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Universität Siegen

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 2 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Promotion ist ein Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder mathematischen Studiengang
      a) nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemess...
      § 2 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Promotion ist ein Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder mathematischen Studiengang
      a) nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende
      Studien in den Promotionsfächern oder
      c) eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 des Hochschulgesetzes (HG).
      Der Abschluss muss mit der Note „gut“ oder besser bewertet worden sein. Voraussetzung für die Promotion ist ebenfalls eine vertiefte Kenntnis der Inhalte des Fachs, in dem die Promotion durchgeführt werden soll. Diese Kenntnis wird durch die während des Studiums erfolgreich abgeschlossenen Module oder Kurse nachgewiesen. Sollten die vertieften Kenntnisse nicht erworben worden sein, so kann die Zulassung mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen versehen werden. Näheres regelt Absatz 3.

      (2) Ausländische Examina werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina wird aufgrund der KMK‐ und HRK‐gebilligten Äquivalenzvereinbarungen vom International Office festgestellt. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören. Die endgültige Entscheidung trifft der Promotionsausschuss der Fakultät IV – Naturwissenschaftlich‐Technische Fakultät. Die Zulassung kann mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen versehen werden. Näheres regelt Absatz 3.

      (3) Die Erbringung zusätzlicher Leistungen dient dem Nachweis der Eignung für das Promotionsverfahren. Diese werden im Vorverfahren gemäß § 4 vom Promotionsausschuss nach § 6 Absatz 4
      Buchstabe c auf der Grundlage der Kenntnisse der Kandidatin oder des Kandidaten festgelegt und der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die Leistungen sollen einen Umfang von 30 Kreditpunkten, im Falle von Bewerberinnen und Bewerbern nach § 2 Absatz 1 Buchstabe b 60 Kreditpunkten, nicht überschreiten. Näheres kann durch Kooperationsvereinbarungen zwischen der Universität Siegen und einer anderen Hochschule geregelt werden, wenn der Promotionsausschuss dieser Vereinbarung zugestimmt hat.

      (4) Stimmt das Studienfach des Abschlusses nach Absatz 1 oder 2 nicht mit dem angestrebten Doktorgrad überein, ist die Promotion nur möglich, wenn es sich bei dem Studienfach um dem Promotionsfach verwandte Fächer handelt. Ist dies der Fall, so hat der Promotionsausschuss das Recht, den angestrebten Doktorgrad zu korrigieren oder die Zulassung mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen zu versehen. Näheres regelt Absatz 3.

      (5) In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein mit „befriedigend“ bewerteter Abschluss nach Absatz 1 als Promotionsvoraussetzung anerkannt werden. Über einen entsprechenden Antrag ent‐
      scheidet der Promotionsausschuss im Vorverfahren gemäß § 4. Die Zulassung kann mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen versehen werden. Näheres regelt Absatz 3.

      (6) Über die Zulassung von bereits promovierten Bewerberinnen und Bewerbern entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät im Einzelfall. Mehrfachpromotionen mit demselben Doktorgrad sind nicht zulässig.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 5 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion sollen besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden. Die Promotionsleistungen bestehen aus einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung.

      (2) Die Dissertation muss einen selbständigen, weiterführenden, fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Forschungsbeitrag darstellen und die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers erkenn...
      § 5 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion sollen besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden. Die Promotionsleistungen bestehen aus einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung.

      (2) Die Dissertation muss einen selbständigen, weiterführenden, fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Forschungsbeitrag darstellen und die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers erkennen lassen, ein wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      (3) Für die Dissertation können auch Bestandteile einer Gruppenarbeit verwendet werden. In diesem Falle muss die Dissertation der Doktorandin oder des Doktoranden ihren beziehungsweise seinen Anteil an der Gruppenarbeit klar erkennen lassen und den in Absatz 2 genannten Kriterien genügen.

      (4) Mindestens drei bereits veröffentlichte oder angenommene Publikationen mit wesentlichen Beiträgen der Doktorandin oder des Doktoranden, die in der Regel durch die Erstautorenschaft belegt sind, können als kumulative Dissertation eingereicht werden. Die einzelnen Beiträge müssen in einem inneren Zusammenhang stehen und durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sein. Die Publikationen müssen in international anerkannten Zeitschriften oder international an‐ erkannten Konferenzen veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein; zudem müssen die Publikationen zuvor ein Peer‐Re‐view‐Verfahren durchlaufen haben. Bei mehreren Autorinnen und Autoren ist der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden klar zu dokumentieren, um die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bewertbar zu machen. Der kumulativen Dissertation ist eine Einleitung voranzustellen, die sich auf die Gesamtheit der Artikel bezieht und die übergreifende Fragestellung der Promotionsarbeit erläutert. Darüber hinaus ist in einer umfassenden Dokumentation darzulegen, welcher Beitrag zur Beantwortung dieser Fragestellung durch die Doktorandinnen
      und Doktoranden im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit geleistet wurde. Für die durchgeführten Untersuchungen sind gegebenenfalls weitere, nicht publizierte Beschreibungen der Methoden und Verfahren beizufügen.

      (5) Eine vorherige Veröffentlichung von Inhalten der Arbeit steht der Annahme als Dissertation nicht entgegen.

      (6) Die mündliche Prüfung besteht aus einem hochschulöffentlichen Vortrag der Doktorandin oder des Doktoranden über Inhalt und Ergebnisse der Dissertation. Anschließend findet eine Disputation statt. Näheres regelt § 11. Die Disputation findet als Prüfungsgespräch unter Berücksichtigung des Forschungsstands im entsprechenden Fach statt.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 16 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät IV – Naturwissenschaftlich‐Technische Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer d...
      § 16 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät IV – Naturwissenschaftlich‐Technische Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion beider Hochschulen müssen erfüllt werden.

      (2) Das gemeinsame Promotionsverfahren muss in einer Vereinbarung zwischen der Fakultät IV – Naturwissenschaftlich‐Technische Fakultät der Universität Siegen und der ausländischen Hochschule geregelt werden. Die Vereinbarungen sind durch den Promotionsausschuss zu genehmigen. Die Vereinbarung regelt insbesondere die Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission und die Art der Beurkundung. Sie soll sich an den Bestimmungen zur Promotion an der Fakultät IV – Naturwissenschaftlich‐Technische Fakultät der Universität Siegen orientieren, kann aber in Details davon abweichen. Sie kann zusätzliche Anforderungen stellen, wie etwa zu erbringende Studienleistungen. Des Weiteren muss aus der Vereinbarung hervorgehen, dass nur ein einziger Doktorgrad verliehen werden kann.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Mitteilungen 86/2024
  • University Portrait
    At a Glance

    The University of Siegen is a medium-sized, interdisciplinary research university. It is deeply rooted in the South Westphalia region and is networking both nationally and internationally. With its research and teachings, it wants to contribute to a future that is oriented towards human beings and is characterized by a responsibility for society. This is reflected in the guiding idea of the University of Siegen: shaping a humane future.

    Icon: uebersicht
    the University of Siegen is deeply rooted in the South Westphalia region
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    offers a multi-faceted curriculum with individual supervision
    Study and Teaching

    The University of Siegen offers a multi-faceted curriculum with individual supervision and many opportunities to contribute actively and test the newly acquired skills. One of its strengths is no doubt the excellent teacher qualification, besides the different degree programs in the realm of media sciences. The university pursues innovative approaches with its degree program "German and European Economic Law", as well as with the new "Pluraleökonomik" ("Plural Economics") program, which finds nationwide attention. Being an internationally oriented institution of higher education, the university offers, moreover, a selection of degree programs in English.

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    From architecture to business engineering, the university offers a versatile, high-quality program
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    Students receive individual and competent support and advice
    Research

    Excellent cultural- and media research has a long standing tradition in Siegen. In the DFG funded collaborative research center "Media of Cooperation", we examine how and with which social consequences digital developments determine our daily lives. Another field of competence is Sensorics and Nano Research. The Graduate School "Imaging New Modalities" is working on imaging research, the central area of application being civil security. For some years now, SME research has come into focus. In interdisciplinary cooperation, the effects of a digitized, globalized world on small and medium-sized enterprises are investigated. The topic of inclusion is being researched at the University of Siegen from many angles: in terms of cultural education, promotion education and a (social) spatial strategy, for example in urban development.

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    cultural- and media research has a long standing tradition in Siegen
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    is a research university with the goal of promoting and expanding qualitatively excellent, internationally recognized research

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