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Technische Universität Dresden

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Quick Overview

  • University Technische Universität Dresden
  • Faculty / department Fakultät Wirtschaftswissenschaften
  • Degree
    ... Business Administration; Business Informatics; Econometrics; Economics Teaching; Political Economics; Statistics
    Business Administration; Business Informatics ...
  • Subjects Economics
  • Academic degrees Dr. rer. pol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland mit der Gesamtnote „gut“ oder einer besseren Gesamtnote erworben hat;
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befi...
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland mit der Gesamtnote „gut“ oder einer besseren Gesamtnote erworben hat;
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      4. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang einen Bachelorgrad mit der Gesamtnote „sehr gut“ erworben hat und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 bestanden hat. Absatz 1 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend.

      (3) Absolventen und Absolventinnen der Fachhochschule können im kooperativen Verfahren zugelassen werden.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder Absatzes 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler bzw. Vermittlerinnen gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt sowie Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leis-tungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Ständige Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbern und Bewerberinnen die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (6) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin gemäß § 8.

      § 7 Eignungsfeststellung

      (1) Für die Zulassung zur Promotion gemäß § 6 Abs. 2 sind von dem Bewerber bzw. der Bewerberin Modulprüfungen aus dem Hauptstudium eines wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudienganges oder Modulprüfungen eines wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudienganges im Umfang von 60 Leistungspunkten und jeweils mindestens mit der Note „gut“ zu erbringen. Dabei gilt, dass die Modulprüfungen in der Regel zu gleichen Teilen aus zwei verschiedenen Fachgebieten stammen müssen. Die Durchführung und Bewertung der Modulprüfungen erfolgt nach den jeweils in den Studiengängen geltenden Studiendokumenten in der aktuellen Fassung.

      (2) Die Eignungsfeststellung ist bei dem bzw. der Vorsitzenden des Ständigen Promotionsausschusses schriftlich und unter Vorlage der in § 8 Abs. 2 genannten Unterlagen zu beantragen. Der Ständige Promotionsausschuss legt unter Berücksichtigung des angestrebten Promotionsgebietes die vom Bewerber bzw. von der Bewerberin zu erbringenden Modulprüfungen fest.

      (3) Das Ergebnis der Eignungsfeststellung wird dem Bewerber bzw. der Bewerberin durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Ständigen Promotionsausschusses mitgeteilt. Kann die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen werden, weil die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllt wurden, erlässt der Ständige Promotionsausschuss einen negativen Eignungsbescheid.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit er-bracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften erbringen, muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden bzw. der Doktorandin. Für die Autorenschaft ...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit er-bracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften erbringen, muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden bzw. der Doktorandin. Für die Autorenschaft gilt § 6 Abs. 1 der „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die Dissertation kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein.

      (3) Abweichend von Absatz 2 kann die Dissertationsschrift auch durch die Vorlage einer Serie von wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Es sind dafür mindestens drei thematisch zusammenhängende Fachartikel einzureichen. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten ist vom Doktoranden bzw. von der Doktorandin im Rahmen einer gesonderten Abhandlung schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den eingereichten Fachartikeln die Dissertation. Ko-Autorenschaften sind bei kumulativen Dissertationen zulässig, wenn nicht alle eingereichten Fachartikel in gemeinsamer Forschung entstanden sind und die individuelle Promotionsleistung des Doktoranden bzw. der Doktorandin deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Der Doktorand bzw. die Doktorandin hat schriftlich zu erläutern, auf welche Bereiche der Fachartikel sich seine bzw. ihre individuelle Autorenschaft bezieht. Diese Erläuterung ist in der Regel von allen Ko-Autoren und Ko-Autorinnen zu unterzeichnen. Absatz 2 Satz 2 und 3 bleiben unberührt.

      (4) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation ist zulässig.

      (5) Die Dissertation wird in der Regel von zwei Gutachtern und Gutachterinnen bewertet, die jeweils der Technischen Universität Dresden angehören müssen. In Ausnahmefällen, wenn wichtige fachliche Gründe vorliegen, kann der Promotionsausschuss einen dritten Gutachter bzw. eine dritte Gutachterin bestellen. Hierbei muss ein Gutachter bzw. eine Gutachterin ein nach § 60 oder § 62 SächsHSFG berufener Professor bzw. eine nach § 60 oder § 62 SächsHSFG berufene Professorin der Fakultät Wirtschaftswissenschaften sein. Die weiteren Gutachter und Gutachterinnen kön-nen Fachhochschul- oder Juniorprofessoren und Fachhochschul- oder Juniorprofessorinnen sowie TUD Young Investigators sein oder sie müssen mindestens habilitationsadäquate Leistungen nachweisen. Einer der Gutachter und Gutachterinnen darf keine gemeinsamen einschlägigen Publikationen mit dem Doktoranden bzw. mit der Doktorandin haben. Zum Gutachter bzw. zur Gutachterin darf nicht bestellt werden, wer Vorsitzender bzw. Vorsitzende der Promotionskommission ist.

      (6) Die Gutachter und Gutachterinnen empfehlen in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern und Gutachterinnen mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      summa cum laude = ausgezeichnet
      = eine außergewöhnlich gute Leistung
      magna cum laude = sehr gut
      = eine besonders anzuerkennende Leistung
      cum laude = gut
      = eine den Durchschnitt überragende Leistung
      rite = befriedigend
      = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung
      Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so ist diese mit
      non sufficit = nicht genügend
      = eine nicht brauchbare Leistung
      zu bewerten. Dabei entspricht „summa cum laude“ dem Wert 0,7, „magna cum laude“ dem Wert 1,0, „cum laude“ dem Wert 2,0 und „rite“ dem Wert 3,0. Die Zwischennoten 1,3 („magna cum laude“); 1,7 und 2,3 („cum laude“) sowie 2,7 und 3,3 („rite“) sind ebenfalls zulässig. Die Gutachten sollen auch Aussagen zur Einhaltung der „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ in der jeweils gültigen Fassung und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten.

      (7) Die Gutachten sollen innerhalb von drei Monaten bei dem bzw. der Vorsitzenden des Ständigen Promotionsausschusses eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Ständige Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters bzw. der säumigen Gutachterin widerrufen und einen neuen Gutachter bzw. eine neue Gutachterin bestellen.

      (8) Empfiehlt ein Gutachter bzw. eine Gutachterin, die Dissertation an den Doktoranden bzw. die Doktorandin zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Gutachter bzw. eine weitere Gutachterin hinzu, der bzw. die auf ihren Vorschlag vom Ständigen Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine ange-messene Frist von bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern und Gutachterinnen neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (9) Nach Eingang aller Gutachten veranlasst der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Ständigen Promotionsausschusses die Auslegung der Dissertation und der Gutachten. Die Auslegungsdauer beträgt drei Wochen. Ort der Auslegung und Auslegungsfristen sind rechtzeitig bekannt zu geben. Die Gutachten können auch auf elektronischem Wege übermittelt werden. Dies ist dann zulässig, wenn mittels Verfahren nach dem jeweiligen Stand der Technik gewährleistet ist, dass nur die Mit-glieder des berechtigten Personenkreises Zugang zu den jeweiligen Gutachten erhalten. Neben den Mitgliedern des Ständigen Promotionsausschusses und der Promotionskommission haben auch die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie Habilitierte der Fakultät das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten mit den Notenvorschlägen einzusehen. Sie haben auch das Recht, innerhalb der Auslegungsfrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation an den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Ständigen Promotionsausschusses in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen.

      (10) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Die Dissertation ist dann angenommen, wenn sie von allen Gutachtern bzw. Gutachterinnen mindestens mit „rite“ bewertet wird und nicht ein die Dissertation ablehnendes Votum vorliegt. In diesem Fall wird die Note der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 6 genannten Prädikate aus dem arithmetischen Mittel der von den Gutachtern vorgeschlagenen Noten gebildet. Wenn die Dissertation von allen Gutachtern bzw. Gutachterinnen mindestens mit „rite“ bewertet wurde und ein die Dissertation ablehnendes Votum vorliegt, so entscheidet hierüber die Promotionskommission nach pflichtgemäßem Ermessen. Hat ein Gutachter bzw. eine Gutachterin die Dissertation mit „non sufficit“ bewertet, so ist die Dissertation abgelehnt und das Promotionsverfahren wird beendet; es gilt § 12 Abs. 1. Ein Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gut-achten in der Promotionsakte.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden 20/2018
  • University Portrait
    „Internationally linked and regionally embedded: Through its excellent research and teaching, TU Dresden contributes to solving global challenges and enables young people to engage with society with competence and creativity.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Knowledge for life

    Technische Universität Dresden is one of the top universities in Germany and Europe: strong in research, with an outstanding range and quality of degree programs, featuring close networks with culture, industry and society. As a modern university with 17 faculties in 5 Schools, TUD offers a broad academic spectrum that is unique in Germany. It is the largest university in Saxony. The TU Dresden campus family comprises around 30,000 students and 8,700 employees - 600 of whom are professors.
    Since 2012, TUD has been one of Germany’s eleven Universities of Excellence. In 2019, it successfully defended this title.

    Icon: uebersicht
    offers an outstanding range and quality of degree programs
    Icon: uebersicht
    features close networks with culture, industry and society
    Knowledge creates future

    TUD offers a broad range of courses: Science, Engineering Sciences, Transport and Traffic Sciences; Linguistics, Literature and Cultural Studies; Business and Economics; Education and Social Sciences; Forest Sciences, Geosciences and Hydrosciences; Computer Science and Medicine.
    Our degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance. You can graduate with a bachelor's degree, master's degree, Diplom degree, state examination or an international double degree.
    TUD is an integral part of a global network of research and teaching cooperations feat. multiple international research projects, degree programs, and guest lectureships. Our student body is equally diverse: Students from over 120 nations are studying at TUD.
    Studying in Dresden, you'll also benefit from affordable costs of living, a diverse range of cultural activities, great scenery along the Elbe river, exciting nightlife, and a wide variety of sports.

    Icon: studium
    degrees are characterized by interdisciplinary cooperation, an international outlook and a high degree of practical relevance
    Icon: studium
    Students from over 120 nations are studying at TUD
    Excellent research for the future

    As a University of Excellence, TU Dresden is one of the strongest research universities in Germany. Its unique profile of sciences, engineering sciences and life sciences as well as strong humanities, cultural studies and social sciences is reflected in five Research Priority Areas with highly interdisciplinary cutting-edge research, including three Clusters of Excellence:

    •            Health Sciences, Biomedicine and Bioengineering
    •            Information Technology and Microelectronics
    •            Materials Science
    •            Energy, Mobility and Environment
    •            Culture and Societal Change

    The interdisciplinary and inter-institutional approach is also reflected in TU Dresden's close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept. This research alliance, which is unique in Germany, also benefits early-career researchers, who are promoted at TU Dresden through a Graduate Academy and a Postdoc Center.

    „At our university, we face the tasks and global challenges of the 21st century with excellent interdisciplinary and transdisciplinary research.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Vice-Rector Research at TU Dresden
    Icon: forschung
    is one of the strongest research universities in Germany
    Icon: forschung
    close cooperation with numerous non-university research institutions and research-based cultural institutions within DRESDEN-concept
    TU Dresden – connected to the world

    TUD is an integral part of a worldwide network of research and teaching. Our profile embraces cooperations with partner universities all over the world, as well as almost 6,000 students and employees from more than 120 nations. Cultural diversity and international experiences have always been part of Dresden's identity. As early as the beginning of the 19th century, about a quarter of the students of the then Royal Saxon Technical University of Dresden came from Russia, Austria-Hungary, Norway, Bulgaria and the USA. Today, most international students come from India and China. Internationality has many different aspects. It is reflected in degree programs, double degree and mobility programs, in research projects on ecosystem resilience and water security, as well as in courses to develop linguistic and intercultural competence in teaching and administration. Internationally linked, thinking global and regionally embedded - that is the Dresden Spirit.

    „We want to educate people who think and act globally: Dresden world citizens!”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rector
    Icon: international
    cooperations with partner universities all over the world
    Icon: international
    internationally linked, thinking global and regionally embedded
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe.

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