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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Quick Overview

  • University Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Faculty / department Fachbereich 11 Medizin
  • Degree Dentistry; Medicine
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 2 Zulassung zum Ph.D.-Studium

      (1) Zum Ph.D.-Studium können grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
      1. Sie müssen eine überdurchschnitliche Note, in der Regel „gut“ oder besser, in der Abschlussprüfung einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Hochschule nachweisen.
      2. Sie müssen ein Forschungsprojekt vorschlagen, dessen wissenschaftliche Qualität überzeugend ist ...
      § 2 Zulassung zum Ph.D.-Studium

      (1) Zum Ph.D.-Studium können grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
      1. Sie müssen eine überdurchschnitliche Note, in der Regel „gut“ oder besser, in der Abschlussprüfung einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Hochschule nachweisen.
      2. Sie müssen ein Forschungsprojekt vorschlagen, dessen wissenschaftliche Qualität überzeugend ist und thematisch an den Fachbereich Medizin oder Veterinärmedizin angebunden ist; dabei ist die Umsetzung in der vorgesehenen Arbeitsgruppe zu berücksich�gen.

      (2) Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind in der Regel bis zum 15. Juli eines jeden Jahres über das Webportal der JLU in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.:
      1. Eine formlose Bewerbung, aus der Eignung, Mo�va�on und wissenscha�liche Interessensgebiete sowie die Vorstellungen zum weiteren Berufsweg hervorgehen.
      2. Ein Lebenslauf mit Lichtbild.
      3. Zeugnisse über bisherige Studienabschlüsse in amtlich beglaubigter Form (keine Originale, sondern amtlich beglaubigte Kopien und amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche).
      4. Befähigungsnachweise über Kenntnisse der englischen Sprache. Über Ausnahmen, insbesondere unter Berücksich�gung der Herkun� der Bewerberinnen und Bewerber und deren Bildungsweg, entscheidet der Ph.D.-Ausschuss.
      5. Ein Empfehlungsschreiben der Betreuerin/des Betreuers mit Themennennung des Forschungsprojekts.
      a) Die Zusage der wissenscha�lichen Betreuung.
      b) Die Bestä�gung des Arbeitsplatzes.
      c) Die Zusagen zur Finanzierung der Forschungsarbeit.
      d) Ein Vorschlag zu einer/einem weiteren fachkompetenten Wissenscha�lerin/Wissenscha�ler (§ 4 Absatz 2), die/der nicht Mitglied des Fachbereichs der Betreuerin/des Betreuers sein darf (§ 3 Absatz 1 Satz 1).
      e) Bei Bewerberinnen und Bewerbern einer auswär�gen Hochschule ist darüber hinaus ein Empfehlungs-
      schreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers ihrer Heimathochschule erforderlich.
      6. Eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes mit Darstellung der wich�gsten Aspekte des gegenwär-�gen Forschungsstandes, dabei soll verdeutlicht werden, dass es sich um ein anspruchsvolles Forschungsvorhaben handelt, das einen wich�gen wissenscha�lichen Beitrag erwarten lässt, sowie einen Arbeitsplan für das Forschungsprojekt (nach vorheriger Abs�mmung mit der Betreuerin/dem Betreuer).
      7. Eine Erklärung, die „Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenscha�licher Praxis“ in ihrer jeweils geltenden Fassung erhalten zu haben und ihre Grundsätze bei der wissenscha�lichen Arbeit einhalten zu wollen.
      8. Eine Erklärung in welcher der nach § 10 Absatz 2 zugelassenen Sprachen die Disserta�on abgefasst werden
      soll. Über eine Fristverlängerung oder die Bereitstellung alterna�ver Bewerbungswege neben oder anstat des Webportals entscheidet der Ph.D.-Ausschuss.

      (3) Der Ph.D.-Ausschuss entscheidet nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Exzellenz-kriterien und auf Grundlage der in Absatz 2 geforderten Bewerbungsunterlagen über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Ph.D.-Studium.

      (4) Die zugelassenen und die abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber sind von der/dem Vorsitzenden des Ph.D-Ausschusses über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu informieren. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer kurzen Begründung und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (5) Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber haben sich in einem der beiden beteiligten Fachbereiche an der JLU für das Ph.D.-Studium einzuschreiben. Die Einschreibung richtet sich nach der Fachbereichszugehörigkeit der Betreuerin/des Betreuers im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 10 Dissertation

      (1) Die Disserta�on ist eine selbstständige wissenscha�liche Arbeit der Kandida�n/des Kandidaten über das For-
      schungsprojekt; sie gliedert sich in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je eine Zusammenfassung
      (Abstract) in deutscher und englischer Sprache. Die Disserta�on muss einen wesentlichen wissenscha�lichen Bei-
      trag zum Erkenntnisfortschrit im gewählten Fachgebiet des Forschungsprojekts darstellen. Die Betreuerin/der
      Betreuer soll d...
      § 10 Dissertation

      (1) Die Disserta�on ist eine selbstständige wissenscha�liche Arbeit der Kandida�n/des Kandidaten über das For-
      schungsprojekt; sie gliedert sich in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je eine Zusammenfassung
      (Abstract) in deutscher und englischer Sprache. Die Disserta�on muss einen wesentlichen wissenscha�lichen Bei-
      trag zum Erkenntnisfortschrit im gewählten Fachgebiet des Forschungsprojekts darstellen. Die Betreuerin/der
      Betreuer soll darauf hinwirken, dass die Disserta�on oder Auszüge daraus in interna�onal renommierten Wissen-
      scha�szeitschri�en mit Gutachtersystem (Peer Review) publiziert wird/werden. Bereits publizierte Arbeiten oder
      zur Veröffentlichung angenommene Arbeiten mit Bezug zur Disserta�on sind mit dieser vorzulegen. Die aktuell
      gül�gen Richtlinien zur Abgabe von Disserta�onen sollen eingehalten werden.

      (2) Die Disserta�on ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Ph.D.-Ausschuss kann in begründe-
      ten Ausnahmefällen auf Antrag gestaten, eine in einer anderen Sprache geschriebene Disserta�on vorzulegen.
      Nachträgliche Änderungen des genehmigten Sprachwunsches bedürfen der Zus�mmung des Ph.D.-Ausschusses.
      Auf Antrag kann der Ph.D.-Ausschuss beschließen, dass die Arbeit auch als kumula�ve Schri� verfasst werden
      kann. Der Ph.D.-Ausschuss entscheidet, ob die Publika�onsleistung für eine kumula�ve Disserta�on ausreichend
      ist und legt Art und Umfang der notwendigen weiteren Teile der kumula�ven Arbeit, wie Einleitung oder über-
      greifende Diskussion, fest.

      (3) In die Disserta�on ist eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem folgenden Wortlaut einzuhe�en und hand-
      schri�lich zu unterzeichnen:
      „Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfe oder Benutzung
      anderer als der angegebenen Hilfsmitel angefer�gt habe. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus ver-
      öffentlichten oder nichtveröffentlichten Schri�en entnommen sind, und alle Angaben, die auf mündlichen Aus-
      kün�en beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Bei den von mir durchgeführten und in der Disserta�on er-
      wähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenscha�licher Praxis, wie sie in der „Satzung der
      Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenscha�licher Praxis“ niedergelegt sind, eingehalten so-
      wie ethische, datenschutzrechtliche und �erschutzrechtliche Grundsätze befolgt. Ich versichere, dass Drite von
      mir weder unmitelbar noch mitelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang
      mit dem Inhalt der vorgelegten Disserta�on stehen, und dass die vorgelegte Arbeit weder im Inland noch im
      Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde zum Zweck einer Promo�on oder eines
      anderen Prüfungsverfahrens vorgelegt wurde. Alles aus anderen Quellen und von anderen Personen übernom-
      mene Material, das in der Arbeit verwendet wurde oder auf welches direkt Bezug genommen wird, wurde als
      solches kenntlich gemacht. Insbesondere wurden alle Personen genannt, die direkt und indirekt an der Entste-
      hung der vorliegenden Arbeit beteiligt waren. Mit der Überprüfung meiner Arbeit durch eine Plagiatserkennungs-
      so�ware bzw. ein internetbasiertes So�wareprogramm erkläre ich mich einverstanden.“
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 18 Binationale Verfahren

      Die Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen für binationale Promotionsverfahren findet unbeschadet der Regelungen in § 2 sinngemäß Anwendung auf das in dieser Ordnung geregelte Verfahren.
      § 18 Binationale Verfahren

      Die Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen für binationale Promotionsverfahren findet unbeschadet der Regelungen in § 2 sinngemäß Anwendung auf das in dieser Ordnung geregelte Verfahren.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 2022

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