Results 16 of 22 total

Your search criteria Institution: Ruhr University Bochum

Ruhr-Universität Bochum

Add to Watchlist (Please login)

Quick Overview

  • University Ruhr-Universität Bochum
  • Faculty / department Fakultät für Psychologie
  • Degree Psychology
  • Subjects Psychology, general
  • Academic degrees Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten einschlägigen Psychologie-nahen Studium oder einem vergleichbaren Fach mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen überdurchschnittlichen Abschluss in einem erfolgreichen absolvierten Bachelor-Studium in Psychologie oder einem einschlägigen wissenschaftlichen Psychologie-nah...
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten einschlägigen Psychologie-nahen Studium oder einem vergleichbaren Fach mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen überdurchschnittlichen Abschluss in einem erfolgreichen absolvierten Bachelor-Studium in Psychologie oder einem einschlägigen wissenschaftlichen Psychologie-nahen Studium oder einem vergleichbaren Fach mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien oder
      c) einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten Diplom-Studium in Psychologie, oder einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten Master-Studium in Psychologie oder Klinische Psychologie oder Wirtschaftspsychologie erworben hat. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse kann durch den Promotionsausschuss festgestellt werden.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Bewerber*innen mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes im Benehmen mit der bewerbenden Person und den Betreuer*innen vorgeschlagen.

      (4) Für Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die bewerbende Person über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache verfügt.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen ist möglich. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der sich bewerbenden Person entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (5) Eine publikationsbasierte Dissertation sollte vier Teile umfassen:
      a) eine allgemeine Einführung in das Thema,
      b) mindestens drei Zeitschriftenbeiträge. Mindestens ein von der promovierenden Person als Erstautor*in verfasster Beitrag muss in einer Zeitschrift mit Peer-Review-Verfahren zum Druck angenommen oder publiziert sein. Zusätzlich muss mindestens ein von der promovierenden Person als Erstautor*in verfasster Beitrag bei einer Zeitschrift mit Peer-Review-Verfahren eingereicht sein. In Fällen von interdisziplinären Promotionen können entsprechend anderer Fachkulturen spezifische Beiträge (z. B. Proceedings) statt der Zeitschriftenbeiträge vom Promotionsausschuss genehmigt werden, sofern diese ein Verfahren zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung (z.B. Peer Review) durchlaufen haben.
      c) eine Erklärung über den Umfang des eigenen Beitrags zu jeder anzurechnenden Publikation,
      d) eine Gesamtdiskussion.

      (6) Die Dissertation kann von der promovierenden Person zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die promovierende Person die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (7) Das Zurückziehen der Dissertation und die Wiedereinreichung entsprechend § 10 Abs. 6 Satz 1 ist nur einmal möglich. Bei Wiedereinreichung ist die Dissertation in der Regel denselben Gutachter*innen, die für die Begutachtung der zurückgezogenen Dissertation bestimmt worden waren.

      (8) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.

      (9) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Es können auch Teile der Dissertation in deutscher Sprache und andere Teile der Dissertation in englischer Sprache verfasst sein.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachung 1642/2024

You may also be interested in

Studying

All degree programmes provided by state-funded and state-recognised German higher education institutions, and tips for making a good choice of programme.

Studying

About us

The Higher Education Compass offers information about higher education institutions in Germany, and is the only portal in Germany based on information from the higher education institutions themselves.

About us