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Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg

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Quick Overview

  • University Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Faculty / department Fakultät für Elektrotechnik
  • Degree Electrical and Electronic Engineering
  • Subjects Electrical engineering, general
  • Academic degrees Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Access and Admission Requirements
    • § 2 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern / zehn Trimestern an einer Hochschule, das durch ein berufsqualifizierendes Abschlussexamen nachgewiesen wird. Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master oder dem universitären Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur abgeschlossenes...
      § 2 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern / zehn Trimestern an einer Hochschule, das durch ein berufsqualifizierendes Abschlussexamen nachgewiesen wird. Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master oder dem universitären Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium nachzuweisen. Absolventinnen bzw. Absolventen von Hochschulen innerhalb des europäischen Bildungsraumes haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium nachzuweisen. Dem gleichgestellt ist ein abgeschlossenes wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium, wenn die ingenieurwissenschaftlichen Anteile überwiegen. Eine Prüfung der ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung durch den Fakultätsrat kann von der Bewerberin bzw. dem Bewerber jederzeit bei der Dekanin bzw. dem Dekan beantragt werden. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Befähigung zu vertiefter selbständiger Arbeit erkennen lassen.

      (2) Bewerberinnen bzw. Bewerber, die ihren Master-Grad, ihren universitären Diplom-Grad oder ihr Staatsexamen nicht in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang erlangt bzw. abgelegt haben, können zur Promotion zur Doktor-Ingenieurin bzw. zum Doktor-Ingenieur zugelassen werden, wenn der Fakultätsrat vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens festgestellt hat, dass die Dissertation von technischer Bedeutung ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Diese sind durch Prüfungen in zwei ingenieurwissenschaftlichen Fächern der Fakultät Elektrotechnik festzustellen; das Nähere beschließt der Fakultätsrat unter Berücksichtigung der Vorschläge der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

      (3) Den Grad eines Dr. rer. nat. kann erwerben, wer einen Masterstudiengang bzw. universitären Diplomstudiengang mit (mathematisch-)naturwissenschaftlicher Ausrichtung oder einen Masterstudiengang bzw. universitären Diplomstudiengang rer. nat. kann auch verliehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein Masterstudium oder universitäres Diplomstudium in den Ingenieurwissenschaften abgeschlossen hat. In beiden Fällen muss zunächst vor Eröffnung des Promotionsverfahren durch die Dekanin bzw. den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik festgestellt werden, dass das Thema der Dissertation in dem (mathematisch-)naturwissenschaftlichen Gebiet der Fakultät liegt. Weiterhin kann der Fakultätsrat der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Zusatzprüfung auferlegen, durch die sie bzw. er diesbezüglich einen Kenntnisstand nachweist, der dem einer Absolventin bzw. eines Absolventen eines Studiengangs gemäß Satz 1 vergleichbar ist. Einzelheiten entscheidet der Fakultätsrat.

      (4) Bewerberinnen und Bewerber, die einen ingenieurwissenschaftlichen bzw. (mathematisch-)naturwissenschaftlichen oder auf Informatik ausgerichteten Bachelorstudiengang oder Fachhochschul-Diplomstudiengang abgeschlossen haben, können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie eine Abschlussnote erreicht haben, die besser als die Durchschnittsnote in dem Studiengang an der jeweiligen Hochschule ist und der Fakultätsrat feststellt, dass sie über hinreichende ingenieurwissenschaftliche bzw. (mathematisch-) naturwissenschaftliche Kenntnisse verfügen. Diese sind nach Maßgabe des Fakultätsrats durch entsprechende Nachweise oder durch Kenntnisprüfungen, die den Anforderungen an eine Diplomprüfung an einer Universität oder einer Masterprüfung entsprechen, vor der Zulassung zur Promotion (§ 4) nachzuweisen.

      (5) Bewerberinnen und Bewerber, die ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder (mathematisch-)naturwissenschaftliches Studium an einer Hochschule außerhalb des europäischen Bildungsraumes nachweisen, können mit besonderer Genehmigung des Fakultätsrates zur Promotion zugelassen werden, sofern Gleichwertigkeit des Studienabschlusses besteht. Für die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Der Fakultätsrat kann zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Rahmen der Zulassung auf Grund eines außerhalb des europäischen Bildungsraumes erworbenen Abschlusses der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ergänzende Auflagen machen.

      (6) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in einem Dienst- und Betreuungsverhältnis zur Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg stehen oder standen, sollen mindestens ein Jahr vor dem Einreichen der Dissertation einen Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bei der Dekanin bzw. dem Dekan der Fakultät für Elektrotechnik stellen. Dabei sind die wissenschaftliche Vorbildung gemäß §2 darzustellen und nachzuweisen, das Thema oder der Arbeitstitel der geplanten Dissertation sowie der angestrebte akademische Grad mitzuteilen und die bzw. der gewünschte oder bereits feststehende betreuende Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer der Fakultät zu nennen. Über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand entscheidet der Fakultätsrat nach Anhören der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung. Sie muss einen Fortschritt der ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse bringen.

      (2) Eine Bachelor-, Master-, Diplom- oder sonstige Prüfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation anerkannt.

      (3) Eine in ihrem wesentlichen Inhalt bereits veröffentlichte Arbeit kann mit Zustimmung des Fakultätsrates als D...
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung. Sie muss einen Fortschritt der ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse bringen.

      (2) Eine Bachelor-, Master-, Diplom- oder sonstige Prüfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation anerkannt.

      (3) Eine in ihrem wesentlichen Inhalt bereits veröffentlichte Arbeit kann mit Zustimmung des Fakultätsrates als Dissertation verwendet werden. Kurzfassungen, Vorträge und Patentschriften gelten nicht als Veröffentlichung im Sinne von Satz 1.

      (4) Die Dissertation muss einem Fach zugeordnet werden können, das in der Fakultät für Elektrotechnik durch eine Professur vertreten ist. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat.

      (5) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sie ist mit einem Textverarbeitungssystem zu erstellen und in gebundener Form einzureichen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat die von ihr bzw. ihm benutzten Quellen und Hilfsmittel erschöpfend anzugeben.

      (6) Die Dissertation kann auch aus mehreren bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Abhandlungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers bestehen, wenn sie zeitlich nicht zu weit auseinander liegen, in einem inneren Zusammenhang stehen und das Ergebnis dieser Arbeiten insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat die Ergebnisse zu einer Dissertation zusammenzufassen, um den Zusammenhang der Teilergebnisse deutlich zu machen.

      (7) Eine Arbeit, die aus gemeinschaftlicher interdisziplinärer Forschung entstanden ist, kann als Dissertation anerkannt werden, wenn der individuelle Beitrag der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers deutlich unterscheidbar ist und den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. Die Abgrenzung der Leistung der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers erfolgt durch die Angabe von Abschnitten im Rahmen der Gesamtarbeit und dadurch, dass die Beiträge, die die einzelnen Bewerberinnen bzw. Bewerber geleistet haben, von diesen durch eine dem Inhalt und Umfang angemessene Beschreibung gesondert kenntlich gemacht werden.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Hochschulanzeiger veröffentlicht am 27.04.2020
  • University Portrait
    The Helmut Schmidt University/University of the German Armed Forces – The place of science.

    We qualify our students through academic education for military and civilian management positions. For almost 50 years, we have been covering the holder's need for experts and specialists. On the basis of excellent basic research and forward-looking applied research, we are the pacemaker for the the German Armed Forces – the Bundeswehr. Involving the idea of lifelong learning, we develop high quality continuing education programs for the public sector. In networking with academic institutions in Germany and abroad, the university established itself as an internationally oriented science partner.

    The university provides its military and civilian students with technical expertise and a science-based ability to criticize and judge. Its degrees are equivalent to those of the civil universities, and thus it makes a significant contribution to the attractiveness of the Bundeswehr as an employer. 

    Icon: uebersicht
    established itself as an internationally oriented science partner
    Icon: uebersicht
    qualifies students for military and civilian management positions
    Studies at a Bundeswehr university - There are nonetheless a couple of features.

    One trimester lasts 12 weeks; the academic year is split into three trimesters followed by a three-month break. For all bachelor’s and master’s programmes, the standard duration of study is seven and five trimesters. Together, this equals a period of four years.

    All our academic courses are intensive study programmes. This means that up to 75 ECTS credit points can be obtained per academic year; students at public universities can only obtain up to 60 credit points.

    Students live on campus. They live close to the academic and research buildings, libraries, a cafeteria, sports facilities, medical practitioners, dentists and a Protestant/ a Catholic community. An integral part of the ambitious study concept is studying in small groups. It means: most classes are conducted in groups of up to 25 students. High standards regarding personnel and equipment are mandatory to ensure the trimester system and to enable the students to complete their studies. 

    Icon: studium
    provides intensive study programmes
    Icon: studium
    students are studying in small groups
    Research at the HSU/UniBw H

    The Helmut Schmidt University/University of the Federal Armed Forces Hamburg is a renowned campus university and with its four faculties covers almost all university departments of a full university.

    Irrespective of its proximity to the Bundeswehr, the University to be organized in terms of tasks, structure and rights in accordance with the provisions of Hamburg state law. Research and teaching are free, and the university manages its academic affairs itself.

    The research projects funded by the German Research Foundation, federal ministries, the European Union and foundations show the current research strengths of the university. The acquisition of DFG research groups and BMBF junior research groups as well as joint professorships with the Helmholtz and Leibniz Associations are characteristics of the dynamic atmosphere and the university strategy at Helmut Schmidt University / University of the Federal Armed Forces Hamburg.

    Icon: forschung
    campus university with four faculties
    Icon: forschung
    research and teaching are free
    International Relations

    The Helmut Schmidt University collaborates with universities and institutions of higher education throughout the world. A study abroad term is offering students an opportunity to study their field at another university, to gain diverse new impressions, to broaden their individual horizons and to improve their personal development.

    There are more than 50 partner universities to choose from. The university offers exchange programs with universities in Australia, Austria, Brasil, Canada, Czech Republic, Finland, France, Greek, Hungary, Island, Israel, Lithuania, Norway, Poland, Portugal, Romania, Russia, Scotland, Slovakia, South Africa, Sweden, Switzerland, Turkey, and United States of America.

    Icon: international
    collaborates with universities throughout the world
    Icon: international
    offers students an opportunity to study abroad

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