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Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

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Quick Overview

  • University Private Universität Witten/Herdecke gGmbH
  • Faculty / department Fakultät für Gesundheit
  • Degree Nursing Science; Psychology
  • Subjects Health sciences; Psychology, general
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • 2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil
      Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil. ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, welches eine erkennbare Fachrelevanz für die Psychologie, die Pflegewissenschaft oder angrenzende Fachbereiche der an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Disziplinen besitzt:
      a) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad...
      2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil
      Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil. ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, welches eine erkennbare Fachrelevanz für die Psychologie, die Pflegewissenschaft oder angrenzende Fachbereiche der an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Disziplinen besitzt:
      a) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als der des „Bachelor" verliehen wurde und das mit einer Gesamtnote „gut" oder besser abgeschlossen wurde oder
      b) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern, das mit einer Gesamtnote „gut" oder besser abgeschlossen wurde, und daran anschließen­ de angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in dem Promotionsfach, o­der
      c) Masterstudiengang im Sinne § 61 Abs. 2 Satz 2 HG, das mit einer Gesamtnote
      ,,gut" oder besser abgeschlossen wurde.

      2.1.2 Die Bewerberin/ der Bewerber erarbeitet unter Anleitung des Betreuers / der Betreuerin das Promotionsthema durch Erstellung einer standardisierten Promotionsvereinbarung. Die Promotionsvereinbarung enthält ein Expose, das das geplante Forschungsvorhaben (Zielsetzung, voraussichtliche Methodik, erwartete Ergebnisse, Finanzierungsplan und Zeitplan) beschreibt. Die Promotionsvereinbarung stellt die Grundlage für die Verfassung der Dissertation dar. Sie muss von der Betreuerin / von dem Betreuer und von der Promovendin / dem Promovend unterschrieben sein.

      2.1.3 Die Bewerberin / der Bewerber meldet ihr / sein Promotionsvorhaben bei der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses an, indem sie / er die Promotionsvereinbarung einreicht. Die Vorsitzende / der Vorsitzende des Promotionsausschusses prüft innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einreichung der Promotionsvereinbarung, ob die formalen Voraussetzungen des Antrags im Sinne der Absätze 2.1.1 und 2.1.2 erfüllt sind. Ebenso prüft sie / er die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sie / er kann für die Begutachtung des Expose eine Biometrikerin / einen Biometriker und/oder eine weitere Expertin / einen weiteren Experten hinzuziehen. Der Bewerberin/ dem Bewerber ist eine zweiwöchige Frist zur Überarbeitung der Promotionsvereinbarung einzuräumen. Nach Genehmigung der Promotionsvereinbarung und nach Erhalt des Doktorandenstatus kann die Promotionsstudentin / der Promotionsstudent im Studierendensekretariat immatrikuliert werden.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      2.2 Erstellung der Dissertation

      2.2.1 Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in der Erstellung einer Dissertationsschrift und muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in einer an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Fachdisziplin liefern sowie den Nachweis erbringen, dass die Promovendin / der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu b...
      2.2 Erstellung der Dissertation

      2.2.1 Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in der Erstellung einer Dissertationsschrift und muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in einer an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Fachdisziplin liefern sowie den Nachweis erbringen, dass die Promovendin / der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie wird von der Promovendin / dem Promovenden angefertigt und muss den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden.

      2.2.2 Untersuchungen am Menschen müssen der jeweils geltenden Novellierung der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes entsprechen und von einer unabhängigen Ethik-Kommission positiv votiert worden sein.

      2.2.3 Die Dissertation muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. Teile der Dissertation dürfen bereits publiziert sein, sofern die Autorenlistung eindeutig eine Ansiedelung der Publikation an der UW/H vorweist.

      2.2.4 Die Möglichkeit zur kumulativen Dissertationsschrift ist gegeben. Als kumulative Dissertationsschrift wird die synoptische Zusammenführung von mindestens drei Zeitschriftenartikeln unter Erstautorenschaft der Promovendin / des Promovenden bezeichnet. In begründeten Ausnahmen erfüllen auch zwei Artikel unter Erstautorschaft und ein weiterer unter Mitautorenschaft die Bedingungen für eine kumulative Promotion. Mindestens zwei Artikel müssen bereits von einer Zeitschrift mit peer review­Verfahren zur Publikation angenommen sein. Das dritte Manuskript muss mindestens bei einer Zeitschrift mit peer-review Verfahren eingereicht sein. Wird seitens der Pro­movendin / des Promovenden eine kumulative Dissertationsschrift beabsichtigt, stellt die Betreuerin / der Betreuer einen entsprechenden Antrag an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Über die Annahme des Antrags entscheidet die Vorsitzende / der Vorsitzende des Promotionsausschusses.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Doctoral study regulations
    • Source Internetseite der Hochschule

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