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Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Quick Overview

  • University Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Faculty / department Fakultät für Chemie und Pharmazie
  • Degree Chemistry; Pharmacy
  • Subjects Chemistry, general; Pharmacy, general
  • Academic degrees Dr. rer. nat.
  • Access and Admission Requirements
    • § 7 Voraussetzungen

      Für das Promotionsverfahren kann angenommen werden, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

      1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss die allgemeine Hochschulreife oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine diesen Schulabschlüssen äquivalente Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlic...
      § 7 Voraussetzungen

      Für das Promotionsverfahren kann angenommen werden, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

      1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss die allgemeine Hochschulreife oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine diesen Schulabschlüssen äquivalente Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen nach dem Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI) in der jeweils geltenden Fassung besitzen.

      2. Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein mindestens vierjähriges ordentliches Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder ein Masterstudium an einer Universität oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erfolgreich absolviert haben.

      3. Die Bewerberin oder der Bewerber muss a) über einen Diplom- oder Mastergrad in einem naturwissenschaftlichen universitären oder Fachhochschul-Studiengang verfügen, der einen sinnvollen inneren Zusammenhang zum Fachgebiet des Promotionsvorhabens aufweist. Hierzu wird von der oder dem Vorsitzenden eine Liste geführt, die regelmäßig fortgeschrieben und auf ortsüblichem Weg veröffentlicht wird oder b) die Erste Staatsprüfung für das Lehramt Chemie an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit den Unterrichtsfächern Biologie, Geographie, Informatik, Mathematik oder Physik oder c) den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder den Zweiten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker erfolgreich abgelegt haben.

      4. Ein Hochschulabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird in der Regel als Zulassungsvoraussetzung anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und Lernergebnisse. In Zweifelsfällen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Den Vorgaben der Akademischen Prüfstelle und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ist Folge zu leisten.

      5. In Zweifelsfällen kann eine Anerkennung vorläufig erfolgen und von Auflagen hinsichtlich während des ersten Jahres der Promotionsphase zu erwerbenden und nachzuweisenden Kompetenzen abhängig gemacht werden. Über die Erfüllung der Auflagen entscheidet das Fachmentorat gemäß § 4 Abs. 2. Die Entscheidung muss dem Promotionsausschuss angezeigt werden, der über die endgültige Zulassung entscheidet.

      6. Bewerberinnen oder der Bewerber, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen gegenüber dem Fachmentorat in geeigneter Weise nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse in einer der beiden Sprachen besitzen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät für Chemie und Pharmazie, durch welche die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch regelgerecht bearbeiten zu können. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in einem anderen Prüfungsverfahren vorgel...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät für Chemie und Pharmazie, durch welche die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch regelgerecht bearbeiten zu können. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in einem anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben.

      (2) An Stelle einer monographischen Dissertationsschrift als schriftliche Promotionsleistung kann nach Genehmigung durch das Fachmentorat eine publikationsbasierte Promotionsschrift als kumulative oder teilkumulative Dissertation angefertigt werden. Kumulative oder teilkumulative Dissertationen beruhen auf der vollständigen oder ausschnittsweisen Übernahme von Texten und Abbildungen aus in international anerkannten Fachzeitschriften in einem Peer-Review-Verfahren veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripten, auch in Form von Übersetzungen, bei denen die Promovendin oder der Promovend als Autorin oder als Autor einen wesentlichen Anteil der Forschungsleistung und der schriftlichen Ausarbeitung geleistet hat (Hauptautorenschaft). Bei einer vollständig kumulativen Dissertation sollen mindestens drei der für die Dissertation herangezogenen Publikationen von der Promovendin oder dem Promovenden als Hauptautorin oder Hauptautor verfasst worden sein. Im Falle von teilkumulativen Dissertationen kann die Anzahl an Veröffentlichungen der Promovendin oder des Promovenden mit Hauptautorenschaft reduziert werden und durch einen entsprechenden Teil an selbständig verfassten Text ersetzt werden. Die Autorenschaften sind gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 mit den von der Fakultät für Chemie und Pharmazie bereitgestellten Formblättern zu bestätigen und der Promotionsakte beizufügen. Die Darstellung der Eigenanteile an den jeweiligen Publikationen sind gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 8. anzugeben und in der Dissertation einzubinden.
      Die Übernahme von Publikationen bzw. Teilen davon in die Dissertation ist dort an geeigneter Stelle durch Angabe der vollständigen bibliographischen Daten kenntlich zu machen. Weiterhin sind etwaige Bestimmungen der Verwertungsrechte-Inhaber bzw. gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 6 zu beachten. Im Anhang der Dissertation ist der jeweilige Eigenanteil der Promovendin oder des Promovenden an den Publikationen bzw. Manuskripten in einer gemäß den Vorgaben des Promotionsausschusses festgelegten Form anzugeben. Dem kumulativen Teil ist eine Einleitung in das Forschungsthema voranzustellen und eine ausführliche gemeinsame Diskussion aller Teile anzufügen.

      (3) Die Dissertation soll als gedrucktes Manuskript in einer zur Vervielfältigung geeigneten Qualität nicht größer als im Format DIN A 4, doppelseitig beschrieben, nach Absprache mit dem Fachmentorat in deutscher, englischer oder bei Dissertationen gemäß § 11 Abs. 2 in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Wörtlich oder nahezu wörtlich dem fremden Schrifttum entnommene Stellen sind gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 6 kenntlich zu machen. Die Dissertation muss fest gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein. Der Umschlag kann individuell gestaltet werden. Die Dissertationsschrift muss mindestens folgende Gliederungspunkte beinhalten:
      1. Titelblatt gemäß Anlage 1,
      2. zweite Seite gemäß Anlage 2,
      3. Inhaltsverzeichnis,
      4. Einleitung,
      5. Hauptteil: monographische Darstellung der Forschungsergebnisse oder kumulative bzw. teilkumulative Form gemäß § 11 Abs. 2,
      6. Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache,
      7. Literaturverzeichnis,
      8. bei kumulativen oder teilkumulativen Dissertationen Darstellung des Eigenanteils und der individuellen Beiträge aller Mitautorinnen oder Mitautoren in der vom Promotionsausschuss angegebenen Form.

      (4) Eine Abhandlung, die die Promotionsstudentin oder der Promotionsstudent in einem anderen Verfahren zur Erlangung eines Doktorgrades eingereicht hat, kann als Dissertation nicht vorgelegt werden (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 5).
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (3) Auch bei binationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Abkommen bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
      ...
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (3) Auch bei binationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Abkommen bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
      ...
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 09.08.2017
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 51/2022
    • Source Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 58/2017
    • Last amended 05.07.2022
  • University Portrait
    „JMU: Science for Society – globally relevant teaching and research in all of the major scientific disciplines. JMU is popular with students and enjoys an excellent reputation internationally.”
    Prof. Dr. Paul Pauli
    President, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Image: Students in front of the main building
    Science for Society

    Research and teaching at JMU are grouped in eight interdisciplinary priority areas: Life Sciences / Health Sciences /Molecular Chemistry, Nanoscale Materials and Processes / Quantum Phenomena in New Materials / Digital Society / Cultural Heritage / Global Changes / Norms and Behaviour. In all of these fields, JMU places great emphasis on cooperating with the business sector and on facilitating the transfer of knowledge into society at large – endeavoring at all times to be true to its motto, “Science for Society”.

    Icon: uebersicht
    JMU places great emphasis on cooperating with the business sector
    Icon: uebersicht
    JMU offers its students modern styles of instruction
    Studies and teachings

    In addition to the classical disciplines of law, medicine, philosophy, and theology, JMU offers a host of innovative courses such as Nanostructure Technology, Modern China, or Games Engineering. The university also offers teacher training courses for almost every type of school. JMU offers its students modern styles of instruction, in which there is continuous further development, and which feature new formats such as “inverted classrooms”. The German Federal Ministry of Education and Research is promoting these efforts: As a part of the “Quality Pact on Teaching”, JMU is continuing to expand its innovative forms of instruction further; in addition, JMU is investing very heavily in providing mentoring to students. This is true particularly with respect to students at the introductory phase of their studies, during which the university provides intensive support.

    Icon: studium
    JMU is continuing to expand its innovative forms of instruction further
    Icon: studium
    JMU is investing very heavily in providing mentoring to students
    Research

    JMU’s success in research is due to its top-rank academics and scientists, with their global connections, and its many cross-disciplinary research centres in the humanities and social sciences, as well as in the natural sciences and medicine. In the nation-wide competition “Excellence Strategy 2018” JMU has, together with TU Dresden, been granted the funding of a Cluster of Excellence in physics. Again and again, international rankings confirm JMU’s top position within the league tables of German and European universities. JMU is regularly awarded prestigious prizes, such as the DFG’s Leibniz prizes or top-level grants by the European Research Council. In the university’s four graduate schools, young people from over 60 countries are pursuing doctoral degree studies. 

    Icon: forschung
    JMU’s success in research is due to its top-rank academics and scientists, with their global connections,
    Icon: forschung
    young people from over 60 countries are pursuing doctoral degree studies
    Image: Students in front of the building of the Old University in Neubaustrasse.
    Image: Students talking in the central lecture hall building
    Image: Students constructing a mini-satellite

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