Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Studiengänge der Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin sind so begehrt, dass sie bundesweit an allen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, d. h. einem Numerus Clausus unterliegen. Die Bewerbung und die Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung.
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