Promotion

Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine promotionsberechtigte Hochschule wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines bestimmten Promotionsverfahrens, in dem Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen.


Sind die Promotionsleistungen (Dissertation, mündliche Prüfung) erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die die promotionsberechtigte Hochschule bzw. die von dieser Hochschule beauftragte Fakultät den akademischen Grad „Doktor“ – ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z.B. Dr. rer. nat. oder Dr. theol.

Alles zum Thema Promotion
Studentinnen der Universität zu Lübeck (Foto: Universität zu Lübeck)

„Die moderne Life Science Universität zu Lübeck bietet ein fokussiertes Studium zu Themen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen – interprofessionell vernetzt, forschungs- und wertbasiert.”

Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Präsidentin der Universität zu Lübeck

Gebäude der HAW Augsburg (Foto: M. Duckek/HAW Augsburg)

"Gefragte Persönlichkeiten – das ist die Identität der Hochschule Augsburg. Wir unterstützen unsere Studierenden so, dass Sie sich zu Persönlichkeiten entwickeln, die in Gesellschaft und Wirtschaft gefragt sind."

Prof. Dr. Gordon Thomas Rohrmair, Präsident der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg

Studierende an der Weißensee Kunsthochschule Berlin (Foto: Franziska Libuda/Weißensee Kunsthochschule Berlin)

"Kunst und Design sind elementare Bestandteile menschlicher Entwicklung. Für alle, die mit ihren Ideen und Vorstellungen gesellschaftliche Veränderungsprozesse anstoßen wollen, machen wir das passende Angebot."

Leonie Baumann, Rektorin der Weißensee Kunsthochschule Berlin

Forschungslandkarte

Die HRK-Forschungslandkarte ermöglicht die Suche nach Forschungsschwerpunkten an deutschen Hochschulen, die das institutionelle Profil einer Hochschule besonders prägen.

FORSCHUNGSLANDKARTE