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Hochschule für Musik Detmold

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Quick Overview

  • University Hochschule für Musik Detmold
  • Faculty / department Fachbereich 3 Musikpädagogik
  • Degree Music Education
  • Subjects Music; Pedagogics and education, general
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium im wissenschaftlichen Fach Musikpädagogik setzt entweder
      a) einen Abschluss eines zum Lehramt führenden Masterstudiums bzw. zum Lehramt führenden Staatsexamens mit zwei Unterrichtsfächern (darunter das Fach Musik) und daran anschließende angemessene, die Promotion begleitende wissenschaftliche Studienleistungen oder
      b) den Abschluss eines Masterstudiengangs im wissenschaftlichen Fach Musikpädagogik
      vora...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium im wissenschaftlichen Fach Musikpädagogik setzt entweder
      a) einen Abschluss eines zum Lehramt führenden Masterstudiums bzw. zum Lehramt führenden Staatsexamens mit zwei Unterrichtsfächern (darunter das Fach Musik) und daran anschließende angemessene, die Promotion begleitende wissenschaftliche Studienleistungen oder
      b) den Abschluss eines Masterstudiengangs im wissenschaftlichen Fach Musikpädagogik
      voraus.
      Maßstab für die Beurteilung der bisher erbrachten Leistungen im vorgängigen Lehramtsstudium (unter Buchstabe a) und für die Festsetzung der noch zu erbringenden, die Promotion begleitenden wissenschaftlichen Studienleistungen ist ein Masterabschluss im wissenschaftlichen Fach Musikpädagogik einschließlich der dort zu erbringenden Prüfungsleistungen. Über die Zulassung und zu erfüllende Auflagen entscheidet der Promotionsausschuss.
      Erwartet wird außerdem die angemessene Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und Schrift. Der Promotionsausschuss kann von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern einen förmlichen Nachweis über die angemessene Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in der Regel des Qualifikationsniveaus B2 bzw. IELTS ab 5,5 verlangen. Die Teilnahme an Deutschkursen wird ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern empfohlen.
      Die Nachweise müssen spätestens mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorgelegt werden.

      (2) Über die Anerkennung von Abschlüssen gemäß Abs. 1 entscheidet der Promotionsausschuss; bei ausländischen Abschlüssen sollen die Vorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz berücksichtigt werden. Darüber ist eine Bescheinigung auszustellen.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen eigenständigen fachwissenschaftlichen Beitrag zur Forschung im Promotionsfach leisten. Sie muss die Fähigkeit der Verfasserin/des Verfassers zur selbstständigen Forschung und angemessenen Darstellung der Ergebnisse unter Beweis stellen.

      (2) Die Dissertation darf in Gänze noch nicht veröffentlicht sein. Teilveröffentlichungen im fachüblichen Rahmen sind davon ausgenommen.

      (3) Sie muss in deutscher oder englischer Sprac...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen eigenständigen fachwissenschaftlichen Beitrag zur Forschung im Promotionsfach leisten. Sie muss die Fähigkeit der Verfasserin/des Verfassers zur selbstständigen Forschung und angemessenen Darstellung der Ergebnisse unter Beweis stellen.

      (2) Die Dissertation darf in Gänze noch nicht veröffentlicht sein. Teilveröffentlichungen im fachüblichen Rahmen sind davon ausgenommen.

      (3) Sie muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht werden (siehe § 11). Arbeiten in englischer Sprache muss gesondert eine ausführliche Zusammenfassung in Deutsch beigefügt werden.

      (4) Die schriftliche Arbeit muss in gedruckter Fassung vorgelegt und zusätzlich auf einem elektronischen Speichermedium in einem allgemein gültigen Textformat, in der Regel PDF, übergeben werden (siehe § 11).
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Verkündungsblatt der Hochschule für Musik Detmold 2020

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