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Universität Mannheim

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Annahmegesuch

      (1) Der Antrag auf Annahme als Doktorand ist schriftlich an den Dekan bzw. Abteilungssprecher zu richten.

      (2) Mit dem Antrag sind einzureichen:
      a) Die Bestätigung der Aufnahme in das Center for Doctoral Studies in Economics (CDSE) im Rahmen der Graduiertenschule;
      b) die von der CDSE-Geschäftsstelle im Rahmen der Zulassung ausgestellten und vom Prüfungsausschussvorsitzenden für den Promotionsstudiengang unterzeichneten PhD Milestones als Äquivalent z...
      § 4 Annahmegesuch

      (1) Der Antrag auf Annahme als Doktorand ist schriftlich an den Dekan bzw. Abteilungssprecher zu richten.

      (2) Mit dem Antrag sind einzureichen:
      a) Die Bestätigung der Aufnahme in das Center for Doctoral Studies in Economics (CDSE) im Rahmen der Graduiertenschule;
      b) die von der CDSE-Geschäftsstelle im Rahmen der Zulassung ausgestellten und vom Prüfungsausschussvorsitzenden für den Promotionsstudiengang unterzeichneten PhD Milestones als Äquivalent zur Betreuungsvereinbarung. Die PhD Milestones verzeichnen den Namen des Mentors, der in den ersten zwei Studienjahren des strukturierten Promotionsstudiums (Kursphase) als Betreuer des Doktoranden fungiert. Mentoren müssen Prüfer gemäß §3, Absatz 1, Satz 1 dieser Promotionsordnung sein.

      § 5 Annahmevoraussetzungen
      Als Doktorand wird in der Regel nur angenommen, wer in das Center for Doctoral Studies in Economics (CDSE) im Rahmen der Graduiertenschule aufgenommen wurde. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von diesem Erfordernis befreien.

      § 6 Annahme als Doktorand
      Sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen und keine Gründe gemäß § 7 entgegenstehen, nimmt der Promotionsausschuss den Bewerber als Doktorand an. Im Anschluss nimmt der Dekan bzw. der Abteilungssprecher den Bewerber in die Doktorandenliste der Fakultät oder Abteilung auf. Hierüber erhält der Bewerber eine Bescheinigung.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 1 Zweck und Art der Prüfung
      ...
      (2) Die in der Regel in englischer Sprache abgefasste Dissertation muss eine selbständige, die Wissenschaft fördernde Arbeit sein und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in der nach dieser Promotionsordnung geregelten Weise zugänglich gemacht werden. Dabei kann die Dissertation eine Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Beiträge darstellen. Dissertation, Graduiertenstudium sowie Disputation dienen dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger w...
      § 1 Zweck und Art der Prüfung
      ...
      (2) Die in der Regel in englischer Sprache abgefasste Dissertation muss eine selbständige, die Wissenschaft fördernde Arbeit sein und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in der nach dieser Promotionsordnung geregelten Weise zugänglich gemacht werden. Dabei kann die Dissertation eine Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Beiträge darstellen. Dissertation, Graduiertenstudium sowie Disputation dienen dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 07.03.2013
    • Homepage Internet page
    • Source Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 01/2025, S. 6
    • Source Bekanntmachung des Rektorats Nr. 7/2013, S. 18 ff.
    • Last amended 13.12.2024

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