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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Quick Overview

  • University Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Faculty / department Sozialwissenschaftliche Fakultät
  • Degree
    ... Communication Science; Political Science; Sociology
    Communication Science; Political Science ...
  • Subjects Communication studies; Politics; Social sciences
  • Academic degrees Dr. rer. soc.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1)1Für den Zugang zur Promotion ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium eines der sozialwissenschaftlichen Promotionsfächer oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland
      1. in einem Diplom- oder Magisterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens neun Semestern im Vollzeitstudium und einer schriftlichen Abschlussarbeit an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei der Abschluss mindeste...
      § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1)1Für den Zugang zur Promotion ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium eines der sozialwissenschaftlichen Promotionsfächer oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland
      1. in einem Diplom- oder Magisterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens neun Semestern im Vollzeitstudium und einer schriftlichen Abschlussarbeit an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei der Abschluss mindestens mit der Gesamtnote 2,50 bestanden worden sein muss;
      2. in einem Lehramtsstudiengang an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei die Erste Lehramtsprüfung mindestens mit der Gesamtnote 2,50 bestanden worden sein muss;
      3. in einem Masterstudiengang an einer Universität, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei der Masterabschluss mindestens mit der Endnote 2,50 bestanden worden sein muss nachzuweisen.
      2Bei ausländischen Studienabschlüssen gilt regelmäßig die Umrechnung nach der Modifizierten bayerischen Formel zur Umrechnung ausländischer Prüfungsleistungen; das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet.

      (2)1Absolventinnen und Absolventen eines unter Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Studiengangs, die im Abschluss nicht die Gesamtnote 2,50 erreicht haben, können vorläufig zur Promotion zugelassen werden, wenn
      1. dies von zwei betreuungsberechtigten Personen übereinstimmend beantragt wird und
      2. während des Promotionsverhältnisses im Sinn von § 6 Prüfungsleistungen nach Vorschlag der Betreuerinnen oder Betreuer im Umfang zwischen 15 und 30 ECTS-Punkten erbracht werden.
      2Wenn die während des Promotionsverhältnisses zu erbringenden Prüfungsleistungen gemäß Satz 1 Nr. 2 nach spätestens zwei Semestern bei einer Zwischenevaluation durch die Betreuerinnen oder Betreuer nicht nachgewiesen und dem Promotionsausschuss mitgeteilt werden, endet das Promotionsverhältnis.

      (3) 1Ein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach darf nicht endgültig nicht bestanden sein. 2Es darf auch kein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach erfolgreich abgeschlossen sein.

  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 9 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Aufsätzen (kumulative Dissertation). 3Eine kumulative Dissertation ist möglich, wenn die Anforderungen denen einer Dissertationsschrift gleichen. 4Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Betreuungsvereinbarung fe...
      § 9 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Aufsätzen (kumulative Dissertation). 3Eine kumulative Dissertation ist möglich, wenn die Anforderungen denen einer Dissertationsschrift gleichen. 4Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Betreuungsvereinbarung festgelegt.

      (2) 1Die Dissertation muss als druckfertiges Manuskript in Größe DIN A 4 in drei Exemplaren vorgelegt werden. 2Sie muss fest gebunden und paginiert sein sowie ein Inhalts- und Literaturverzeichnis enthalten. 3Es ist gestattet, der Dissertation oder der sie begleitenden wissenschaftlichen Dokumentation Zusätze beizufügen, die nicht zum Druck bestimmt und als solche gekennzeichnet sind.

      (3) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. 2Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden kann der Promotionsausschuss im Benehmen mit den Betreuungspersonen die Abfassung der Dissertation in einer anderen als den in Satz 1 genannten Sprachen gestatten. 3Wird die Dissertation nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung einzureichen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 1 Promotion

      (5) Der in Abs. 1 genannte Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät auf Grund eines nach Maßgabe des Anhangs 1 gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahrens verliehen werden.

      Anhang 1
      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität/Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutell...
      § 1 Promotion

      (5) Der in Abs. 1 genannte Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät auf Grund eines nach Maßgabe des Anhangs 1 gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahrens verliehen werden.

      Anhang 1
      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität/Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen wird,
      2. die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand, eine Betreuungszusage oder Betreuungsvereinbarung und die Zugangsvoraussetzungen sowohl an der ausländischen Universität/Fakultät als auch nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München vorliegen und
      3. die Doktorandin oder der Doktorand sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den der ausländischen Universität/Fakultät oder denjenigen der Ludwig-Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. 1Die Vereinbarung wird von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit der ausländischen Universität/Fakultät getroffen. 2Sie ist sowohl von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Rektorin oder dem Rektor der ausländischen Universität als auch von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, der Dekanin oder dem Dekan der Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München zu unterschreiben.

      III. 1Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens erhält die Doktorandin oder der Doktorand den Doktorgrad der ausländischen Universität/Fakultät und den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Sozialwissenschaft („doctor rerum socialium“ = „Dr.in rer. soc.“ oder „Dr. rer. soc.“) der Ludwig-Maximilians-Universität München.
      2Die Doktorandin oder der Doktorand erhält darüber hinaus einen Bescheid, der die gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 3. hinweist.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 2016
  • University Portrait
    About LMU

    LMU Munich observes the highest academic standards in both education and research. As a true universitas its mission is to develop practicable solutions to the human, social, cultural, environmental and technological challenges posed by tomorrow’s world. To this end, the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base, while fostering a critical cast of mind, and inculcating an informed sense of values and an acute awareness of history.

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    the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base
    Icon: uebersicht
    offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice
    A highly diversified curriculum

    LMU Munich offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice. Its curriculum encompasses the whole spectrum of academic disciplines, extending from Assyriology to Zoology, and the range of subject combinations available is correspondingly varied.
    LMU endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers, and collaborates closely with other universities, research institutions and foundations in the Munich area.

    Icon: studium
    LMU degree programs combine learning, creativity and access to the latest research.
    Icon: studium
    endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers
    Nurturing junior researchers

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    The future of every university rests on the creativity and insights of its young researchers. This is why LMU strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students. In addition to many international Master’s programs and traditional doctoral thesis projects supervised by a single mentor, the University now offers a growing number of doctoral programs in more broadly defined fields – from Buddhist studies to the educational sciences and the biosciences.
    Furthermore, LMU has set up dedicated mechanisms that provide clear and consistent career perspectives for early-career researchers. These mechanisms include targeted support measures for the postdoc stage and the extension of the tenure-track model, which LMU has successfully pursued for many years.

    Icon: forschung
    strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students
    Icon: forschung
    provides clear and consistent career perspectives for early-career researchers
    Image: Fountain in front of the main building.
     Image: View into the reading hall of the Ludwig-Maximilians-University Munich.

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