Antrag auf Annahme als Doktorandin, Doktorand
Dem Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind meist weitere Unterlagen hinzuzufügen, wie etwa ein Lebenslauf, Nachweise über ein abgeschlossenes Studium, eine Erklärung darüber, ob bereits frühere Promotionsversuche unternommen oder sogar abgeschlossen wurden, ein amtliches Führungszeugnis und die Betreuungszusage. Näheres regeln die jeweiligen Promotionsordnungen. Der Antrag ist in der Regel vor Beginn der Arbeit an der Dissertation zu stellen. Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet meist der Promotionsausschuss.
Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Doktorarbeit in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache oder gemeinsam mit anderen Promovierenden zu verfassen, ist es ratsam, vorab die Zustimmung Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einzuholen. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Promotionsausschuss.
Mit der Annahme als Doktorandin oder Doktorand wird die grundsätzliche Bereitschaft der Fakultät dokumentiert, eine Dissertation über das beabsichtigte Thema als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten und die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Erstellung der Arbeit zu betreuen und zu unterstützen.