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Technische Universität Dresden

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Quick Overview

  • University Technische Universität Dresden
  • Faculty / department Fakultät Erziehungswissenschaften
  • Degree Education
  • Subjects Pedagogics and education, general
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassung zur Promotion und Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, der in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "Gut" bewertet wurde. Promotionsgebiete können alle von Hochschullehrern an der Fakultät in Forschung und Lehre vertretenen Arbeitsgebiete sein. Absolventen einer Fachhochschule werden ...
      § 4 Zulassung zur Promotion und Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, der in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "Gut" bewertet wurde. Promotionsgebiete können alle von Hochschullehrern an der Fakultät in Forschung und Lehre vertretenen Arbeitsgebiete sein. Absolventen einer Fachhochschule werden auf Vorschlag des zuständigen Fakultätsrates der Fachhochschule zur Promotion zugelassen; im kooperativen Promotionsverfahren wirken Fachhochschule und Universität zusammen.

      (2) Zur Promotion können weiterhin besonders befähigte Inhaber eines universitären Bachelorgrades und Fachhochschulabsolventen mit Bachelorabschluss im Wege einer gesonderten Eignungsfeststellung zugelassen werden. Letztere erlangen die Zulassung im kooperativen Promotionsverfahren entsprechend § 40 Abs. 2 Nr. 3 SächsHSG. Die Eignungsfeststellung erfolgt durch ein einstündiges Prüfungsgespräch, in welchem der Nachweis zu erbringen ist, dass im Fach der Dissertation eine gleichwertige Qualifikation zur wissenschaftlichen Arbeit erworben wurde, wie diejenige der Bewerber mit der Vorbildung entsprechend der Absätze 1 und 2. Das Prüfungsgespräch wird durch zwei Hochschullehrer der Fakultät Erziehungswissenschaften abgenommen, von denen einer Mitglied im Promotionsausschuss ist. Die Hochschullehrer werden durch den Promotionsausschuss bestellt. Das Prüfungsgespräch ist zu protokollieren. Zur Eignungsfeststellung wird nur zugelassen, wer die Bachelorprüfung in einer für die Erziehungswissenschaften einschlägigen Fachrichtung mit der Gesamtnote "sehr gut" oder "ausgezeichnet" bestanden hat und wer den Nachweis erbringt, dass er sich im Umfang von zwei Semestern einschlägig wissenschaftlich qualifiziert hat. Über die Zulassung zur Eignungsfeststellung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina prüft der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Stellungnahme im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen deutschen oder ausländischen Bewerbern gemäß den hochschulrechtlichen Bestimmungen die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, wird dieser Grad als gleichwertig anerkannt.

      (4) Über die Zulassung zur Promotion entscheidet in allen Fällen der Promotionsausschuss im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 5. Der Promotionsausschuss legt außerdem fest, ob zusätzliche Studienleistungen im Umfang von maximal zwei Semestern bzw. 15 ECTS erforderlich sind, die spätestens mit Abgabe der Dissertation nachzuweisen sind. Diese Studienleistungen sollen bevorzugt im Rahmen eines strukturierten
      Promotionsstudiums erbracht werden; Einzelheiten werden in der einschlägigen Studienordnung geregelt. Art und Umfang der Studienleistungen werden dem Doktoranden mit der Zulassung mitgeteilt.

      (5) Zu einer Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades nicht erfüllt;
      2. bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat;
      3. sich in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet.

      § 5 Annahme als Doktorand

      (1) Die Fakultät führt eine Doktorandenliste. Ein erfolgreicher Antrag auf Aufnahme als Doktorand führt zur Aufnahme in die Doktorandenliste und ist eine Äußerung der Absicht des Bewerbers, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Erziehungswissenschaften promovieren zu wollen. Ein solcher Antrag ist zwingende Voraussetzung für die Promotion an der Fakultät. Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 6.

      (2) Der Antrag auf Aufnahme als Doktorand ist schriftlich an den Dekan der Fakultät zu richten. Mit dem Antrag sind einzureichen:
      1. das in Aussicht genommene Thema der Dissertation in Form eines 10 bis 20 Seiten umfassenden Exposés;
      2. die Bereitschaftserklärung eines Hochschullehrers der Fakultät Erziehungswissenschaften, den Bewerber bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen;
      3. die Darstellung des Lebenslaufes und des wissenschaftlichen Werdeganges, einschließlich beglaubigter Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina sowie eine Erklärung über evtl. zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren;
      4. der Nachweis bereits erfüllter Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4;
      5. eine Erklärung, dass diese Promotionsordnung anerkannt wird.
      Der Dekan beauftragt daraufhin den Promotionsausschuss mit der Prüfung der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen.

      (3) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme oder Ablehnung als Doktorand. Im Falle der Annahme wird der Bewerber in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen und der wissenschaftliche Betreuer bestätigt. Die Annahme kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von ergänzenden Studien oder Prüfungen gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 verbunden werden. Über die Annahme und über eventuelle Auflagen erhält der Bewerber eine schriftliche Mitteilung. Die Ablehnung ergeht durch förmlichen Bescheid, umfasst eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

      (4) Mit der Annahme als Doktorand ist das Recht auf qualitätsvolle Betreuung verbunden.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf erziehungswissenschaftlichem Gebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Die Dissertation muss methodisch sowie in der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewe...
      § 8 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf erziehungswissenschaftlichem Gebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Die Dissertation muss methodisch sowie in der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewerbers. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Dissertation kann auch aus einer gemeinschaftlichen Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Gemeinschaftliche wissenschaftliche Arbeiten können in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil deutlich abgrenzbar und bewertbar ist.

      (3) Abweichend von Absatz 2 kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden. Diese besteht aus einem inhaltlich durchgehenden Argumentationszusammenhang, in den bereits veröffentlichte Texte des Dorktoranden vollständig oder in Auszügen eingearbeitet sind.

      (4) Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Ihr ist eine 1-seitige Zusammenfassung in der nicht gewählten Sprache beizufügen.

      (5) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      - summa cum laude = ausgezeichnet
      = eine außergewöhnlich gute Leistung
      - magna cum laude = sehr gut
      = eine besonders anzuerkennende Leistung
      - cum laude = gut= eine den Durchschnitt überragende Leistung
      - rite = befriedigend
      = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung
      Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so ist diese mit
      - non sufficit = nicht genügend
      = eine nicht brauchbare Leistung
      zu bewerten. Die Gutachten sollen innerhalb von zwei Monaten beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen.

      (6) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hochschullehrer als Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (7) Wird die Annahme der Dissertation von den Gutachtern befürwortet, so wird sie für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Jeder Hochschullehrer und habilitierte Angehörige der Fakultät hat das Recht, innerhalb der Auslegefrist sein Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation anzumelden und innerhalb von zwei Wochen in schriftlicher Form an den Dekan oder den Vorsitzenden der Promotionskommission einzureichen und zu begründen. Die Hochschullehrer und der Bewerber haben das Recht, die Gutachten einzusehen. Die Mitglieder von Fakultätsrat, Promotionsausschuss und Promotionskommission haben das Recht, die Gutachten einschließlich der Notenvorschläge einzusehen.

      (8) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Stellungnahmen über die Annahme oder die Ablehnung der Dissertation. Eine Ablehnung ist vom Promotionsausschuss zu bestätigen. Im Falle einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 4 genannten Prädikate. Im Falle der Ablehnung der Dissertation wird diese mit „nicht genügend (non sufficit)“ bewertet, und das Promotionsverfahren beendet. Ein Exemplar der abgelehnten Dissertation verbleibt mit den Gutachten bei den Akten des Promotionsverfahrens.

      (9) Der Vorsitzende des Promotionsausschusses benachrichtigt den Bewerber in schriftlicher Form und stellt ihm die Gutachten einschließlich der Bewertungen zur Verfügung. Im Falle einer Ablehnung ergeht ein förmlicher Bescheid, der zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 15 Gemeinsames internationales Promotionsverfahren

      (1) Zur Förderung der internationalen Kooperation kann die Fakultät Erziehungswissenschaften mit ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen, die das Promotionsrecht besitzen, ein gemeinsames Promotionsverfahren durchführen.

      (2) Die Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens sind für den Einzelfall in einer vertraglichen Vereinbarung festzulegen, die die Dekane oder auf Seiten des Kooperati...
      § 15 Gemeinsames internationales Promotionsverfahren

      (1) Zur Förderung der internationalen Kooperation kann die Fakultät Erziehungswissenschaften mit ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen, die das Promotionsrecht besitzen, ein gemeinsames Promotionsverfahren durchführen.

      (2) Die Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens sind für den Einzelfall in einer vertraglichen Vereinbarung festzulegen, die die Dekane oder auf Seiten des Kooperationspartners auch der Leiter der vergleichbaren Struktureinheit abschließen. In der Vereinbarung kann eine Abweichung von dieser Promotionsordnung bestimmt werden, soweit es die nachstehenden Bestimmungen zulassen. Im Übrigen gilt diese Promotionsordnung auch für gemeinsame Promotionsverfahren.

      (3) Für die gemeinsame Promotion sind die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Promotionsleistung erforderlich. Im Falle der Abfassung der Dissertation oder/und der Durchführung der mündlichen Promotionsleistung in der Landessprache der ausländischen Universität/vergleichbaren Bildungseinrichtung oder anderen als der deutschen Sprache ist/sind eine schriftliche Zusammenfassung bzw. ein Resümee in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Ein wesentlicher Teil der Erarbeitung der Dissertation muss an der Technischen Universität Dresden stattfinden.

      (4) Zur Beurteilung der gemeinsamen Promotion wird von jeder Universität oder vergleichbaren Bildungseinrichtung jeweils ein Gutachter eingesetzt.

      (5) Die Promotionsakte wird dort geführt, wo die mündliche Promotionsleistung zu erbringen ist; der Kooperationspartner erhält eine Abschrift der Promotionsakte.

      (6) Es wird eine gemeinsame, zweisprachige Promotionsurkunde unter Hinweis auf das gemeinsame Promotionsverfahren und Angabe des in dem jeweiligen, betreffenden Lande zu führenden Doktorgrades von der Universität oder vergleichbarer Bildungseinrichtung ausgestellt, die von beiden Kooperationspartnern zu unterzeichnen und zu siegeln ist.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 24.11.2010
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 39/2015, S. 525
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 7/2010
    • Last amended 10.10.2015
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

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