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Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
  • Fakultät / Fachbereich Promotionskollegs DIWAG
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses

      Die erforderliche Vorbildung besitzt, wer mit einer überdurchschnittlichen Leistung nach einem Studium eine Masterprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn die Abschlussprüfung mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abgelegt wurde. In Ausnahmefällen kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen auch beispielsweise durch herausragende wissenscha...
      § 4 Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses

      Die erforderliche Vorbildung besitzt, wer mit einer überdurchschnittlichen Leistung nach einem Studium eine Masterprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn die Abschlussprüfung mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abgelegt wurde. In Ausnahmefällen kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen auch beispielsweise durch herausragende wissenschaftliche Leistungen, wie z.B. referierte Veröffentlichungen, die nach Abschluss des Studiums erbracht wurden, nachgewiesen werden; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss.


      § 5 Zulassung aufgrund eines ausländischen Hochschulabschlusses

      (1) Studienabschlüsse, die an einer ausländischen Hochschule erworben wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie einer der in § 4 (Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses) Satz 1 genannten Prüfungen gleichwertig sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der für das Promotionsverfahren zuständige Promotionsausschuss. Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. Soweit der zuständige Promotionsausschuss nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz zur Frage der Gleichwertigkeit zu hören; deren Stellungnahmen sind zu berücksichtigen und eine davon abweichende Entscheidung zu begründen.

      (2) Der zuständige Promotionsausschuss entscheidet ferner, ob überdurchschnittliche Leistungen im Sinne von § 4 (Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses) Satz 3 vorliegen. Zur Feststellung, ob die ausländische Studienabschlussprüfung die Forderung nach Überdurchschnittlichkeit erfüllt, wird das Ergebnis der ausländischen Prüfung in entsprechender Anwendung der „Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15. März 1991 in der jeweils geltenden Fassung) in das deutsche Notensystem umgerechnet.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung der bzw. des Promovierenden zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit gemäß §2 (Zweck und Form der Promotion) Abs. 1 nachweisen.

      (3) Bei einer publikationsbasierten Dissertation sollen die jeweiligen Veröffentlichungen mit Pr...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung der bzw. des Promovierenden zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit gemäß §2 (Zweck und Form der Promotion) Abs. 1 nachweisen.

      (3) Bei einer publikationsbasierten Dissertation sollen die jeweiligen Veröffentlichungen mit Problemstellung, Lösungsansätzen, Ergebnissen, Schlussfolgerungen und Publikationsliste in üblicher Form dargestellt werden und in der Dissertation zusätzlich in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext gestellt werden. Hierzu verabschiedet das Promotionszentrum in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss und dem Steuerkreis Richtlinien, die den Umfang des Textteils, Anzahl, Art, Anforderungen und Gewichtung der Publikationen festlegen und sicherstellen, dass bei gemeinsamen Publikationen die individuellen Beiträge deutlich werden und entsprechende Bestätigungen der Mitautorinnen bzw. Mitautoren vorliegen. Im Rahmen der Richtlinien stellt das Promotionszentrum sicher, dass unter Wahrung der urheberrechtlich geschützten Rechtspositionen die Einbindung von in der Regel drei akzeptierten Veröffentlichungen in Erstautorenschaft sowie einer weiteren in Co-Autorenschaft als Full Paper, englischsprachig (fachbereichsbezogen auch deutschsprachig) sowie peer reviewed erfolgt. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die zur Publikation angenommenen und im Druck oder in elektronischen Zeitschriften erschienenen Veröffentlichungen sowie Bestandteile der Dissertation sind der Dissertation als Appendix beizufügen.

      (4) Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (5) Die Dissertation muss selbständig angefertigt sein. Sie muss eine Zusammenfassung des Inhalts und ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie weiterer Informationsquellen enthalten.

      (6) Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind als solche anzugeben. Eigene Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, dürfen nicht als Dissertation eingereicht werden; Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Text kenntlich zu machen sowie im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
  • Hochschulporträt
    „Durch die erfolgreiche Kombination aus Praxis, fundierter Theorie und internationaler Ausrichtung werden die Studierenden an der HNU optimal auf künftige Führungs- und Managementaufgaben vorbereitet.”
    Prof. Dr. Uta M. Feser
    Präsidentin der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude Neu-Ulm
    Perfekter Mix aus Praxis und Theorie

    Die Hochschule Neu-Ulm (HNU) ist eine Internationale Business School.
    Die interdisziplinären Bachelor- und Masterstudiengänge sowie das Zentrum für Weiterbildung bereiten die rund 4.000 Studierenden praxisrelevant auf Managementaufgaben und Führungspositionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor. Die HNU kooperiert intensiv mit zahlreichen Unternehmen, legt Wert auf internationalen Austausch sowie auf die Förderung kultureller und sozialer Kompetenzen. Der Campus im Grünen mit modernster Ausstattung und fachspezifischen Laboren zeichnet sich durch eine familiäre Atmosphäre aus. 

    Icon: uebersicht
    Internationale Business School für künftige Fach- und Führungskräfte
    Icon: uebersicht
    praxisnah und interdisziplinär mit familiärer Atmosphäre
    Studium und Lehre

    Die Studierenden erlernen an der Hochschule Neu-Ulm branchenspezifisch betriebswirtschaftliches Fachwissen für zukünftige Aufgaben in Managementpositionen. Durch die zahlreichen Unternehmenskooperationen der HNU knüpfen die Studierenden oftmals bereits ab dem ersten Semester Kontakte mit potenziellen Arbeitgebern. Diese intensiven Kooperationen in einer dynamischen Wirtschaftsregion und die Kompetenz der Professorinnen und Professoren stehen für hohe Qualität in angewandter Forschung, praxisrelevanter Lehre und innovativem Transfer.

    Die Hochschule Neu-Ulm bietet vielfältige und individuelle Studienmöglichkeiten: Mit weltweit über 100 Hochschulpartnern fördert die HNU Auslandssemester und -praktika sowie das Double Degree-Programm mit der Oulu University of Applied Sciences in Finnland mit zwei Studienabschlüssen. Die internationalen Masterstudiengänge bereiten die Studierenden auf den globalen Arbeitsmarkt optimal vor.

    Icon: studium
    steht für hohe Qualität in angewandter Forschung, praxisrelevanter Lehre und innovativem Transfer
    Icon: studium
    bietet vielfältige und individuelle Studienmöglichkeiten
    Foto: Studierende lernen in der Biblikothek
    Foto: Blick in das Gebäude B der Hochschule Neu-Ulm
    Foto: Studierende hören eine Vorlesung im Hörsaal.

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