, die sich durch besonders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Biologie verdient gemacht haben. 3Der in Satz 1 genannte Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät auf Grund eines nach Maßgabe des Anhangs durchgeführten Promotionsverfahrens verliehen werden.

      Anhang
      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes
      Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität/Fakultät eine Vereinbarung über die
      grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen
      wird,
      2. die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sowohl an der
      ausländischen Universität/Fakultät als auch nach Maßgabe der §§ 3 bis 7
      dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München
      vorliegen und
      3. der Kandidat sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den
      der ausländischen Universität/Fakultät oder denjenigen der Ludwig-
      Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. 1Die Vereinbarung wird vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit der
      ausländischen Universität/Fakultät getroffen. 2Sie ist sowohl von dem Betreuer
      der Dissertation, dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und dem
      Präsidenten bzw. Rektor der ausländischen Universität als auch von dem
      Betreuer, dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und dem Rektor der
      Ludwig-Maximilians-Universität München zu unterschreiben.

      III. 1Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens erhält der
      Kandidat den Doktorgrad der ausländischen Universität/Fakultät und den Doktor
      der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) der Ludwig-Maximilians-Universität
      München. 2Der Kandidat erhält darüber hinaus einen Bescheid, der die
      gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 3.
      hinweist.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 27.11.1991
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2016
    • Source KWMBl II 1992, S. 80 ff.
    • Last amended 29.09.2016
  • University Portrait
    About LMU

    LMU Munich observes the highest academic standards in both education and research. As a true universitas its mission is to develop practicable solutions to the human, social, cultural, environmental and technological challenges posed by tomorrow’s world. To this end, the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base, while fostering a critical cast of mind, and inculcating an informed sense of values and an acute awareness of history.

    Icon: uebersicht
    the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base
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    offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice
    A highly diversified curriculum

    LMU Munich offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice. Its curriculum encompasses the whole spectrum of academic disciplines, extending from Assyriology to Zoology, and the range of subject combinations available is correspondingly varied.
    LMU endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers, and collaborates closely with other universities, research institutions and foundations in the Munich area.

    Icon: studium
    LMU degree programs combine learning, creativity and access to the latest research.
    Icon: studium
    endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers
    Nurturing junior researchers

    Research activities at LMU Munich cover the entire spectrum of academic disciplines from the Humanities and Cultural Sciences through Law, Economics and the Social Sciences to Medicine and the Natural Sciences.
    The future of every university rests on the creativity and insights of its young researchers. This is why LMU strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students. In addition to many international Master’s programs and traditional doctoral thesis projects supervised by a single mentor, the University now offers a growing number of doctoral programs in more broadly defined fields – from Buddhist studies to the educational sciences and the biosciences.
    Furthermore, LMU has set up dedicated mechanisms that provide clear and consistent career perspectives for early-career researchers. These mechanisms include targeted support measures for the postdoc stage and the extension of the tenure-track model, which LMU has successfully pursued for many years.

    Icon: forschung
    strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students
    Icon: forschung
    provides clear and consistent career perspectives for early-career researchers
    Image: Fountain in front of the main building.
     Image: View into the reading hall of the Ludwig-Maximilians-University Munich.

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