Results 530 of 648 total

Your search criteria Admission with a Bachelor's degree possible: Ja

Technische Universität Dresden

Add to Watchlist (Please login)

Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • Voraussetzung für die Promotion zum Ph.D. ist die Absolvierung eines dafür vorgesehenen Promotionsstudienganges, an dem die Fakultät insgesamt oder einzelne ihrer Hochschullehrer zumindest beteiligt ist, nach den dafür gültigen Studiendokumenten.

      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer:
      1. das Staatsexamen oder einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule mit der Note „gut“ oder besser in einem Studiengang, der als Grundlage zur...
      Voraussetzung für die Promotion zum Ph.D. ist die Absolvierung eines dafür vorgesehenen Promotionsstudienganges, an dem die Fakultät insgesamt oder einzelne ihrer Hochschullehrer zumindest beteiligt ist, nach den dafür gültigen Studiendokumenten.

      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer:
      1. das Staatsexamen oder einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule mit der Note „gut“ oder besser in einem Studiengang, der als Grundlage zur wissen-schaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und eng verwandter Disziplinen dient, erworben hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      4. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen Bachelorgrad erworben und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 bestanden hat. Absatz 1 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend.

      (3) Absolventen der Fachhochschule können in kooperativen Verfahren zugelassen werden.
      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 und 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt oder Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfah-rens widersprechen.
      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüs-se entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Im Zweifelsfall ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissen-schaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigen-den Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.
      (6) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 8.
      § 7
      Eignungsfeststellung

      (1) Bewerber, die nach den Vorschriften dieser Ordnung nur auf Grund einer positiven Eignungsfeststellung nach § 6 zur Promotion zugelassen werden können, müssen hierfür ein dreimonatiges Praktikum an der Einrichtung der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus absolvieren, an der sie promovieren wollen. Während dieser Zeit werden sie von einem Habilitierten der Fakultät betreut. Dieser beurteilt nach Absolvierung des Praktikums die Eignung des Bewerbers für die Promotion schriftlich und legt das Votum dem Promotionsaus-schuss vor. Darüber hinaus müssen die Bewerber eine schriftliche Ausarbeitung zum Stand der Wissenschaft im beabsichtigten Promotionsprojekt unter Nennung der relevanten Litera-tur und der Arbeitshypothesen (Projektskizze) erstellen. Der Promotionsausschuss führt nach Vorlage dieser Dokumente ein strukturiertes Eignungsgespräch mit dem Bewerber. Der Promotionsausschuss entscheidet hiernach auf der Grundlage des vorgelegten Votums, der eingereichten Projektskizze und des Gespräches über die Eignung des Bewerbers. Dabei bezieht der Promotionsausschuss auch die Eignung des vom Bewerber absolvierten Studiums bzw. der Studieninhalte für die Bearbeitung des Promotionsthemas mit ein.

      (2) Das schriftliche Votum des Betreuers und die Projektskizze nach Absatz 1 entfallen, wenn der Bewerber die Aufnahme in eine Graduiertenschule nachweisen kann, die von der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus als geeignet eingestuft ist.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und eng verwandte Disziplinen erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Die Dissertation kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und eng verwandte Disziplinen erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Die Dissertation kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine unter Mitwirkung mehrerer Autoren erstellte wissenschaftliche Arbeit kann in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil des Doktoranden deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gilt die "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen".

      (3) Die Dissertation kann auch durch die Vorlage einer Serie von wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Es sind dafür mindestens zwei thematisch zusammenhängende Fachartikel einzureichen. Der Doktorand muss als Erstautor ausgewiesen sein. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten ist vom Doktoranden im Rahmen einer gesonderten Abhandlung mit Einführung und Diskussion schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den eingereichten Fachartikeln die Dissertation. Die Fachartikel müssen in (einem) führenden internationalen Journal(en) des Fachgebietes veröffentlicht worden sein. Dafür wird die aktuelle Rangfolge nach Impact Factor entsprechend Journal Citation Report® im ISI Web of knowledgeSM für das entsprechende Fachgebiet zugrunde gelegt. Das (Die) Journal(e) solle(n) zur oberen Hälfte der Journale des Fachgebietes („Sub-ject Category“) nach dem jeweils aktuellen Journal Citation Report® zählen. Ko-Autorenschaften sind auch bei kumulativen Dissertationen zulässig, wenn der Doktorand deralleinige Erstautor der Fachartikel und seine individuelle Promotionsleistung kenntlich gemacht und deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gilt die "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlver-haltens und für den Umgang mit Verstößen".

      (4) Die Dissertation ist mit einer Zusammenfassung mit jeweils maximal 1000 Wörtern in englischer und deutscher Sprache, gegliedert in die Absätze Hintergrund, Fragestellung/Hypothese, Material und Methode, Ergebnisse, Schlussfolgerung(en) zu versehen.

      (5) In der Dissertation ist die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Zulassung der Klinischen Studie (Ethikvotum), die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und die Einhaltung von allgemeinen Datenschutzbestimmungen entsprechend Anlage 2 zu dokumentieren.

      (6) Die Dissertation ist in englischer Sprache abzufassen. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreuers.

      (7) Die Dissertation wird in der Regel von zwei Gutachtern bewertet, die für die wissenschaftlichen Fragestellungen der Dissertation ausgewiesen sind. In Ausnahmefällen bei Vorliegen wichtiger Gründe kann auf Entscheid des Promotionsausschusses ein drittes Gutachten angefordert werden. Der Erstgutachter ist berufener Professor der Medizinischen Fakuktät Carl Gustav Carus. Der Zweitgutachter oder ggf. Drittgutachter kann Hochschullehrer oder habilitationsadäquat qualifizierter Wissenschaftler sein, beispielsweise außerplanmäßiger Professor, Privatdozent, Heisenbergstipendiat, oder TUD Young Investigator. Der Zweitgutachter darf grundsätzlich nicht der gleichen Einrichtung (Institut oder Klinik) angehören wie der Erstgutachter. Einer der Gutachter soll keine gemeinsame Publikation mit dem Doktoranden aufweisen. Der Zweitgutachter ist aus einem Fachgebiet zu bestellen, das zum Thema der Promotion komplementär ist. Zum Gutachter darf nicht bestellt werden, wer Vorsitzender der Promotionskommission ist.

      (8) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      - summa cum laude = ausgezeichnet = eine außergewöhnlich gute Leistung (1,0)
      - magna cum laude = sehr gut = eine besonders anzuerkennende Leistung (1,1 bis 1,4)
      - cum laude = gut = eine den Durchschnitt überragende Leistung (1,5 bis 2,4)
      - rite = befriedigend = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung (2,5 bis 3,0).
      - non sufficit = nicht genügend = eine nicht ausreichende Leistung (3,1 und größer).
      Zur Standardisierung der Bewertung der Dissertation gelten die in Anlage 3 zu dieser Ord-nung niedergelegten Bewertungskriterien. Die Gutachten sollen innerhalb von 8 Wochen beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen. Die Gutachten sollen auch Aussagen zur Einhaltung der "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgangmit Verstößen" und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten.

      (9) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hochschullehrer als Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (10) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Hochschullehrer, habilitierte oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler, beispielsweise außerplanmäßige Professoren, Privatdozenten, Heisenbergstipendiaten, oder TUD Young Investigators der Fakultät, haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten ohne die Notenvorschläge einzusehen und innerhalb der Auslagefrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation an den Dekan oder den Vorsitzenden der Promotionskommission in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder des Fakultätsrates sind wie die Mitglieder der Promotionskommission und des Promotionsausschusses berechtigt, auch die Notenvorschläge einzusehen.

      (11) Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Im Falle einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 8 genannten Prädikate. Wird die Dissertation abgelehnt und damit mit „nicht genügend (non sufficit)“ bewertet, wird das Promotionsverfahren beendet; es gilt § 14 Abs. 1. Das elektronische Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gutachten in der Promotionsakte; die übrigen Exemplare werden dem Doktoranden zurückgegeben.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 19 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale
      Promotionsverfahren

      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus oder einzelne ihrer Hochschullehrer oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler, beispielsweise außerplanmäßige Professoren, Privatdozenten, Heisenbergstipendiaten, oder TUD Young Inv...
      § 19 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale
      Promotionsverfahren

      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus oder einzelne ihrer Hochschullehrer oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler, beispielsweise außerplanmäßige Professoren, Privatdozenten, Heisenbergstipendiaten, oder TUD Young Investigators, hieran beteiligt sind. Hierfür können ergänzende Regelungen getroffen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Doktorand die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erwirbt und nachweist. Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss, ob diese Gleichwertigkeit vorliegt. Bei gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren muss der Erstgutachter der Dissertationsschrift ein Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus sein.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtlichen Bekanntmachungen der TUD 7/2014
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

You may also be interested in

Studying

All degree programmes provided by state-funded and state-recognised German higher education institutions, and tips for making a good choice of programme.

Studying

About us

The Higher Education Compass offers information about higher education institutions in Germany, and is the only portal in Germany based on information from the higher education institutions themselves.

About us