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Universität Duisburg-Essen

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Quick Overview

  • University Universität Duisburg-Essen
  • Faculty / department Medizinische Fakultät
  • Degree Frontiers of Medicine
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Dr. rer. medic.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Zugangsvoraussetzungen zum Promotionsstudium

      (1) Zugang zur Promotion zum Dr. rer. medic hat,
      (a) wer einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen, zur Bearbeitung des vorgesehenen The-mas relevanten Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens zehn Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird, nachweist (300 ECTS credits)
      (b) einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit ...
      § 5 Zugangsvoraussetzungen zum Promotionsstudium

      (1) Zugang zur Promotion zum Dr. rer. medic hat,
      (a) wer einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen, zur Bearbeitung des vorgesehenen The-mas relevanten Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens zehn Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird, nachweist (300 ECTS credits)
      (b) einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern mit der Note „sehr gut“ und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien, z.B. im Rahmen eines integrierten Master-/Promotionsstudiums. Den Inhalt und Umfang der promotionsvorbereitenden Studien legt der Promotionsausschuss im Einzelfall fest. Die Summe der ECTS credits aus dem Bachelor-Studium und den auf die Promotion vorbereitenden Studien muss mindestens 300 betragen. Die Durchschnittsnote der Module des vorbereitenden Studiums muss mindestens „gut“ sein
      (c) einen Abschluss eines Master-Studiengangs im Sin-ne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG nachweist, d.h. einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern. Bachelor- und Masterstudium müssen einen Umfang von 10 Semestern und 300 ECTS-Credits umfassen.
      Pro grundständigem Studium ist nur eine Promotion möglich.
      Ein Abschluss wird dann als qualifiziert angesehen, wenn sowohl die Gesamtnote des Abschlusses wie auch die Note der Abschlussarbeit jeweils nicht schlechter als gut sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
      Die Einschlägigkeit des Studiums ist gegeben, wenn es über eine besondere Nähe zu den Medizinwissenschaften aufweist. Eine Einschlägigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn typischerweise dem Studienabschluss die Promotion zum Doktor der Medizinwisssenschaften angeschlossen wird. Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen.

      (2) Studienabschlüsse, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, berechtigen zum Zugang zur Promotion zum Dr. rer. medic, wenn sie den in Absatz 1 genannten Studienabschlüssen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit kann ein Gutachten bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen über das Akade-mische Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen beantragt werden. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.

      (3) Das Promotionsverfahren einschließlich der Promotionsprüfung kann gemeinsam mit ausländischen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn
      1. die Bewerberin / der Bewerber die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Promotionsverfahren nach dieser Ordnung erfüllt,
      2. die ausländische Bildungseinrichtung nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt,
      3. der von ihr zu verleihende Grad im Geltungsbereich des HG anzuerkennen wäre.
      Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens soll für den Einzelfall vertraglich geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen der Promotionsordnung. Bei ihrer Vereinbarung sind für Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit die Regelungen der Promotionsordnung zu berücksichtigen.

      § 7 Qualifizierungsphase

      (1) Im Rahmen des Promotionsverfahrens sind in der Qualifizierungsphase Leistungen in einem Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) zu erbringen, die im Zusammenhang mit der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit stehen. Die erforderlichen Leistungspunkte können erbracht werden durch:
      a) Teilnahme an Veranstaltungen zum Erwerb überfach-licher Qualifikationen,
      b) Durchführung eigener Lehrveranstaltungen oder Leitung von Arbeitsgruppen,
      c) Teilnahme an Konferenzen mit eigenem Beitrag (z.B. 2 LP) oder
      d) andere vergleichbare Leistungen.

      (2) Die Festlegung und Fortschreibung der zu erbringen-den Leistungen erfolgt nach den Ausführungsbestimmungen durch den Promotionsausschuss und wird in der Promotionsvereinbarung dokumentiert.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige Forschungsleistung darstellen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern.
      Die Publikation von wissenschaftlichen Teilergebnissen im Laufe der Erstellung der Dissertation wird ausdrücklich begrüßt.

      (2) Die Dissertation kann als Dissertationsschrift, als kumulative Dissertation gem. Absatz 3 oder in begründeten Ausnahmefällen in publikationsbasierter Form gem. Absatz 4 vorgelegt werden. Über die ...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige Forschungsleistung darstellen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern.
      Die Publikation von wissenschaftlichen Teilergebnissen im Laufe der Erstellung der Dissertation wird ausdrücklich begrüßt.

      (2) Die Dissertation kann als Dissertationsschrift, als kumulative Dissertation gem. Absatz 3 oder in begründeten Ausnahmefällen in publikationsbasierter Form gem. Absatz 4 vorgelegt werden. Über die Zulassung in publikationsbasierter Form entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag vor der Entscheidung gem. §§ 9, 10. Dem Antrag sind die Publikation und eine schriftliche Erklärung des/der Betreuers/in, als auch aller Koautoren/innen, aus der eine detaillierte Beschreibung des von dem/der Doktoranden/in geleisteten Beitrages hervorgeht, sowie dass dieser den überwiegenden und wesentlichen Teil der Arbeit ausmacht, beizufügen.

      (3) Die Dissertation kann in kumulativer Form eingereicht werden, wenn der Doktorand zwei oder mehr wissenschaftliche Veröffentlichungen (Originalarbeiten) mit mindestens einer Veröffentlichung (Originalarbeit) als Erstautor/in aufweisen kann und
      a) die Veröffentlichungen als Originalarbeiten in einer international anerkannten, begutachteten und in PubMed oder Web of Science gelisteten Fachzeitschrift erfolgt sind, oder zur Veröffentlichung angenommen wurden,
      b) eine schriftliche Erklärung aller Koautoren vorliegt, aus der eine detaillierte Beschreibung des von dem Doktoranden geleisteten, abgrenzbaren Beitrages hervorgeht, und aus der ebenso hervorgeht, dass dieser den Teil der Arbeit selbständig geleistet hat,
      c) die Veröffentlichungen nicht länger als maximal drei Jahre zurück liegen.

      (4) Die Dissertation kann in publikationsbasierter Form vorgelegt werden, wenn der Doktorand mindestens eine herausragende wissenschaftliche Veröffentlichung (Originalarbeit) in ungeteilter Erstautorenschaft aufweisen kann und
      a) die Veröffentlichung als Originalarbeit in einer international anerkannten, begutachteten und in PubMed oder Web of Science gelisteten Fachzeitschrift er-folgt ist oder zur Veröffentlichung angenommen ist
      b) die Veröffentlichung nicht länger als drei Jahre zurück liegt.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 18.04.2018
    • Homepage Internet page
    • Source Verkündungsblatt 89/2020, S. 691 f.
    • Source Verkündungsblatt 43/2018, S. 199 ff.
    • Last amended 11.09.2020

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