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Universität Rostock

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Quick Overview

  • University Universität Rostock
  • Faculty / department Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
  • Degree
    ... Computer Science; Didactics of Computer Science; Didaktik der Elektrotechnik; Electrical and Electronic Engineering
    Computer Science; Didactics of Computer Science ...
  • Subjects Computer science; Electrical engineering, general
  • Academic degrees Dr.-Ing.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion soll mit Beginn der Erstellung der Dissertation beantragt werden. Der Zulassungsantrag ist vor dem Antrag auf Durchführung des Promotionsvorhabens gemäß § 5 zu stellen. Die Zulassung zur Promotion ist unter Benennung des Betreuers/der Betreuerin nach § 3 Absatz 1 und Vorlage einer Urkunde über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie oder Abschrift) über den Dekan/die Dekanin beim Fakultätsrat zu beantragen, der über die Zu...
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion soll mit Beginn der Erstellung der Dissertation beantragt werden. Der Zulassungsantrag ist vor dem Antrag auf Durchführung des Promotionsvorhabens gemäß § 5 zu stellen. Die Zulassung zur Promotion ist unter Benennung des Betreuers/der Betreuerin nach § 3 Absatz 1 und Vorlage einer Urkunde über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie oder Abschrift) über den Dekan/die Dekanin beim Fakultätsrat zu beantragen, der über die Zulassung entscheidet. Die Zulassungsentscheidung beinhaltet die verbindliche Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Promotionsverfahrens nach § 7, mit Ausnahme der Vorlage der Dissertation, vorliegen.

      (2) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein mit einem Diplom an einer deutschen Universität oder mit einem Master abgeschlossenes Studium der Informatik, der Elektrotechnik oder der Informationstechnik an einer deutschen Hochschule. Darüber hinaus werden Master- und Staatsexamensabschlüsse an deutschen Hochschulen sowie universitäre Diplomabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung anerkannt, wenn sie in einem anderen ingenieurwissenschaftlichen Fach, in der Mathematik, in den Naturwissenschaften, in einem Lehramtsstudienfach mit Schwerpunkt Informatik oder Technik oder in interdisziplinären Studiengängen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Informatik, Informationstechnik oder Elektrotechnik erbracht wurden. Die genannten Diplom- und Masterabschlüsse müssen für die Zulassung zur Promotion durch die entsprechenden Fakultätentage anerkannt sein.

      (3) Ausländische Studienabschlüsse und akademische Grade stehen den inländischen gleich, wenn sie insbesondere nach Art, Umfang und Dauer die gleiche Gewähr für die Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin geben. Bestehende Äquivalenzvereinbarungen sind zu berücksichtigen. In Zweifelsfällen kann eine gutachterliche Äußerung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz eingeholt werden.

      (4) Die Promotion von Bewerberinnen und Bewerbern mit Diplom-, Staatsexamens- oder Masterabschlüssen, die nicht unter Absatz 2 fallen und deren Abschlussnote nicht schlechter als 2,0 ist, ist nach Maßgabe von Absatz 5 möglich. Dem Antrag nach Absatz 1 sind in diesem Fall zuzufügen:
      1. Wissenschaftlicher Lebenslauf.
      2. Urkunde über den Studienabschluss (beglaubigte Abschrift oder Kopie) sowie ein Exemplar der Abschlussarbeit.
      3. Liste der Veröffentlichungen und Fachvorträge.
      4. Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sich der Kandidat / die Kandidatin zuvor an der Universität Rostock oder an einer anderen Hochschule um den Doktorgrad beworben hat.

      (5) In den Fällen des Absatzes 4 wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt, ob der Kandidat/die Kandidatin über die wissenschaftliche Befähigung zur Promotion zum Dr.-Ing. auf einem Promotionsgebiet der Fakultät verfügt. Diese weist der Kandidat/die Kandidatin in einem öffentlichen Kolloquium vor einer vom Prodekan/von der Prodekanin berufenen Zulassungskommission aus. Das Kolloquium schließt nach dem Vortrag ein Prüfungsverfahren ein, das sich auf den Inhalt des Vortrages sowie auf grundlegende Methoden der Informatik bzw. Elektrotechnik bezieht. Hierzu werden dem Kandidaten/der Kandidatin durch den Prodekan/die Prodekanin im Vorfeld Literaturempfehlungen gegeben. In das Prüfungsverfahren können Professoren/Professorinnen anderer Hochschulen einbezogen werden. Im Ergebnis des Prüfungsverfahrens wird eine Empfehlung an den Fakultätsrat über die Zulassung zur Promotion ausgesprochen. Der Beschluss des Fakultätsrats ist dem Antragsteller/der Antragstellerin durch den Dekan/die Dekanin schriftlich mitzuteilen und im Falle einer Ablehnung zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen; im Übrigen gilt § 17 Absatz 2.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation des Kandidaten/der Kandidatin. Sie muss ein von der Fakultät vertretenes Fachgebiet nach § 2 betreffen. Die mit der Dissertation vorgelegten Ergebnisse müssen selbständig erzielt worden sein, den aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes berücksichtigen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wis...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation des Kandidaten/der Kandidatin. Sie muss ein von der Fakultät vertretenes Fachgebiet nach § 2 betreffen. Die mit der Dissertation vorgelegten Ergebnisse müssen selbständig erzielt worden sein, den aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes berücksichtigen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock in ihrer jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Unabhängig von der Sprachwahl ist sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung Bestandteil der Dissertation.

      (3) Die Ergebnisse der Dissertation können ganz oder teilweise vorher veröffentlicht worden sein. Es können mehrere bereits veröffentlichte Arbeiten als kumulative Dissertation eingereicht werden, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. In diesem Fall ist eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse einzureichen, die den Zusammenhang der Teilergebnisse deutlich macht.

      (4) Die Überprüfung der elektronischen Version der Dissertation mittels einer Software zur Plagiatserkennung ist zulässig.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 3a Binationale Promotion

      Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion (Cotutelle) in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens muss vertraglich geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Es muss dabei einvernehmlich festgelegt werden, welche Promotionsordnung anzuwenden ist. Die Einzelheiten des Verfahren...
      § 3a Binationale Promotion

      Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion (Cotutelle) in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens muss vertraglich geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Es muss dabei einvernehmlich festgelegt werden, welche Promotionsordnung anzuwenden ist. Die Einzelheiten des Verfahrens sind von der Universität Rostock und der beteiligten ausländischen Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung (Joint Agreement/Convention de Cotutelle de thèse) festzulegen, die insbesondere Angaben zur Betreuung, Prüfung, Benotung und Promotionsurkunde sowie zum Auslandsaufenthalt enthalten muss. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Fakultätsrats.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 08.05.2018
    • Homepage Internet page
    • Source Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock Nr. 62 / 2025
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 25/2018
    • Last amended 11.11.2025

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