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Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium mit Prädikatsexamen im Fachgebiet der Promotion an einer anerkannten Hochschule in Deutschland oder vergleichbaren Institutionen im Ausland voraus.

      (2) Der Fakultätsrat kann die Zulassung beschließen und an Auflagen binden, wenn der in Abs. 1 genannte Grad in einem anderen Fachgebiet oder im Ausland erworben wurde; im letzteren Fall ents...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium mit Prädikatsexamen im Fachgebiet der Promotion an einer anerkannten Hochschule in Deutschland oder vergleichbaren Institutionen im Ausland voraus.

      (2) Der Fakultätsrat kann die Zulassung beschließen und an Auflagen binden, wenn der in Abs. 1 genannte Grad in einem anderen Fachgebiet oder im Ausland erworben wurde; im letzteren Fall entscheidet der Fakultätsrat unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen.

      (3) In besonderen Fällen kann der Fakultätsrat die Zulassung beschließen, wenn der in Abs. 1 genannte Grad ohne Prädikatsexamen erworben wurde.

      (4) 1Der Fakultätsrat kann Personen, denen in Deutschland ein Bachelorgrad verliehen wurde, bei herausragender Befähigung aufgrund einer Eignungsfeststellung durch ein persönliches Gespräch mit dem vorschlagenden Mitglied des Promotionskollegiums nach § 5 und zwei weiteren vom Dekanat bestimmten Mitgliedern des Promotionskollegiums über die bisherige wissenschaftliche Arbeit zur Promotion zulassen. ²Die Zulassung kann an die Auflage gebunden werden, dass bis zu zwei Kurse mit in Summe maximal 10 ECTS im hiesigen Masterstudium zusätzlich im Promotionsstudium erfolgreich absolviert werden müssen. 3Näheres dazu regelt und entscheidet der Fakultätsrat.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 2 Promotionsleistungen

      1Die Promotionsleistungen umfassen das Promotionsstudium gemäß §§ 6 und 7 sowie eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste wirtschaftswissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Disputation). 2Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern sich die einzelnen Beiträge abgrenzen und getrennt bewerten lassen.
      § 2 Promotionsleistungen

      1Die Promotionsleistungen umfassen das Promotionsstudium gemäß §§ 6 und 7 sowie eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste wirtschaftswissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Disputation). 2Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern sich die einzelnen Beiträge abgrenzen und getrennt bewerten lassen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 15 Gemeinsame Verfahren mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Verfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen im Inund Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover unter der Beteiligung der zuständigen Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover mit anderen Hochschule...
      § 15 Gemeinsame Verfahren mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Verfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen im Inund Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover unter der Beteiligung der zuständigen Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover mit anderen Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den §§ 1 bis 12 abweichen.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 22/2022

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