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Technische Universität Dresden

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Quick Overview

  • University Technische Universität Dresden
  • Faculty / department Fakultät Umweltwissenschaften
  • Degree
    ... Forest Science; Geosciences; Water Management
    Forest Science; Geosciences ...
  • Subjects Forestry; Geosciences/Earth sciences, general; Water science
  • Academic degrees Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. silv.; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ erworben hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt,
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahre...
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ erworben hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt,
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      4. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem Studiengang außerhalb des Promotionsgebietes mindestens mit der Gesamtnote „gut“,
      2. einen Bachelorgrad in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mindestens mit der Gesamtnote „sehr gut“
      erworben und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 bestanden hat. Absatz 1 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend.

      (3) Absolventen der Fachhochschule können im kooperativen Verfahren zugelassen werden.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder Absatzes 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt sowie Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen.

      (4) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen.
      In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (5) Über die Zulassung zur Promotion entscheidet in allen Fällen der Promotionsausschuss im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 8.

      § 7 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Für Bewerber nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 wird die Promotionseignung
      im Wege einer mündlichen Komplexprüfung im angestrebten Promotionsfach sowie in zwei benachbarten Lehrgebieten festgestellt.
      Bewerber nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 müssen für die Feststellung der Promotionseignung zusätzlich zu der mündlichen Komplexprüfung eine
      wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des angestrebten Promotionsfaches ablegen. Die mündliche Komplexprüfung entspricht in ihren Anforderungen denjenigen einer mündlichen Fach oder Modulprüfung der Diplom- und Masterprüfung. Die wissenschaftliche Arbeit ist einer Abschlussarbeit innerhalb der Diplom- und Masterprüfung gleichwertig. Die Regelungen der
      geltenden Diplom- oder Masterprüfungsordnungen der Fakultät sind für die Abnahme dieser Leistungen im Eignungsfeststellungsverfahren sinngemäß dort heranzuziehen, wo nachfolgend nichts Konkretes geregelt ist.

      (2) Die mündliche Komplexprüfung wird von mindestens zwei Prüfern oder einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers abgenommen. Die wissenschaftliche Arbeit wird von zwei Prüfern bewertet. Die Prüfer müssen habilitierte Wissenschaftler der Fakultät sein. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag des in Aussicht genommen wissenschaftlichen Betreuers und des Studiendekans der betreffenden Fachrichtung vom Promotionsausschuss bestellt, der gleichzeitig auf gleichen Vorschlag auch die beiden weiteren Prüfungsfächer aus den benachbarten Lehrgebieten festlegt. Dabei ist in jedem Fall ein Erstprüfer zu bestimmen, der immer aus dem Gebiet des Promotionsfaches zu bestellen ist.

      (3) Für die positive Feststellung der Eignung zur Promotion müssen die mündliche Komplexprüfung und die wissenschaftliche Arbeit jeweils mindestens mit der Note „gut“ bestanden sein.

      (4) Die Ergebnisse der Leistungen im Eignungsfeststellungsverfahren
      gibt der Erstprüfer dem Bewerber schriftlich bekannt. Im Falle der negativen Eignungsfeststellung geschieht dies durch rechtsmittelfähigen Bescheid; das Widerspruchsverfahren wird ebenfalls durch den Erstprüfer unter Einbeziehung aller weiteren beteiligten Prüfer durchgeführt.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu vertiefender, selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll einen bedeutenden Beitrag im betreffenden Wissenschaftsgebiet erbringen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.

      (2) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden.
      Abweichend davon kann die Dissertatio...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu vertiefender, selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll einen bedeutenden Beitrag im betreffenden Wissenschaftsgebiet erbringen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.

      (2) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden.
      Abweichend davon kann die Dissertationsschrift mit schriftlicher Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers auch durch die Vorlage einer Serie von wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Sie muss auch in diesem Fall in Qualität und innerer Kohärenz einer monographischen Dissertation entsprechen.
      Dafür sind mindestens zwei thematisch zusammenhängende Fachartikel einzureichen, die in internationalen Journalen mit Fachgutachtersystem oder Fachbüchern mit Fachgutachtersystem bereits publiziert oder zumindest angenommen sein müssen;
      Publikationen, die vor dem Antrag auf Annahme als Doktorand erschienen sind, sind jedoch unzulässig. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten und ihr methodisch-technischer Hintergrund sind vom Doktoranden im Rahmen einer gesonderten Abhandlung schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den eingereichten Fachartikeln die Dissertation. Ko-Autorenschaften sind bei kumulativen Dissertationen zulässig, wenn der Doktorand der Erstautor der Fachartikel und seine individuelle Promotionsleistung deutlich abgrenzbar und bewertbar ist; dies ist vom betreuenden Hochschullehrerbei Eröffnung des Promotionsverfahrens schriftlich zu erläutern und zu bestätigen.
      Für die Autorenschaft gilt § 6 Abs. 1 und 2 der „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“

      (3) Die Dissertation soll in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss im Benehmen mit dem betreuenden Hochschullehrer, sofern der Doktorand dies zusammen mit seinem Antrag auf Annahme als Doktorand beantragt. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers.

      (4) Die Dissertation wird von drei Gutachtern bewertet, die im Wissenschaftsgebiet der Dissertation ausgewiesen sein müssen.
      Ein Gutachter muss ein nach § 60 oder § 62 SächsHSFG berufener Professor der Technischen Universität Dresden sein. Weitere Gutachter können TUD Young Investigators der Fakultät, Fachhochschul- oder Juniorprofessoren sein oder sie müssen mindestens habilitationsadäquate Leistungen nachweisen. Erstgutachter ist
      in der Regel der wissenschaftliche Betreuer. Einer der Gutachter darf nicht der Technischen Universität Dresden angehören. Im Falle von kumulativen Dissertationen darf nur ein Gutachter Ko-Autor der Fachartikel sein, welcher der Dissertation zu Grunde liegen. Bei kooperativen Promotionsverfahren von Fachhochschulabsolventen
      soll ein Hochschullehrer der Fachhochschule zum Gutachter bestellt werden.

      (5) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:

      magna cum laude (1,0) sehr gut
      (eine besonders anzuerkennende Leistung)
      cum laude (2,0)gut
      (eine den Durchschnitt überragende Leistung)
      Rite (3,0)befriedigend
      (eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung)

      Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so ist diese mit
      non sufficit (4,0) nicht genügend
      (eine Leistung, die nicht den Anforderungen genügt)

      zu bewerten.

      Zur differenzierteren Bewertung können auch die Zwischennoten 1,3 (sehr gut); 1,7 (gut); 2,3 (gut); 2,7 (rite) und 3,3 (rite) vergeben werden. Die 3,7 ist als Note ausgeschlossen.
      Das Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers soll auch Aussagen zur Einhaltung der „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten.

      (5) Die Gutachten sollen innerhalb von drei Monaten beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Gutachter das Gutachten aus unvorhergesehenen Gründen nicht erstellen kann.

      (6) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hochschullehrer als Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (7) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen im Sekretariat des Sprechers der entsprechenden Fachrichtung ausgelegt und die Auslage angezeigt.
      Die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten nebst Notenvorschlägen einzusehen und innerhalb der Auslegefrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation
      an den Vorsitzenden der Promotionskommission in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen. Auch der Doktorand ist berechtigt, die Gutachten nebst Notenvorschlägen einzusehen.

      (8) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation.
      Wird die Dissertation abgelehnt, wird das Promotionsverfahren beendet; es gilt § 12 Abs. 1. Ein Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gutachten in der Promotionsakte.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 17 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale Promotionsverfahren

      (1) Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Fakultät Umweltwissenschaften oder einzelne ihrer Hochschullehrer hieran beteiligt sind.

      (2) Die Durchführung solcher Verfahren soll für den Einzelfall oder generell zwischen der Fakultät und den beteiligten Bildungseinrichtungen...
      § 17 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale Promotionsverfahren

      (1) Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Fakultät Umweltwissenschaften oder einzelne ihrer Hochschullehrer hieran beteiligt sind.

      (2) Die Durchführung solcher Verfahren soll für den Einzelfall oder generell zwischen der Fakultät und den beteiligten Bildungseinrichtungen ergänzend geregelt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Doktorand die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erwirbt und nachweist. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss, ob diese Gleichwertigkeit vorliegt.

      (3) Im Falle eines gemeinsamen Promotionsverfahrens müssen der Promotionskommission mindestens zwei Hochschullehrer der Fakultät
      Umweltwissenschaften angehören. Diese Hochschullehrer dürfen nur mit Einverständnis des Promotionsausschusses bestellt werden.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 05/2014
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

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