Promovieren - Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Die ausländischen Studienabschlüsse werden auf Antrag anerkannt, wenn sie einer deutschen zur Promotion berechtigenden Abschlussprüfung gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen von der promotionsführenden Universität festgestellt. Darüber hinaus kann auch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZaB) zur Frage der Gleichwertigkeit gehört werden.
Der zuständige Promotionsausschuss kann auch bei einer Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses die Zulassung zur Promotion von weiteren Zulassungskriterien abhängig machen, wie z.B. von ergänzenden Bildungsauflagen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet der Dissertation stehen.
Es ist auch zu beachten, dass ausländische Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, häufig deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen haben, wenn die Dissertation in deutscher Sprache verfasst werden soll. Dieser Nachweis kann auch entfallen, wenn die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch angefertigt wird. Näheres können Sie der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen.