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Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm

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Quick Overview

  • University Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
  • Faculty / department Promotionskollegs DIWAG
  • Academic degrees Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses

      Die erforderliche Vorbildung besitzt, wer mit einer überdurchschnittlichen Leistung nach einem Studium eine Masterprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn die Abschlussprüfung mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abgelegt wurde. In Ausnahmefällen kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen auch beispielsweise durch herausragende wissenscha...
      § 4 Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses

      Die erforderliche Vorbildung besitzt, wer mit einer überdurchschnittlichen Leistung nach einem Studium eine Masterprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn die Abschlussprüfung mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abgelegt wurde. In Ausnahmefällen kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen auch beispielsweise durch herausragende wissenschaftliche Leistungen, wie z.B. referierte Veröffentlichungen, die nach Abschluss des Studiums erbracht wurden, nachgewiesen werden; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss.


      § 5 Zulassung aufgrund eines ausländischen Hochschulabschlusses

      (1) Studienabschlüsse, die an einer ausländischen Hochschule erworben wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie einer der in § 4 (Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses) Satz 1 genannten Prüfungen gleichwertig sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der für das Promotionsverfahren zuständige Promotionsausschuss. Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. Soweit der zuständige Promotionsausschuss nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz zur Frage der Gleichwertigkeit zu hören; deren Stellungnahmen sind zu berücksichtigen und eine davon abweichende Entscheidung zu begründen.

      (2) Der zuständige Promotionsausschuss entscheidet ferner, ob überdurchschnittliche Leistungen im Sinne von § 4 (Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses) Satz 3 vorliegen. Zur Feststellung, ob die ausländische Studienabschlussprüfung die Forderung nach Überdurchschnittlichkeit erfüllt, wird das Ergebnis der ausländischen Prüfung in entsprechender Anwendung der „Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15. März 1991 in der jeweils geltenden Fassung) in das deutsche Notensystem umgerechnet.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung der bzw. des Promovierenden zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit gemäß §2 (Zweck und Form der Promotion) Abs. 1 nachweisen.

      (3) Bei einer publikationsbasierten Dissertation sollen die jeweiligen Veröffentlichungen mit Pr...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung der bzw. des Promovierenden zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit gemäß §2 (Zweck und Form der Promotion) Abs. 1 nachweisen.

      (3) Bei einer publikationsbasierten Dissertation sollen die jeweiligen Veröffentlichungen mit Problemstellung, Lösungsansätzen, Ergebnissen, Schlussfolgerungen und Publikationsliste in üblicher Form dargestellt werden und in der Dissertation zusätzlich in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext gestellt werden. Hierzu verabschiedet das Promotionszentrum in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss und dem Steuerkreis Richtlinien, die den Umfang des Textteils, Anzahl, Art, Anforderungen und Gewichtung der Publikationen festlegen und sicherstellen, dass bei gemeinsamen Publikationen die individuellen Beiträge deutlich werden und entsprechende Bestätigungen der Mitautorinnen bzw. Mitautoren vorliegen. Im Rahmen der Richtlinien stellt das Promotionszentrum sicher, dass unter Wahrung der urheberrechtlich geschützten Rechtspositionen die Einbindung von in der Regel drei akzeptierten Veröffentlichungen in Erstautorenschaft sowie einer weiteren in Co-Autorenschaft als Full Paper, englischsprachig (fachbereichsbezogen auch deutschsprachig) sowie peer reviewed erfolgt. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die zur Publikation angenommenen und im Druck oder in elektronischen Zeitschriften erschienenen Veröffentlichungen sowie Bestandteile der Dissertation sind der Dissertation als Appendix beizufügen.

      (4) Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (5) Die Dissertation muss selbständig angefertigt sein. Sie muss eine Zusammenfassung des Inhalts und ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie weiterer Informationsquellen enthalten.

      (6) Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind als solche anzugeben. Eigene Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, dürfen nicht als Dissertation eingereicht werden; Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Text kenntlich zu machen sowie im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Doctoral study regulations
  • University Portrait
    „Through the successful combination of practical experience, well-grounded theory and international orientation, students at the HNU are optimally prepared for management positions.”
    Prof. Dr. Uta M. Feser
    President, Neu-Ulm University of Applied Science
     Image: View of the Neu-Ulm university building
    Perfect mix of practice an theory

    The Neu-Ulm University of Applied Sciences (HNU) is a business school with an international network. In their bachelor and master degree programmes, the faculties “Business and Economics”, “Information Management” and “Healthcare Management” prepare the students for management positions.
    In dual curricula, like the studies with intensive practical experience or the co-operative studies based on the Ulm Model, specialized knowledge is passed on to the students and thus prepares them for the demands of working life. Numerous joint projects and cooperation with companies enable the students to network with future employers from the first semester on.

    Icon: uebersicht
    a business school with an international network
    Icon: uebersicht
    numerous joint projects and cooperation with companies
    Studies and teaching

    An essential component of all degree programmes are business studies, which are, depending on the degree programme, combined with technology, design, IT or healthcare management. The students are prepared industry-specifically to management positions.

    To prepare the students not only for the regional but also the global job market, international exchange is supported. For that reason, the HNU is partner of numerous universities around the globe, where the students can spend one or more semesters. In two degree programmes, the students can do a double degree, where they send several semesters at the Oulu University of Applied Sciences in Finland and thus receive two degrees. In the two master degree programmes Business Intelligence and Business Analytics and International Enterprise Information Management, the exchange semester is mandatory.

    Icon: studium
    mix of practice and theory
    Icon: studium
    is partner of numerous universities around the globe
    Image: Students learning in the library.
    Image: View of Building B at Neu-Ulm University of Applied Sciences
    Image: Students listening to a lecture in the lecture hall.

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